Industrie wird auch 2015 bei Stromsteuer entlastet
Auf Grundlage eines Gutachtens des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) habe das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin festgestellt, dass die Unternehmen den Zielwert für mehr Effizienz erreicht hätten. Damit könne auch im Jahr 2015 der sogenannte Spitzenausgleich gewährt werden.
Mit der Regelung werden Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und einen Beitrag zu mehr Energieeffizienz leisten, von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer entlastet. Es ist eine der größeren Steuervergünstigungen. Für 2014 waren Mindereinnahmen für den Bund von zwei Milliarden Euro veranschlagt.
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
12.5539
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
7.148448
-
Wachstumschancengesetz verkündet
4.2944
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
3.6424
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.5431
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.333
-
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
987
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
835
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
7103
-
Einführung und Anspruchsberechtigung
698
-
Rat überarbeitet EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete
10.10.2024
-
E-Fuels-only-Gesetz
09.10.2024
-
Anhörung zum Jahressteuergesetz 2024
08.10.2024
-
Debatte über Entlastungen im Steuerrecht
08.10.2024
-
Reformen-Cockpit Steuern
07.10.2024
-
Riester-Rente europarechtlich problematisch
07.10.2024
-
Union will nach Wahlsieg Erbschaftsteuer senken
07.10.2024
-
Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
01.10.2024
-
Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
30.09.2024
-
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
26.09.2024