Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (
18/11493) will die Bundesregierung einem Gesetzgebungsauftrag des Deutschen Bundestages nachkommen und die Energiesteuerermäßigung grundsätzlich fortführen. Die Steuerbegünstigung für Compressed Natural Gas (CNG) und Liquefied Natural Gas (LNG) wird bis Ende 2026 verlängert, soll aber bereits ab 2024 sukzessive sinken.
Neuregelungen im Bereich der Elektromobilität
Außerdem gibt es Neuregelungen im Bereich der Elektromobilität. Zum Beispiel sollen im Öffentlichen Personennahverkehr eingesetzte Elektro- und Plug-in-Hybridbusse steuerlich mit dem bereits geförderten Schienenbahn- und Oberleitungsomnibusverkehr gleichgesetzt werden. Damit werde der technologischen Entwicklung im Verkehrssektor Rechnung getragen, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Die Entlastung soll 9,08 EUR pro Megawattstunde betragen. Da es sich um eine Beihilfe handelt, ist eine Freistellungsanzeige bei der Europäischen Kommission erforderlich.
Stromsteuer bei Schiffen
Schiffe, die in Werften liegen, sollen keine Vergünstigung bei der Stromsteuer erhalten. Die Vergünstigung wird auf Schiffe beschränkt, die einen Liegeplatz im Hafen nutzen und von der Landseite Strom beziehen.
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