Umsatzsteuer in der Gastronomie 2024

Der bis Jahresende ermäßigte Steuersatz von 7 % in der Gastronomie auf Essen im Restaurant wird nicht verlängert. Der Steuersatz liegt nach dem Jahreswechsel wieder bei 19 %.

Darauf verständigte sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur die Ampel-Koalition. Zuvor hatte das "Handelsblatt" berichtet.

Ermäßigter Umsatzsteuersatz gilt noch bis Ende 2023

Seit dem 1.7.2020 galt aufgrund des (ersten) Corona-Steuerhilfegesetzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in der Zeit vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 der ermäßigte Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Ausdrücklich davon ausgenommen ist aber die Abgabe von Getränken, die immer dem Regelsteuersatz unterliegt. Diese befristete Regelung wurde durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz bis zum 31.12.2022 und durch das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen bis zum 31.12.2023 verlängert. Die Branche hatte zuletzt vehement dafür geworben, die Steuersenkung nicht auslaufen zu lassen.

dpa
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