Gewerbesteuereinnahmen bei Erneuerbare-Energie-Projekten
Das Ziel ist, die Akzeptanz dieser Transformationsprojekte vor Ort stärken. Konkret geht es im Rahmen der Bundesratsinitiative um die Verteilung der Gewerbesteuer.
Gewerbesteuer ist an Betriebsstätte geknüpft
Die Gewebesteuer kann von Gemeinden erhoben werden, auf deren Gebiet ein Unternehmen Betriebsstätten unterhält. Eine Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Unterhält ein Unternehmen in mehreren Kommunen Betriebsstätten, verteilt sich die Gewerbesteuer auf die einzelnen Gemeinden. Der Anteil einer Kommune ergibt sich dabei aus der Höhe der Arbeitslöhne, die den Beschäftigten der einzelnen Betriebsstätten in der jeweiligen Gemeinde gezahlt wurden.
Gewerbesteuereinnahmen trotz Betriebstätte ohne Personal
Bei vielen Projekten der Erneuerbaren Energien bedeutet diese Systematik aus Sicht der Niedersächsischen Landesregierung allerdings, dass die Gemeinden zwar die betreffenden Anlagen und Infrastrukturen beheimaten, dann aber nicht von der Gewerbesteuer profitieren, da in diesen Anlagen kein Personal beschäftigt wird.
Aus diesem Grund wurde bereits 2009 gesetzlich geregelt, dass Gemeinden auch dann von der Gewerbesteuer profitieren, wenn auf ihrem Gebiet Windkraftanlagen betrieben werden, dort aber kein Personal beschäftigt wird. Diese Regelung soll mit der aktuellen Bundesratsinitiative auf weitere Anlagentechnologien der Erneuerbaren Energien sowie auf Infrastrukturen in engem Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren ausgeweitet werden.
Hierfür nennt dei Niedersächsischen Landesregierung folgende Beispiele:
- Netzverknüpfungspunkte (große Konverterbauwerke) von Offshore-Anbindungsleitungen,
- große Batterie- und andere Stromspeicher,
- Wasserstoffspeicher,
- Hoch- und Höchstspannungsnetze,
- Verdichterstationen im Gasnetz oder
- Tiefengeothermie.
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