Schuldenbremse und Steuererhöhungen Koalitionsfragen
Auf die Frage, ob beide Punkte für ihn eine rote Linie seien, antwortet Lindner: "Das steht im Koalitionsvertrag. Und es wäre angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung jetzt doch wirklich unklug, wir würden noch die Steuerlast erhöhen." Die Betriebe litten unter den hohen Energiepreisen, die müssten runter. Er selbst sei beispielsweise offen für eine Senkung der Stromsteuer. "Aber statt dass wir da Fortschritte machen, diskutieren wir über Steuererhöhungen. Das wäre mit der FDP nicht zu machen."
Er sagte aber mit Blick auf Steuererhöhungen und Schuldenbremse: "Niemand beabsichtigt das tatsächlich." Es gebe hier zwar öffentliche Äußerungen von SPD und Grünen. "Aber ich kann nicht erkennen, dass es ernsthafte Versuche gibt, hier von unseren Festlegungen im Koalitionsvertrag abzuweichen. Also insofern Theorie", unterstrich der FDP-Vorsitzende.
Spielraum bei der Schuldenbremse
Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Es gibt allerdings einen Spielraum, der für den Bund höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts beträgt. Bei Naturkatastrophen oder andere Notsituationen kann die Schuldenbremse ausgesetzt werden, was 2020 und 2021 wegen der Corona-Pandemie geschehen ist.
Der richtige Weg sei für ihn die Bekämpfung der Inflation als derzeit größte Gefahr. Wenn die Europäische Zentralbank in diesem Zusammenhang die Zinsen anziehe, "wäre es töricht, ökonomisch falsch, wir würden mit Politik auf Pump dagegen Subventionen setzen". Dies würde die Bekämpfung der Inflation verlängern und verteuern, "der Schaden wäre viel größer".
Keine weiteren bürokratischen Gesetze
Zugleich sprach sich der FDP-Chef für einen radikalen Verzicht auf immer mehr bürokratische Gesetze aus. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass, bevor die deutsche Wirtschaft Fahrt aufgenommen hat, wir noch irgendwelche zusätzlichen bürokratischen oder finanziellen Verpflichtungen beschließen", sagte er. In diesem Zusammenhang gebe es "Teile des Koalitionsvertrages, die sind tatsächlich aus der Zeit gefallen". Hier müssten "alle ein Einsehen haben, dass wir erst wieder wirtschaftlich gewissermaßen Traktion aufnehmen können, bevor es neue Belastungen geben kann".
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
2.398
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
1.3224
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
871459
-
E-Rechnung
6729
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
5131
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
4653
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
404
-
Bundesrat fordert Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
392
-
Steueränderungen 2026
324
-
Änderung des Steuerberatungsgesetzes doch ohne verschärftes Fremdbesitzverbot
313
-
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe
13.03.2026
-
DStV fordert pauschale Erstattungen beim Laden von E-Dienstwagen
13.03.2026
-
Referentenentwurf mit umfassenden Anpassungen der Finanzgerichtsordnung
12.03.2026
-
Übertragbarkeit erworbener Berufsqualifikationen
11.03.2026
-
Bundesrat fordert Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
09.03.2026
-
Debatte über Ehegattensplitting belastet Koalition
09.03.2026
-
Rahmenkonzept zur Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)
05.03.2026
-
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz zur Modernisierung der Organisation der Zollverwaltung
05.03.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
25.02.2026
-
Aktualisierte EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete
20.02.2026