Schuldenbremse und Steuererhöhungen Koalitionsfragen
Auf die Frage, ob beide Punkte für ihn eine rote Linie seien, antwortet Lindner: "Das steht im Koalitionsvertrag. Und es wäre angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung jetzt doch wirklich unklug, wir würden noch die Steuerlast erhöhen." Die Betriebe litten unter den hohen Energiepreisen, die müssten runter. Er selbst sei beispielsweise offen für eine Senkung der Stromsteuer. "Aber statt dass wir da Fortschritte machen, diskutieren wir über Steuererhöhungen. Das wäre mit der FDP nicht zu machen."
Er sagte aber mit Blick auf Steuererhöhungen und Schuldenbremse: "Niemand beabsichtigt das tatsächlich." Es gebe hier zwar öffentliche Äußerungen von SPD und Grünen. "Aber ich kann nicht erkennen, dass es ernsthafte Versuche gibt, hier von unseren Festlegungen im Koalitionsvertrag abzuweichen. Also insofern Theorie", unterstrich der FDP-Vorsitzende.
Spielraum bei der Schuldenbremse
Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Es gibt allerdings einen Spielraum, der für den Bund höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts beträgt. Bei Naturkatastrophen oder andere Notsituationen kann die Schuldenbremse ausgesetzt werden, was 2020 und 2021 wegen der Corona-Pandemie geschehen ist.
Der richtige Weg sei für ihn die Bekämpfung der Inflation als derzeit größte Gefahr. Wenn die Europäische Zentralbank in diesem Zusammenhang die Zinsen anziehe, "wäre es töricht, ökonomisch falsch, wir würden mit Politik auf Pump dagegen Subventionen setzen". Dies würde die Bekämpfung der Inflation verlängern und verteuern, "der Schaden wäre viel größer".
Keine weiteren bürokratischen Gesetze
Zugleich sprach sich der FDP-Chef für einen radikalen Verzicht auf immer mehr bürokratische Gesetze aus. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass, bevor die deutsche Wirtschaft Fahrt aufgenommen hat, wir noch irgendwelche zusätzlichen bürokratischen oder finanziellen Verpflichtungen beschließen", sagte er. In diesem Zusammenhang gebe es "Teile des Koalitionsvertrages, die sind tatsächlich aus der Zeit gefallen". Hier müssten "alle ein Einsehen haben, dass wir erst wieder wirtschaftlich gewissermaßen Traktion aufnehmen können, bevor es neue Belastungen geben kann".
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
11.4529
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
7.640447
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
4.6631
-
Wachstumschancengesetz verkündet
4.1854
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
2.032
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.280
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
790
-
Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO
725
-
Einführung und Anspruchsberechtigung
709
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
6232
-
Anpassung des Gewerbesteuergesetzes wegen Grundsteuerreform
12.09.2024
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
05.09.2024
-
Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz
02.09.2024
-
Diskussionsentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz
23.08.2024
-
Neue Regeln beim Vorsteuerabzug ab 2026 geplant
22.08.2024
-
Niedersächsische Grundsteuer-B-Hebesätze 2024
06.08.2024
-
Steuerfortentwicklungsgesetz und Freistellung des Existenzminimums
30.07.2024
-
Reformen-Cockpit Steuern
30.07.2024
-
BMF lehnt internationale Milliardärsteuer ab
24.07.2024
-
Arbeitgeber gegen Steueranreize für ausländische Fachkräfte
23.07.2024