Unternehmen erhalten eine Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer
Das Bundeskabinett hat dies am 11.1.2017 auf Grundlage eines Monitoringberichts des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) festgestellt. Danach haben die Unternehmen den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität voll erreicht.
Spitzenausgleich entlastet Unternehmen
Mit dem Spitzenausgleich werden Unternehmen im Hinblick auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und ihren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer in Form einer Erstattung oder Verrechnung entlastet.
Seit 2013 erhalten Unternehmen des Produzierenden Gewerbes den Spitzenausgleich nur noch, wenn sie einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Das Erreichen dieses Ziels ist von der Bundesregierung auf der Grundlage des Berichts eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts festzustellen. Im für das Antragsjahr 2017 maßgeblichen Bezugsjahr 2015 beträgt der Zielwert zur Reduktion der Energieintensität 3,9 % gegenüber dem Basiswert der jahresdurchschnittlichen Energieintensität in den Jahren 2007 bis 2012.
Spitzenausgleich kann auch 2017 in voller Höhe gewährt werden
Das RWI kommt zu dem Ergebnis, dass die tatsächliche Reduktion 10,8 % gegenüber dem Basiswert betrug. Der Spitzenausgleich kann somit auch im Jahr 2017 in voller Höhe gewährt werden. Der Monitoringbericht geht auf eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz vom 1.8.2012 zurück.
BMF v. 11.1.2017
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.4105
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
930
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
753
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6906
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
637
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
441
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
440
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
372
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
342
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
308
-
Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
-
GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026
-
Kapitalmaßnahmen richtig bilanzieren: Von Aktiensplit bis Spin-off
11.08.2026
-
Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
-
Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026
-
Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
30.07.2026
-
Finanzverwaltung NRW bringt eigene KI-Lösung in die Praxis
30.07.2026
-
Kirchensteuerbeschlüsse im Land Baden-Württemberg für 2026
28.07.2026