Keine Stromsteuerentlastung für kommunale Straßenbeleuchtung
Im Streitfall (Az.: 4 K 4017/12 VSt) hatte ein Versorgungsunternehmen geklagt, das neben der Versorgung der Bürger mit Gas und Strom auch die öffentliche Straßenbeleuchtung für die Gemeinde übernommen hatte. Das Unternehmen beantragte die Entlastung von der Stromsteuer für den zur Straßenbeleuchtung eingesetzten Strom. Das lehnte das zuständige Hauptzollamt ab. Der Zollsenat des Finanzgerichts Düsseldorf bestätigte nun diese Entscheidung.
Der Versorger hatte eine Entlastung nach dem Stromsteuergesetz in Anspruch nehmen wollen. Das Gericht stellte nun fest, dass dafür die Voraussetzungen nicht vorliegen. Der Versorger kann gegen die Entscheidung noch Revision beim BFH einlegen. Um welches Unternehmen es sich handelt, wurde nicht bekannt.
Laut Gericht hat die Entscheidung bundesweite Bedeutung, da kommunale Stadtwerke oder regionale Energieversorger häufig von den Kommunen mit dem Betrieb der öffentlichen Beleuchtung beauftragt werden. Auf die kommunale Straßenbeleuchtung entfällt dabei regelmäßig mehr als ein Drittel des Energieverbrauchs.
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