Stromsteuersenkung erweitert Begünstigtenkreis

Danach greift seit dem 1.1.2024 für Unternehmen des produzierenden die Absenkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz von 0,50 EUR/MWh für die Jahre 2024 und 2025 (§ 9b Abs. 2a StromStG). Sie soll für weitere drei Jahre gelten, sofern eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt bis 2028 dargestellt werden kann.
Erhöhung des Entlastungsbetrags
Wie der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) erläutert, wird die Steuersenkung durch eine Erhöhung des Entlastungsbetrags in § 9b StromStG von 5,13 EUR/MWh auf 20 EUR/MWh umgesetzt. Waren bislang versteuerte Stromentnahmen für betriebliche Zwecke erst ab knapp 50 MWh entlastungsfähig, liege der Wert nunmehr bei 12,5 MWh.
Weiterhin gelte: Die Steuerentlastung wird nur gewährt, soweit der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr den Sockelbetrag von 250 EUR übersteigt. Infolge der Erhöhung des Entlastungsbetrags werde die 250-EUR-Marke jedoch deutlich schneller erreicht sein. Dadurch könnten auch Klein- und Kleinstunternehmen in den Begünstigtenkreis hineinfallen und entsprechend profitieren.
Fristgerechter Antrag
Der DStV weist außerdem darauf hin, dass ein Antrag auf Erstattung gestellt werden muss (beim zuständigen Hauptzollamt). Dieser sei spätestens bis zum 31.12. des Jahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Strom entnommen worden ist, einzureichen (weitere Informationen auf der Internetseite des Zolls).
Für größere stromintensive Betriebe sei interessant, dass ab einer entlastungsfähigen Strommenge von 50 MWh in einem bestimmten Entlastungsabschnitt unter bestimmten Voraussetzungen auch eine unterjährige Entlastung möglich ist.
Auswirkungen auf Steuerkanzleien
Die Zollverwaltung rechne infolge der gesetzlichen Neuregelung mit erhöhten Antragszahlen ab dem Jahr 2025. Dies dürfte sich nach Ansicht des DStV auch in den Steuerkanzleien spiegeln.
-
Was die Steuerpläne der Parteien für Gehälter bedeuten
4.610
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
4.171453
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
2.0129
-
Steuerliche Aspekte im Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD
1.882
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
1.59113
-
Steuerfortentwicklungsgesetz verkündet
1.566
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.468
-
Wachstumschancengesetz verkündet
1.3994
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
1.3131
-
Steuerpolitik in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2025
941
-
Anhebung der Gebühren für Steuerberatungskanzleien
21.03.2025
-
Einigung über DAC 9-Richtlinie
13.03.2025
-
Rat der Europäischen Union nimmt Paket "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" an
13.03.2025
-
Sechste Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung
12.03.2025
-
Steuerliche Aspekte im Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD
10.03.2025
-
Unions-Finanzminister für Aussetzen der Mindeststeuer
07.03.2025
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
27.02.2025
-
Unbare Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft
26.02.2025
-
Was die Steuerpläne der Parteien für Gehälter bedeuten
20.02.2025
-
Wirtschaftsverbände warnen vor Verpackungssteuer wie in Tübingen
14.02.2025