Änderungen bei der Stromsteuer umstritten
Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegten Pläne zur Stromsteuer für Öko-Stromanlagen sorgen im Wirtschaftsressort für Unmut. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sollte nicht benachteiligt werden, sagte eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Donnerstag (26.5.2016) auf Anfrage in Berlin. Die im Entwurf vorgeschlagene Begrenzung der Stromsteuerbefreiung für Eigenstrom auf Photovoltaik sei "in dieser Form unangemessen". Auch andere Steuererleichterungen sollten beibehalten oder verlängert werden, um Kleinanlagen oder innovative Kraftstoffe nicht zu belasten. Aus Sicht des Wirtschaftsressorts ist eine Befreiung von der Stromsteuer mit EU-Recht durchaus vereinbar.
Finanzminsterium beruft sich auf EU-Recht
Das Finanzministerium argumentiert dagegen, dass mit der geplanten Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes Begünstigungen rechtssicher und mit EU-Vorgaben vereinbar gestaltet werden. Es gehe nicht nur um den Abbau einer Überförderung. Betreiber etwa großer Solaranlagen sollen zudem vor den Risiken einer hohen Rückzahlung geschützt werden. Denn die EU-Kommission könne unzulässig gewährte staatliche Beihilfen bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Über die Kritik aus dem Hause Gabriel wundert man sich im Finanzressort. Das Wirtschaftsministerium habe selbst seit Jahren auf beihilferechtliche Probleme verwiesen und vom "Kumulationsverbot" gesprochen.
Nach Darstellung des Finanzministeriums greift das 2014 verschärfte EU-Beihilferecht vor allem dann, wenn aus verschiedenen Fördertöpfen Subventionen gezahlt werden. Für Kleinanlagen und Anlagen der erneuerbaren Energien sind aber Ausnahmen geplant. Die Solarwirtschaft warnt, mehr als 100.000 Anlagen von mittelständischen Betrieben, Landwirten und genossenschaftlichen Betreibern würden durch die Steuer gefährdet.
Kleinere Solaranlagen auf Dächern nicht betroffen
Nach Schäubles Plänen wird für Betreiber größerer Ökostrom-Anlagen, die sich selbst mit mehr als 20 Megawattstunden Strom pro Jahr versorgen, eine Stromsteuer von 2,05 Cent je Kilowattstunde fällig. Ist der Eigenverbrauch höher als 20 Megawatt, wird die gesamte Strommenge besteuert. Kleinere Solaranlagen auf Dächern etwa sind wegen der "Bagatellgrenze" nicht betroffen. Ein durchschnittlicher Haushalt verbraucht zwischen drei und vier Megawattstunden.
Bei klimafreundlichen Kleinkraftwerken über Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie erneuerbaren Energien zum Eigenverbrauch und bis zu einer Nennleistung von weniger als 1 Megawatt (MW) wiederum gelte eine Steuerfreiheit als unbedenklich, so das Finanzministerium. Aufgrund der Beschränkung auf Eigenverbrauch komme die Steuerfreiheit nur in Betracht, wenn der Strom in unmittelbarer Nähe zur Anlage und ohne Nutzung des Netzes entnommen werde.
Mieterstrommodelle weiterhin möglich
Räumlich begrenzte "Mieterstrommodelle", der Eigenverbrauch kleiner bis mittelgroßer Unternehmen beziehungsweise die Versorgung eines Unternehmens auf dem Gelände des Stromerzeugers seien daher weiter möglich. Mit einer 1-MW-Anlage könnten den Angaben zufolge etwa 1.500 Haushalte mit Strom versorgt werden. Beim "Mieterstrom" versorgen kleine KWK-Kraftwerke im Keller oder Solarzellen auf dem Dach Mieter mit Strom. Überschüsse fließen ins Netz und werden vergütet.
Für Öko-Stromanlagen lasse das EU-Recht neben dem EEG keine weitere Förderung zu, argumentiert das Finanzministerium. Das EEG enthalte bereits eine Vollkostenförderung. Die Steuerbegünstigung für Erdgas und Flüssiggas soll nach den Gesetzesplänen über 2018 hinaus verlängert werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll nach Darstellung des Finanzministeriums im ersten Quartal 2017 abgeschlossen sein.
Weitere News zum Thema:
Geplante Änderungen zum Energie- und Stromsteuergesetz
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
2.442
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
2.4144
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
1.197459
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
839
-
E-Rechnung
7759
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
5941
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
5823
-
Steueränderungen 2026
571
-
Änderung des Steuerberatungsgesetzes doch ohne verschärftes Fremdbesitzverbot
459
-
Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2025 zu
427
-
Bunderats-Finanzausschuss fordert Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
24.02.2026
-
Aktualisierte EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete
20.02.2026
-
Nationale Spielräume bei Anti-Steuervermeidungsregeln der EU
20.02.2026
-
Omnibus-Paket zur Besteuerung
19.02.2026
-
Linnemann will Schwelle für Spitzensteuersatz verschieben
17.02.2026
-
BStBK fordert Stärkung des Fremdbesitzverbotes in der Steuerberatung
17.02.2026
-
DStV fordert Befreiung von Meldepflichten für Steuerberater
12.02.2026
-
Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
11.02.2026
-
Was eine Vermögensteuer bringen könnte
11.02.2026
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
11.02.20264