Auch künftig Ausnahmeregelungen bei der Stromsteuer

Große Teile der deutschen Industrie werden bis zum Jahr 2022 weiter von der Ökosteuer befreit. Im Gegenzug müssen sich die rund 25.000 energieintensiven Betriebe zu mehr Effizienz sowie Stromeinsparungen verpflichten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung am 1.8.2012 in Berlin beschlossen.

Dem Bund entgehen dadurch Einnahmen bei den Energiesteuern von jährlich 2,3 Milliarden Euro. Umweltverbände sowie die Opposition werfen der schwarz-gelben Koalition Milliarden-Steuergeschenke für die Industrie und eine ungerechte Lastenteilung vor. Die Vorgaben für die Effizienzsteigerung seien viel zu lasch, die mit der ausgerufenen Energiewende vereinbarten Einsparziele würden so verfehlt. Industrie und Regierung sprachen dagegen von ehrgeizigen Zielen.

Betriebe mit besonders hohem Stromverbrauch erhalten seit Einführung der Ökosteuer 1999 Vergünstigungen bei der Strom- und Energiesteuer, um sie im internationalen Wettbewerb nicht zu benachteiligen. Die Steuerermäßigung wurde von der EU-Kommission nur bis Ende 2012 gebilligt. Für eine Fortsetzung des Privilegs fordert Brüssel eine Gegenleistung der Industrie in Form von Einsparzielen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass energieintensive Betriebe für Entlastungen bei der Stromsteuer ihren Verbrauch besser steuern und zwischen 2013 und 2015 zunächst jährlich 1,3 % Energie einsparen müssen. 2016 sollen es 1,35 % sein. 2017 sollen die Ergebnisse bewertet und die Zielwerte bis 2022 festgelegt werden.

Jeder Betrieb muss bis 2015 ein Energiemanagement einführen. Die Steuerbegünstigung kann zudem ab 2016 nur dann genutzt werden, wenn die Wirtschaftszweige insgesamt die Vorgaben zur Reduzierung der Energieintensität ab dem Bezugsjahr 2013 kontinuierlich erreichen.

dpa
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