Zahlungsunfähigkeit


Insolvenzantrag
Insolvenzantrag
Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung

Eine drohende Insolvenz des eigenen Unternehmens erkennen und vermeiden

Es erfolgt keine erneute Verlängerung der bis zum 30.4.2021 ausgesetzten Insolvenz-Antragspflicht bei pandemiebedingt überschuldeten Unternehmen. Neben den zahlungsunfähigen Unternehmen sind damit ab dem 1.5.2021 nunmehr auch Unternehmen bei Überschuldung wieder zur Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verpflichtet. Aber auch gesunde Unternehmen sollten das Risiko einer möglichen Insolvenz nicht unterschätzen und den Handlungsbedarf prüfen.