Ziel der Digitalisierungsrichtlinie ist es, EU-Gesellschaften durch mehr digitale Handlungs- und Kommunikationsmöglichkeiten wettbewerbsfähig zu halten und die digitalen Kommunikationswege im Handels- und Gesellschaftsrecht für Beurkundungen und Registeranmeldungen etc. sicher und effizient zu gestalten.mehr
Bei der Gründung einer GmbH im vereinfachten Verfahren darf vom Musterprotokoll nicht abgewichen werden. Auch die Regelung zum Gründungsaufwand darf nicht verändert werden.mehr
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Erbringt ein GmbH-Gesellschafter die Stammeinlage auf seine Geschäftsanteile nicht, kann er die Anteile verlieren (sog. Kaduzierung). Beim Kaduzierungsverfahren sind strenge Voraussetzungen, insbesondere der Gleichbehandlungsgrundsatz, zu berücksichtigen.mehr
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft lässt das gesetzliche Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers unberührt – es endet erst mit dem Verlust der Organstellung. mehr
Satzungsregelungen über die Tragung des Gründungsaufwands durch die GmbH dürfen jedenfalls vor Ablauf von zehn Jahren nach erstmaliger Eintragung der Gesellschaft nicht gestrichen werden.mehr
Die Beurkundung einer GmbH-Gründung durch einen Schweizer Notar (Kanton Bern) ist nach dem Berliner Kammergericht formwirksam, wenn die gesamte Niederschrift in Gegenwart des Notars den Beteiligten vorgelesen sowie von diesen genehmigt und eigenhändig unterschrieben worden ist.mehr
Catella hat die Catella Residential Investment Management GmbH (CRIM) gegründet. Die CRIM wird sich auf die Verwaltung europäischer Wohnimmobilienfonds konzentrieren. Das neue Unternehmen ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der schwedischen Catella Property Fund Management AB.mehr
Die Gründungskosten einer GmbH können nach Ansicht des OLG Celle nur dann von der Gesellschaft getragen werden, wenn diese unter Nennung eines Höchstbetrags namentlich in der Satzung aufgegliedert werden.mehr
Der Gesellschafter einer erst noch zu gründenden GmbH ist im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.mehr