Satzung










Paragraph Pflaster
Paragraph Pflaster
Beschlussfassung in der COVID-19-Pandemie

Vereinfachtes Umlaufverfahren nach § 2 COVMG bei Satzungsregelung nicht zulässig

§ 2 COVMG ändert lediglich die gesetzlichen Regelungen zum Umlaufverfahren nach § 48 Abs. 2 GmbHG und greift nicht in § 45 Abs. 2 GmbHG, d.h. den Vorrang der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages vor den Regelungen in §§ 46 ff. GmbHG, ein. Das vereinfachte Umlaufverfahren nach § 2 COVMG ist daher nur dann anwendbar, wenn die Satzung keinerlei Regelungen zur Beschlussfassung im Umlaufverfahren enthält.





Kindergarten
Kindergarten
OVG Münster

Erhöhung der Elternbeiträge für die Kita-Einrichtungen der Stadt Hagen ist rechtmäßig

Nach dem kürzlich ergangenen Urteil handelt es sich bei den Elternbeiträgen um Abgaben eigener Art, welche nicht den gebührenrechtlichen Grundsätzen unterliegen. Auf eine wirtschaftliche Kalkulation kommt es daher nicht an. Beiträge, die maximal 20 % der Betreuungskosten abdecken, sind zudem offensichtlich nicht unangemessen, entschied das Oberverwaltungsgericht und wies die Klagen der Eltern ab.







Armut
Armut

Neufassung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

Der neugefasste Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) enthält insbesondere Vorgaben aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts. Darüber hinaus hat das BMF auch die Regelungen zu § 251 AO, wonach die Finanzbehörden nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ihre Ansprüche während der Dauer des Verfahrens nur nach den Vorschriften der Insolvenzordnung geltend machen, erweitert und präzisiert. Das Top-Thema fasst die wichtigsten Fakten zusammen.