Gemeinnützigkeit einer Stiftung von Todes wegen
In dem Urteilsfall starb der Stifter 2004. Fraglich war, ob die Stiftung 2005 und 2006 von der Körperschaftsteuer befreit war. Erst 2007 wurde die Satzung erstellt. Das FG Münster hat entschieden, dass die Stiftung 2005 und 2006 nicht als gemeinnützig anzuerkennen sei. Die Revision ist beim BFH unter dem Az. V R 50/17 anhängig.
FG Münster Urteil vom 13.10.2017 - 13 K 641/14 K (veröffentlicht am 15.12.2017).
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
382
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
196
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
148
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
128
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
101
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
96
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
91
-
Rückforderung von Kindergeld bei fehlendem Kontakt zum Kind
70
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
66
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
66
-
Reisekostenrechtliche Betriebsstätte eines Selbständigen
24.09.2026
-
Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten eines Selbständigen
24.09.2026
-
Alle am 24.9.2026 veröffentlichten Entscheidungen
24.09.2026
-
Normenkontrollverfahren zum Lohnsteuerrecht erledigt
24.09.2026
-
Berichtigungsfähigkeit einer Rechnung
23.09.2026
-
Zwangsläufigkeit von Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
23.09.2026
-
Passiver RAP bei Auszahlung eines Bergschadensverzichts
22.09.2026
-
Betriebsausgaben und Zwangsaufwendungen
21.09.2026
-
Widerspruch gegen die Übertragung des BEA-Freibetrags
21.09.2026
-
Nutzung des Gesellschaftspostfachs erleichtert
21.09.2026