
Jährlich werden im Frühjahr immer wieder die meisten Menschen von einer Aufbruchsstimmung erfasst. Dazu gehört regelmäßig auch der Run auf Schutzimpfungen, besonders vor einem Urlaub.
Mit der Outdoor-Saison steigt auch die Nachfrage nach der Kostenübernahme für Schutzimpfungen. Impfen schützt, auch wenn es in Deutschland kein Zwang ist. Grundsätzlich gilt: Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Schutzimpfungen - aber nicht alle denkbaren und möglichen Impfungen sind eingeschlossen. Die Einzelheiten zu den von den gesetzlichen Kassen übernommenen Schutzimpfungen legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Richtlinie fest. Grundlage bildeten die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Die STIKO ist das Expertengremium, das entsprechende Empfehlungen erarbeitet.
Bei privaten Auslandsreisen zahlen Krankenkasse nicht immer für Impfungen
Typische von den Krankenkassen finanzierte Schutzimpfungen sind z. B. die Immunisierungen gegen Diphtherie, Tetanus, Hepatitis B, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps und Tuberkulose. Häufig ausgenommen sind allerdings die Schutzimpfungen für private Auslandsreisen. Gerade die in den wärmeren Regionen der Erde verbreiteten Infektionserreger können schwere Krankheiten wie Virushepatitis, Gelbfieber oder Typhus hervorrufen. Kommen im ferneren Ausland eingeschränkte hygienische Bedingungen hinzu, steigt das Infektionsrisiko entsprechend an. Länderspezifische Informationen zu den Impfvorschriften verschiedener Reiseländer finden Sie auf den Internetseiten des Centrums für Reisemedizin (CRM).
Krankenkassen können auch Impfungen als Mehrleistungen übernehmen
Die Krankenkassen können in ihren Satzungen aber inzwischen auch nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegte Impfleistungen als Mehrleistungen übernehmen. Da die Kassen hier frei entscheiden können, lohnt sich eine Nachfrage. Häufig bestehen Satzungsregelungen, nach denen Schutzimpfungen bei Urlaubsreisen im Ausland im Rahmen der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes übernommen werden.
Zeckenschutz für Menschen in Risikogebieten
Verstärktes Thema war in den letzten Jahren die Frage nach dem Zeckenschutz. Grundsätzlich besteht medizinisch nur die Möglichkeit, einen Impfschutz gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) zu erwerben. Gegen Borreliose, die andere von Zecken übertragbare Erkrankung, gibt es keine Impfung. Wird die Krankheit frühzeitig erkannt, ist sie jedoch gut mit Medikamenten behandelbar. Die Kassen übernehmen im Regelfall die FSME- Impfung für Personen, die sich in den Risikogebieten aufhalten. Das sind in Deutschland Landkreise insbesondere im Süden (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen). Eine Impfung kommt für Personen in Betracht, die aufgrund von Beruf, Freizeitverhalten oder einer Urlaubsreise in engem Kontakt mit der Natur sind. Generell ist aber auch zu bedenken, dass trotz einer augenscheinlichen Zunahme der Erkrankungen längst nicht jeder Zeckenbiss automatisch zu einer Erkrankung führt - selbst in den Risikogebieten. Wichtig: Die Impfung erfolgt in 3 Impfgängen, davon liegen die ersten beiden in einem Abstand von einem bis drei Monate. Nach den ersten beiden Impfungen besteht bereits Impfschutz.
Kostenübernahme abzüglich Zuzahlung
Wenn die Kasse die Kosten übernimmt, beinhaltet das den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung in voller Höhe. Bei volljährigen Versicherten ist lediglich die gesetzliche Zuzahlung für den Impfstoff vom Versicherten aufzubringen. Wenn der Arzt nicht über die Gesundheitskarte abrechnen kann, müssen die Kosten zunächst verauslagt und anschließend der Kasse zur Erstattung vorgelegt werden.
Schlagworte zum Thema: Impfung, Krankenkasse, Satzung, Auslandsreise
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