Eltern, die Großeltern Fahrtkosten zur Kinderbetreuung erstatten, können diese steuerlich geltend machen, sofern ein Betreuungsvertrag vorliegt. Dies funktioniert sogar dann, wenn Oma und Opa die Kinder kostenlos betreuen.mehr
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG sind zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als Sonderausgaben abzugsfähig. Der BFH muss klären, ob das Erfordernis der "Haushaltszugehörigkeit" verfassungsgemäß ist.mehr
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Sie möchten Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Arbeitgeberzuschuss zur den Kosten für Tagesmutter, Kita oder Kindergarten zahlen? Hier lesen Sie, wann Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber steuerfrei bleiben.mehr
Es kann vorkommen, dass ein Kind wechselseitig beispielsweise eine Woche bei der Mutter und eine Woche beim Vater lebt. Hierbei stellt sich die Frage, wem die Kinderbetreuungskosten zuzurechnen sind.mehr
Zu den Sonderausgaben für Kinderbetreuung zählen auch Fahrtkostenerstattungen an die Betreuungsperson, wenn die Leistungen im Einzelnen in der Rechnung oder im Vertrag aufgeführt werden. Der Fahrtkostenersatz ist nach einem Urteil des FG München nicht als Sonderausgabe zu berücksichtigen, wenn die Zahlung bar geleistet wird.mehr
Unter der Rubrik „Aus der Praxis ‒ für die Praxis“ greifen wir Kundenanfragen aus dem Bereich Jahresabschluss, Buchhaltung und Steuern auf, die ein Fachautor für uns beantwortet. Heute eine Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrtkosten von Großeltern als Kinderbetreuungskosten.mehr
Als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten sind um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen.mehr
Was bei der Betreuung der Kinder durch Angehörige gilt, insbesondere im Hinblick auf die Fahrtkostenerstattung von Großeltern, wird nachfolgend erläutert.mehr
Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der als Sonderausgaben abziehbaren Kinderbetreuungskosten stellt sich die Frage, ob vom Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Zuschüsse zur Betreuung des Kindes auf den Bruttobetrag der Kinderbetreuungskosten anzurechnen sind.mehr
Kinderbetreuungskosten sind in Höhe von 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als Sonderausgaben abziehbar. Gilt dies auch für Aufwendungen für ein Kinderferienlager?mehr
Das Niedersächsische FG hat Stellung bezogen zu den Anforderungen an das Merkmal der regelmäßigen, nicht unwesentlichen Betreuung beim Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf.mehr
Fraglich ist, ob im Rahmen einer Internatsunterbringung Aufwendungen für Dienstleistungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG auch dann vorliegen, wenn diese ausschließlich Sachaufwendungen (z. B. Unterkunftskosten) betreffen. Hierzu hat sich jetzt das Finanzministerium in Schleswig-Holstein geäußert.mehr
Nach dem kürzlich ergangenen Urteil handelt es sich bei den Elternbeiträgen um Abgaben eigener Art, welche nicht den gebührenrechtlichen Grundsätzen unterliegen. Auf eine wirtschaftliche Kalkulation kommt es daher nicht an. Beiträge, die maximal 20 % der Betreuungskosten abdecken, sind zudem offensichtlich nicht unangemessen, entschied das Oberverwaltungsgericht und wies die Klagen der Eltern ab.mehr
Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Reihe von Maßnahmen zur steuerlichen Vereinfachung und Entlastung der Mitte der Gesellschaft erarbeitet und in den Bundesrat eingebracht. Zugleich wurden auch gesetzliche Änderungen zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland sowie für eine moderne wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung angeregt.mehr
"Aller guten Dinge sind drei" – eine Redensart, die aus dem Mittelalter stammt und nun auch für die Steuergesetzgebung in 2018 zutreffen könnte.mehr
Berufstätige Eltern kennen das Problem: Sobald die Kinder in der weiterführenden Schule angekommen sind, wird es eng mit der Betreuung. Ganztagsschulen sind rar und gute Betreuungskonzepte ebenso. Manche Eltern entscheiden sich daher für ein Internat – und blieben bislang weitgehend auf den Kosten sitzen. Denn die Finanzverwaltung legt die Art der steuerlich abzugsfähigen Betreuung sehr eng aus. Hoffnung macht nun ein Urteil des Finanzgerichts Thüringen.mehr
In einem aktuellen Verfahren bei dem BFH geht es um die Frage, ob es sich bei den Ferienaufenthalten von Kindern um Freizeitbetätigungen im Sinne des § 9c Abs. 3 Satz 1 EStG handelt oder ob die Betreuung der Kinder als Hauptzweck im Vordergrund steht.mehr
Mit Praxis-Tipp vom 6.8.2015 hatten wir darüber informiert, welche Argumente gegen eine von den Finanzämtern praktizierte Kürzung der Kinderbetreuungskosten um steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers sprechen und empfohlen, gegen ablehnende Bescheide Einspruch einzulegen. Wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen, gibt es noch andere Möglichkeiten die Kürzung der Kinderbetreuungskosten zu vermeiden.mehr
Eltern können Kinderbetreuungskosten nur dann steuerlich geltend machen, wenn sie das Geld für die Tagesmutter oder den Babysitter auf ein Konto überweisen. Bares erkennt das Finanzamt nicht an – auch nicht bei Minijobbern. Diese Auffassung hat nun der Bundesfinanzhof bestätigt.mehr
Die Frage, ob ein steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers zu den Kinderbetreuungskosten die Höhe der als Sonderausgaben abzugsfähigen und von den Eltern selbst gezahlten Kinderbetreuungskosten mindert, ist umstritten.mehr
Nach neuer Rechtsprechung des BFH sind Kinderbetreuungskosten, die im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses anfallen, nur dann als Sonderausgabe abziehbar, wenn die Zahlungen nicht in bar, sondern auf ein Konto der Betreuungsperson erbracht werden. Dies bedeutet aber nicht, dass Barzahlungen für die Kinderbetreuung generell nicht steuerlich berücksichtigt werden können.mehr
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben beschlossen, die in dieser Angelegenheit bisher bestehende Anweisung zur vorläufigen Steuerfestsetzung aufzuheben.mehr
In einem Urteil bestätigt der Bundesfinanzhof seine Auffassung: Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wenn der Gesetzgeber den Abzug von Kinderbetreuungskosten beschränkt. Jetzt muss sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befassen.mehr
Werbungskostenabzug nur gegen Beleg, lautet eine Maxime des Finanzamts. Wenn berufstätige Eltern Kinderbetreuungskosten absetzen wollen, lässt die Rechtsprechung zugunsten der Eltern aber eine Ausnahme zu.mehr
Der beschränkte Abzug der Betreuungskosten für drei Kinder unter vier Jahren im Veranlagungszeitraum 2008 ist verfassungsgemäß.mehr
Das Nachweiserfordernis des § 9c Abs. 3 Satz 3 EStG (Erhalt einer Rechnung für die Aufwendungen und Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung) bezieht sich ausschließlich auf Dienstleistungen, für die Rechnungen ausgestellt werden und nicht auf sog. Mini-Jobs. Bei Aufwendungen für sog. Mini-Jobs haben Steuerpflichtige keine zusätzlichen Nachweise gem. § 9c Abs. 3 Satz 3 EStG für den Abzug der Aufwendungen zu erbringen.mehr
Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Keine Rolle spielt, ob die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen. In der Praxis kommt es oft vor, dass Großeltern ihre Enkelkinder betreuen.mehr
Die Abzugsbeschränkung auf zwei Drittel der Aufwendungen und den Höchstbetrag von 4.000 EUR ist nicht verfassungswidrig. Schwangerschaft ist keine Krankheit (Rechtslage bis 2011).mehr
Am 2.5.2012 hat der BFH acht Entscheidungen zur Veröffentlichung frei gegeben.mehr
Wer sein Kind im Kindergarten oder durch eine Tagesmutter betreuen lässt, kann die Kosten hierfür steuerlich geltend machen. Im BMF-Schreiben vom 14.3.2012 erklärt die Finanzverwaltung, wie der Kostenabzug ab 2012 funktioniert.mehr