Erhöhung der Elternbeiträge für die Kita-Einrichtungen der Stadt Hagen ist rechtmäßig
Die Stadt Hagen hatte für die Zeit ab Oktober 2015 ihre Satzung über die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kitas und in der Kindertagespflege geändert, wobei die Beiträge deutlich erhöht wurden. Zahlreiche Eltern klagten daraufhin gegen den Bescheid über die Neufestsetzung der Elternbeiträge vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg, welches in acht Fällen den Klagen stattgab. Nach Ansicht des erstinstanzlichen Gerichts waren die Elternbeitragsbescheide mangels wirksamer Rechtsgrundlage rechtswidrig. Dem satzungsgebenden Organ sei zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Satzung keine ordnungsgemäße Kalkulation vorgelegen. Daher sei die streitbefangene Satzung nicht auf der Grundlage nachvollziehbarer Zahlen erlassen worden und deshalb materiell rechtswidrig, was letztlich zur Nichtigkeit der Satzung führe, so das VG Arnsberg.
Überprüfung erfolgt lediglich im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
Gegen die Entscheidungen legte die Stadt Hagen jeweils mit Erfolg Berufung ein. Das OVG Münster hob die Urteile auf und wies die Klagen zurück. Die Elternbeitragsbescheide sowie die zugrundeliegende Satzung seien rechtmäßig. Satzungsrechtliche Abgabenregelungen seien mit Blick auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht nur auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu überprüfen, so das Gericht weiter. Daher sei es unerheblich, ob dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung eine Beitragskalkulation vorgelegen habe. Bei den Elternbeiträgen handle es sich um eine Abgabe eigener Art, daher komme es auf gebührenrechtliche Grundsätze nicht an. Die Beiträge mussten daher von der Stadt Hagen nicht im Einzelnen kalkuliert werden.
Festgesetzte Beiträge genügen dem Gebot der Abgabengerechtigkeit
Darüber hinaus sei es gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass die Kita-Beiträge einen bestimmten Kostendeckungsgrad nicht überschreiten dürften. Vorliegend wurden die Kosten durch die neu festgesetzten Elternbeiträge zu maximal 20 % abgedeckt. Daher sei eine Kostenüberschreitung im Hinblick auf eine angemessene Beteiligung auch ansatzweise nicht ersichtlich. Selbst bei dem höchsten monatlichen Elternbeitrag, bei welchem für die Betreuungsstunde 3,91 EUR zu zahlen sei, sei dies offensichtlich nicht unangemessen, befanden die Richter. Im Übrigen komme es bei den Berechnungen für die Durchschnittskosten eines Betreuungsplatzes nicht darauf an, ob das Land Bundesmittel für die Betriebskosten der Kitas nicht an die Kommunen weitergeleitet habe, so das OVG Münster. Das Oberverwaltungsgericht hat eine Revision gegen die Urteile nicht zugelassen.
(OVG Münster, Urteil v. 05.09.2018, 12 A 181/17; 12 A 838/17; 12 A 846/17; 12 A 847/17; 12 A 848/17; 12 A 849/17; 12 A 840/17; 12 A 841/17)
Weitere News zum Thema:
OVG kippt zu hohe Kita-Gebühren
Kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren bei Kita-Streik
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.2082
-
Einseitige Preisanpassung von Amazon Prime ist rechtswidrig
819
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
700
-
Wie kann die Verjährung verhindert werden?
677
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
614
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
533
-
Diese Compliance-Regelungen gelten für Geschenke und Einladungen
475
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
456
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
437
-
Patronatserklärungen: Wirkung, Varianten und praktische Bedeutung
408
-
Kollision bei Wenden auf Kreuzung: Mitverschulden trotz Rotlichtverstoß
07.10.2025
-
Überfahren einer Leiche stellt keinen Unfall im Straßenverkehr dar
24.07.2025
-
Bundeslagebild Cybercrime 2024: Ransomware weiterhin größte Bedrohung
30.06.2025
-
Teurer Ausraster: 1.600 EUR Geldstrafe für das Umstoßen eines Blitzers
06.05.2025
-
Geschwindigkeitsüberschreitung – Betroffene haben Anspruch, digitale Daten zu checken
29.04.2025
-
Beweisverwertung der Daten von Auslandsbehörden im Strafprozess
04.02.2025
-
Online-Beleidigungen von Politikern auch bei geringer Reichweite strafbar
09.01.2025
-
10.000 Euro Hinterbliebenengeld für den Sohn einer getöteten Mutter
08.01.2025
-
Cyber Resillience Report zeigt Anstieg der Ransomware-Attacken und höhere Zahlungsbereitschaft
14.11.2024
-
Risikoreicher Gehweg: Fußgänger stürzt auf Gehweg über Kante – haftet die Stadt?
18.10.2024