Tagesmutter

Frau mit Mädchen beim Malen mit Wasserfarben
Frau mit Mädchen beim Malen mit Wasserfarben
Selbstständige Tagesmütter und -väter

Freiwillige Versicherung: Wann besteht Anspruch auf Erstattung der halben Beiträge

Jugendämter müssen selbstständigen Tagesmüttern und -vätern die Hälfte ihrer Aufwendungen für eine freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erstatten. Ob das auch gilt, wenn der Beitrag zur freiwilligen Versicherung  Beitragsanteile beinhaltet, die auf Einnahmen des nicht bei einer Krankenkasse versicherten Ehegatten zurückzuführen sind, hatte das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden.