Gesetzliche Veräußerungsfiktion von Investmentanteilen
Fundstellennachweis und Anwendungsregelung
Rz. 57 des BMF-Schreibens vom 3.12.2014 wird dementsprechend wie folgt geändert:
„VI. Fundstellennachweis und Anwendungsregelung
Für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2013 zufließen, ersetzt dieses Schreiben das BMF-Schreiben vom 20. Dezember 2012 (BStBl 2013 I S. 36).
Wurden bereits Steuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2014 nach den bisherigen Mustern ausgestellt, behalten diese ihre Gültigkeit. Für Einzelsteuerbescheinigungen ist es nicht zu beanstanden, wenn die Grundsätze dieses Schreibens erst für Kapitalerträge angewendet werden, die nach dem 31. Dezember 2014 zufließen.
Die in den Mustern I und III abgedruckten Tabellen, die zum einen den Tatbestand der Veräußerung von Investmentanteilen nach § 8 Absatz 8 InvStG bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Investmentfonds sowie zum anderen die Veräußerung eines Anteils an einer Investitionsgesellschaft bei Umwandlung einer Investitionsgesellschaft in einen Investmentfonds gemäß § 20 InvStG betreffen, sind erstmals für Kapitalerträge auszuweisen, die nach dem 31. Dezember 2015 zufließen.
Die Regelung des § 8 Absatz 8 bzw. § 20 InvStG fällt durch die zum 1. Januar 2018 in Kraft tretende Neufassung des Investmentsteuergesetzes weg. Angesichts des geringen verbleibenden Anwendungszeitraums wird es die Finanzverwaltung nicht beanstanden, wenn kein Ausweis der abgedruckten Tabellen und der Ankreuzfelder in der Steuerbescheinigung erfolgt. Allerdings sind dann die Kunden mit gesondertem Schreiben über das Vorliegen eines Tatbestandes des § 8 Absatz 8 InvStG bzw. § 20 InvStG zu informieren.“
BMF, Schreiben v. 5.9.2016, IV C 1 - S 2401/08/10001 :015
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9665
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.167
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
823
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7156
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
650
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
601
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
350
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
347
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
333
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
313
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
-
Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026