Erstattung der Kapitalertragsteuer nach § 11 InvStG

Das BZSt weist darauf hin, dass ab sofort das elektronische Antragsverfahren zur Erstattung der Kapitalertragsteuer nach § 11 InvStG zur Verfügung steht.

Elektronisches Antragsverfahren

Das BZSt ist seit 1.7.2021 für die Bearbeitung von Anträgen nach § 11 InvStG von beschränkt steuerpflichtigen Investmentfonds zuständig. Das elektronische Antragsverfahren steht über das BZSt Online Portal zur Verfügung. Ausführliche Informationen zu dem Verfahren, Fristen und Formularen gibt das BZSt auf seiner Homepage.

BZSt, Meldung v. 1.3.2024