Antragsverfahren zur Erstattung der Kapitalertragsteuer nach § 11 InvStG
Elektronisches Antragsverfahren
Das BZSt ist seit 1.7.2021 für die Bearbeitung von Anträgen nach § 11 InvStG von beschränkt steuerpflichtigen Investmentfonds zuständig. Das elektronische Antragsverfahren steht über das BZSt Online Portal zur Verfügung. Ausführliche Informationen zu dem Verfahren, Fristen und Formularen gibt das BZSt auf seiner Homepage.
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