Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
Entsprechend dem geänderten Muster ist zusätzlich zu den in Nummer 9 bescheinigten Versorgungsbezügen jeweils unter Nummer 30 des Ausdrucks das Kalenderjahr des Versorgungsbeginns anzugeben. Der Ausdruck hat das Format DIN A 4. Das BMF weist darauf hin, dass der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom amtlichen Muster abweichen kann, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht. Die Vorgaben des BMF-Schreibens v. 5.9.2024 sind bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu beachten.
BMF, Meldung v. 20.2.2025, veröffentlicht am 30.10.2024
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.8145
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.744
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.0776
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
1.018
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
953
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
785
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6582
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
508
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
481
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
468
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Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
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Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
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Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026
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Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
24.04.2026
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Umsatzsteuer-Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland
24.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern auf dem Gebiet der Telekommunikation
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern von Erdgas und/oder Elektrizität
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
23.04.2026
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Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16.04.2026
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Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026