Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Insolvenzverfahren

Tz. 652 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Frage, ob durch die Auflösung von OT oder OG oder durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen eine der beiden Gesellschaften bzw gegen beide ein ertragstliches Organschaftsverhältnis endet, wurde von jeher in enger Anlehnung an die Rechtslage bei der USt beantwortet (s Tz 650). Hinsichtlich der Auswirkungen der Eröffnung eines Ins... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Auflösung von Organträger oder Organgesellschaft; Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Ausgewählte Literaturhinweise: Fichtelmann, Beendigung der Organschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens? GmbHR 2005, 1346; Maus, Die ustliche Organschaft in Liquidation und Insolvenz, GmbHR 2005, 859; Hölzle, UStliche Organschaft und Insolvenz der OG, DStR 2006, 1210; Walter/Stümper, Überraschende Gefahren nach Beendigung einer Organschaft, GmbHR 2006, 68; Bahns/Graw, Orga... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Fichtelmann, Beendigung der Organschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens? GmbHR 2005, 1346; Maus, Die ustliche Organschaft in Liquidation und Insolvenz, GmbHR 2005, 859; Hölzle, UStliche Organschaft und Insolvenz der OG, DStR 2006, 1210; Walter/Stümper, Überraschende Gefahren nach Beendigung einer Organschaft, GmbHR 2006, 68; Bahns/Graw, Organschaftliche Einkommenszurechn... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Weitere Fragen

Tz. 657 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens beendet die ertragstliche Organschaft mit Wirkung ab dem Jahr, in dem dieses Verfahren beginnt. Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 02.11.2022, BStBl II 2023, 405) führt die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens bei einer noch nicht fünf Jahre andauernden Organschaft zum Wegfall der... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Anzahlungen

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Zu Vorschüssen auf den > Arbeitslohn > Darlehen Rz 1, > Vorauszahlung von Arbeitslohn. Leistet der > Arbeitnehmer eine Anzahlung bei der Anschaffung eines > Arbeitsmittel , führt erst die > Absetzung für Abnutzung zu > Werbungskosten (ergänzend > Abfluss von Ausgaben Rz 8). Eine verlorene Anzahlung auf ein Kraftfahrzeug kann nur dann als WK berücksi... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Abführung im Einzelnen

Rz. 5 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der ArbG hat die im Anmeldungszeitraum von seinen sämtlichen ArbN einbehaltene sowie die pauschal erhobene und deshalb übernommene > Lohnsteuer (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2) abzuführen, dh an das FA zu zahlen. Rechtsgrundlage ist die auf der LSt-Anmeldung beruhende Steuerfestsetzung (> Lohnsteuer-Anmeldung Rz 38 ff). In der Praxis wir... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.2 Zivilrechtlich wichtiger Grund

Tz. 610 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Ein GAV kann im Regelfall nur zum Ende des Geschäftsjahrs der OG aufgehoben werden (s Tz 604). Nach § 297 AktG kann ein Unternehmensvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei ein Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände ni... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Definition des Sanierungsbegriffs (§ 8c Abs 1a S 2 KStG)

Tz. 312 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1a S 2 KStG ist Sanierung eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen und zugleich die wes Betriebsgrundlagen zu erhalten. Die Sanierung kann entweder iRe Insolvenzverfahrens oder außergerichtlich erfolgen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt ein... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.3 Steuerlich wichtiger Grund

Tz. 615 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG ist eine vorzeitige Beendigung des GAV durch Kündigung stlich unschädlich, wenn ein wichtiger Grund die Kündigung rechtfertigt. Die stlich wichtigen Kündigungsgründe sind in R 14.5 Abs 6 KStR 2022 bzw im UmwSt-Erl 2011 (s UmwSt-Erl 2011 Rn Org 12 und 26) definiert. Der BFH (s Urt des BFH v 13.11.2013, BStBl ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Liquidation

Tz. 650 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Während es zur Auswirkung einer Insolvenz auf die Organschaft eine umfangreiche Rspr des BFH zur USt gibt, fehlt bis heute eine solche zur erstragstlichen Organschaft. Dazu existiert lediglich das Urt des BFH v 02.11.2022 (BStBl II 2023, 405), wonach eine Organschaft bei der der Auweis der Forderung oder Verbindlichkeit nur in einem vorläuf... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,... mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 2 Typische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften­

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aufwendungen, die typischerweise im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen anfallen, und bei denen sich die Frage nach der Abziehbarkeit als Werbungskosten stellt. Zu beachten ist, dass es auf die Frage des Werbungskostenabzugs nur in den Ausnahmefällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ankommt... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.5 Die Zahlungsfähigkeit

Rz. 60 Eine sehr wichtige Frage im Zusammenhang mit § 26a Abs. 1 UStG ist – genauso wie bei der Vorgängerregelung im § 26b UStG –, ob die Vorschrift auch Anwendung findet, wenn der Unternehmer finanziell nicht in der Lage ist, die angemeldete und geschuldete USt zu bezahlen. Fehlt dem handelnden Steuerpflichtigen dann der Vorsatz oder fehlt es sogar am Vorliegen des objektiv... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.4 Tatsächliche Durchführung und Ernsthaftigkeit einer Vereinbarung

Rz. 106 Schließen Gesellschafter und Gesellschaft einen schuldrechtlichen Vertrag, ist dies Ausdruck dafür, dass beide Parteien ihre Beziehungen als Teilnahme am Marktgeschehen auffassen und daher keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vorliegt. Ein schuldrechtlicher Vertrag kann diese Funktion nur erfüllen, wenn er tatsächlich durchgeführt wird. Der Besteuerung zugrunde... mehr

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Realsplitting: Unterhaltsle... / 6 Besteuerung beim Empfänger

Die Unterhaltszahlungen sind vom Empfänger in dem Umfang als sonstige Einkünfte zu versteuern, in dem sie beim Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.[1] Bei der Ermittlung der Einkünfte sind von den Einnahmen ggf. Werbungskosten abzuziehen. Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind privat veranlasst und stellen keine (vorweggenommenen) Werbungskoste... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.4.1 SolarPLUS S

Dieses Programmteil richtet sich an private Hauseigentümer, die eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher an ihrem Eigenheim installieren möchten. Gefördert werden außerdem denkmalgerechte PV-Anlagen sowie Zählerschränke, sofern die technischen Voraussetzungen für den Betrieb der PV-Anlage nicht vorhanden sind oder der bestehende Schrank veraltet ist. Was wird mit diesem Prog... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Insolvenz

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.2 Endgültiges Insolvenzverfahren

Rz. 150 Auch nach Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens besteht das Mietverhältnis mit Wirkung für und gegen die Masse fort, allerdings nur dann, wenn die Mietsache im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Mieter bereits überlassen worden ist (BGH, Urteil v. 5.7.2007, IX ZR 185/06, NZM 2007, 883). Der Mieter darf nur noch an den Insolvenzverwalter zahl... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.1 Vorläufiges Insolvenzverfahren

Rz. 149 Wird ein sog. schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter durch das Insolvenzgericht bestellt, ändert sich an der Mietzahlungspflicht des Mieters grundsätzlich nichts. Er muss weiter seine Miete an seinen Vermieter zahlen. Nur dann, wenn der vorläufige Verwalter ausdrücklich ermächtigt ist, Außenstände des Schuldners – hier des Vermieters – einzuziehen (vgl. dazu BGH, U... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1.2 Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 146 Das nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Wohnraummieters gegenüber der Masse fortbestehende Mietverhältnis kann erst bei einem Zahlungsverzug der Masse im Umfang des § 543 Abs. 2 Nr. 3 oder unter den Voraussetzungen des § 543 Abs. 1 vom Vermieter, dem kein insolvenzbedingtes Sonderkündigungsrecht zusteht, fristlos gekündigt werden (Eckert, NZM... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1.1 Vermieterkündigung wegen Zahlungsverzuges während des vorläufigen Insolvenzverfahrens

Rz. 144 Mit dem Insolvenzantrag hat der Schuldner – in diesem Fall der Mieter – eine Bescheinigung über einen Einigungsversuch mit den Gläubigern sowie einen Schuldenbereinigungsplan als Grundlage für eine Einigung mit diesen beizubringen. Falls Aussichten auf eine Einigung nicht von vornherein ausscheiden, wird das Insolvenzgericht das Eröffnungsverfahren zunächst ruhen las... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Besonderheiten des Insolvenzverfahrens für das Mietverhältnis

Rz. 143 Das Wohnraummietverhältnis ist massebefangen, allerdings nicht uneingeschränkt (vgl. dazu Eckert, NZM 2006, 803 ff.). Die sich daraus ergebenden Konsequenzen sind teilweise in § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO geregelt. 6.1 Mieterinsolvenz 6.1.1 Vermieterkündigung wegen Zahlungsverzuges während des vorläufigen Insolvenzverfahrens Rz. 144 Mit dem Insolvenzantrag hat der Schuldner... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.2 § 2 UStG (Unternehmer, Unternehmen)

• 2021 Bruchteilsgemeinschaft / Ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung / § 2 UStG Bei der Bruchteilsgemeinschaft handelt es sich ertragsteuerlich um eine andere Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Ertragsteuerlich wird eine Erbengemeinschaft bei der Erzielung von Überschusseinkünften als Bruchteilsgemeinschaft angesehen und bei der Erzielung von Gewinne... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.9 § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften)

• 2021 Nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen / Erbschaftsteuerfinanzierung / §§ 13a, 13b, 28a ErbStG Die Unternehmensnachfolge kann mit hohen Belastungen von Erb- bzw. SchenkSt verbunden sein. Ursache hierfür sind z. B. nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen, Risiken im Rahmen des Verwaltungs- bzw. Finanzmitteltests oder beim jungen Verwaltungs- und Finanzmittelvermö... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.1 Zahlungsverzug

Rz. 15 Da die Miete i. d. R. – entweder kraft Gesetzes (§ 556b Abs. 1 BGB) oder kraft vertraglicher Vereinbarung – zu fest bestimmten Terminen zu zahlen ist, kommt der Mieter auch ohne Mahnung in Verzug. Ist die Miete bei einem vor dem 1.9.2001 abgeschlossenen Vertrag mangels abweichender Vereinbarung im Nachhinein fällig, so begründen die Parteien jedenfalls dann konkludent... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.34 § 163 AO (Abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen)

• 2025 Direktanspruch in der Umsatzsteuer / § 163 AO / 227 AO Der Direktanspruch ermöglicht es Leistungsempfängern, die zu Unrecht vom Leistenden in Rechnung gestellte USt direkt von der FinVerw zurückzuverlangen, wenn die Erstattung vom Leistenden unmöglich oder übermäßig schwierig ist. In Betracht kommt dies insbesondere in den Fällen der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz.... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.22 § 11 EStG (Vereinnahmung und Verausgabung)

• 2023 Zuflussfiktionen ohne tatsächlichen Geldfluss/§ 11 EStG Werden zivilrechtlich entstandene Zinsansprüche nicht ausgezahlt, sondern nur in den Büchern des Schuldners buchmäßig als Schuldverpflichtung erfasst, stellt sich die Frage, ob es auch in diesen Fällen zu einem Zufluss i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG kommen kann. Dies ist vor dem Hintergrund des Urteils des BFH v. ... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.3 § 3a EStG (Sanierungserträge)

• 2022 Restschuldbefreiung nach Betriebsaufgabe/§ 3a Abs. 5 EStG Der Ertrag aus der Restschuldbefreiung ist steuerfrei. Ist die Restschuldbefreiung nach der Betriebsaufgabe erfolgt, stellt sich die Frage, ob als Sanierungsjahr das Jahr der Betriebsaufgabe anzusehen ist oder das Jahr, in dem die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Letzteres dürfte zutreffend sein. Die Restschul... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.28 § 16 EStG (Veräußerung des Betriebs)

• 2021 Aufgabegewinn / Veräußerungsgewinn / Volle Versteuerung der stillen Reserven / § 16 EStG Fraglich ist, ob die Kürzung von Aufwendungen oder Abzugsverbote bzw. Abzugsbeschränkungen während der Nutzungsdauer eines sich im Betriebsvermögen befindlichen Wirtschaftsguts bei der Ermittlung der Höhe des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns zu berücksichtigen sind. Der BFH hat di... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1 Mieterinsolvenz

6.1.1 Vermieterkündigung wegen Zahlungsverzuges während des vorläufigen Insolvenzverfahrens Rz. 144 Mit dem Insolvenzantrag hat der Schuldner – in diesem Fall der Mieter – eine Bescheinigung über einen Einigungsversuch mit den Gläubigern sowie einen Schuldenbereinigungsplan als Grundlage für eine Einigung mit diesen beizubringen. Falls Aussichten auf eine Einigung nicht von v... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2 Vermieterinsolvenz

6.2.1 Vorläufiges Insolvenzverfahren Rz. 149 Wird ein sog. schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter durch das Insolvenzgericht bestellt, ändert sich an der Mietzahlungspflicht des Mieters grundsätzlich nichts. Er muss weiter seine Miete an seinen Vermieter zahlen. Nur dann, wenn der vorläufige Verwalter ausdrücklich ermächtigt ist, Außenstände des Schuldners – hier des Vermie... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.7 Abdingbarkeit

Rz. 106 Die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs des Mieters ist grundsätzlich nur unter den in § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 genannten Voraussetzungen zulässig. Bei Mietverhältnissen über Wohnraum sind zulasten des Mieters abweichende Vereinbarungen unzulässig (§ 569 Abs. 5). Zugunsten des Mieters von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 abweichende Vereinbarung... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1.3 Kündigung und Restschuldbefreiung

Rz. 148 Hat das Insolvenzgericht dem Mieter die Restschuldbefreiung in Aussicht gestellt (§ 290 InsO), sammelt in der Folgezeit der Treuhänder die zur Verteilung an die Gläubiger – einschließlich des Vermieters – bestimmte Masse und schüttet sie jährlich an die Gläubiger entsprechend ihrer Quote aus (§ 292 InsO). Die von der künftigen Restschuldbefreiung erfassten Forderunge... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Kündigungsgründe

Rz. 44 Die Kündigung kann sowohl darauf gestützt werden, dass der Mieter durch die Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt die Mietsache erheblich gefährdet oder er die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt. Er haftet aber nicht für solche Risiken, die den Räumen bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anhaften und die er nicht erkannt hat (KG, Urteil v. 4.12... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.2 Zahlungsverzug

Rz. 72 Die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, die den Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern der Zahlungsverzug im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie vom 27.3.2020, BGBl I... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Zwangsverwaltung/Insolvenz

Rz. 28 Bei der Vermieterinsolvenz kann der Mieter nach der Beschlagnahme die Aushändigung der Kaution an den Zwangsverwalter verlangen (LG Köln, Beschluss v. 9.4.1987, 12 T 70/87, WuM 1987, 351; LG Köln, Urteil v. 13.6.1989, 12 S 475/88, WuM 1990, 427; LG Düsseldorf, Urteil v. 23.6.1992, 24 S 107/92, WuM 1992, 542). Hat der Mieter die Kaution vor der Beschlagnahme an den Ver... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Arten der Sicherheitsleistung

Rz. 4 Hat bei einem Mietverhältnis über Wohnraum der Mieter kraft entsprechender Vereinbarung dem Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen Sicherheit zu leisten – ohne Vereinbarung braucht er keine Kaution zu leisten –, so kommt es für die Art der Sicherheitsleistung in erster Linie auf die vertragliche Vereinbarung der Parteien an. Sind die möglichen Formen der Mi... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Abrechnung und Rückzahlung

Rz. 17 Solange das Mietverhältnis noch nicht beendet ist, hat der Mieter nur einen durch das Vertragsende aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückzahlung der Kaution OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2011, I-10 U 118/11, ZMR 2012, 186) zuzüglich etwaiger vom Vermieter gezogener oder bei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist erzielbarer Zinsen (BGH v. 8.7.1982, VIII AR... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.6 Uneinbringliche Forderungen (§ 12 Abs. 2 BewG)

Rz. 113 Nach § 12 Abs. 2 BewG bleiben Forderungen, die uneinbringlich sind, außer Ansatz. Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn mit ihrem Eingang nicht mehr gerechnet werden kann. Dies kann zum einen an der Vermögenslage des Schuldners liegen. Uneinbringlichkeit ist unter diesem Gesichtspunkt insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Sc... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Begriff

Rz. 60 Nach § 9 Abs. 1 BewG ist bei Bewertungen – soweit nichts anderes vorgeschrieben ist – der gemeine Wert zugrunde zu legen. Der gemeine Wert wird nach § 9 Abs. 2 S. 1 BewG durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen,... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Einzel- und Gesamtschaden

Rn 13 Eng mit der Frage nach den potenziellen Anspruchsinhabern verbunden ist die Differenzierung zwischen Einzel- und Gesamtschäden.[1] Es gibt dabei Schäden, die nur einzelne Beteiligte besonders betreffen (z.B. die unterwertige Veräußerung von mit einem Absonderungsrecht belasteten Vermögensgegenständen). Daneben kann es aber auch sein, dass durch das Handeln des Insolven... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.5 Fälligkeit, Vollstreckung, Zahlungsverjährung

Rz. 132 Der VZ wird mit Bekanntgabe der Festsetzung sofort fällig, sofern nicht im Leistungsgebot ein anderer Termin genannt ist.[1] Ist die VZ-Festsetzung mit einer Steuerfestsetzung verbunden, so wird die Zahlungsfrist i. d. R. mit der Zahlungsfrist für eine Abschlusszahlung übereinstimmen. Erfolgt die VZ-Festsetzung gesondert z. B. für eine Steueranmeldung, so hat die Fin... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Bei § 60 handelt es sich um die zentrale Haftungsnorm des Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren; weitere Haftungstatbestände ergeben sich aus § 61 sowie aus allgemeinen Haftungsgrundlagen (dazu unten Rn. 65 ff.). Die Vorschrift steht im Regelungsverbund der §§ 60 bis 62, welche die nach der InsO geltenden Haftungsgrundsätze ausführlicher als noch unter Geltung der K... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Haftung bei Verletzung steuerrechtlicher Pflichten

Rn 70 Des Weiteren unterliegt der Insolvenzverwalter einer Haftung aus dem gesetzlichen Steuerrechtsverhältnis nach der AO, da er nach Maßgabe von § 155 Abs. 1 S. 2 in vollem Umfang in die steuerrechtliche Stellung des Schuldners eintritt, jedoch beschränkt auf die Insolvenzmasse.[1] Hier würde eigentlich im Ausgangspunkt eine Anspruchskonkurrenz zwischen der insolvenzspezif... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Bürgerlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen

Rn 65 Dass eine Haftung nach § 60 mangels insolvenzspezifischer Pflichtverletzung nicht eingreift, bedeutet nicht notwendigerweise, dass den Insolvenzverwalter dann auch überhaupt keine Haftung trifft. Neben der insolvenzspezifischen Haftung aus § 60 kann der Verwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens nämlich auch nach den allgemeinen (vor allem bürgerlich-rechtlichen) Vors... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Pflicht zur Inbesitznahme der Masse und zur rechtlichen Realisierung

Rn 18 Die in § 148 normierte Pflicht zur Inbesitznahme, die sich auf sämtliches Massevermögen einschließlich im Ausland belegener Vermögenswerte bezieht[1], verpflichtet nicht nur zur physischen, auf Erhaltung zielenden Inbesitznahme, sondern auch zur rechtlichen Realisierung, was Folge des Übergangs der Verwaltungs- und Verfügungsverbots aus § 80 sowie des Verbots der Einze... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Unternehmensfortführung

Rn 27 Besonderheiten gelten bei der Entscheidung über die Betriebsfortführung von Unternehmen.[1] Im Ausgangspunkt ist hier nach verschiedenen Zeitpunkten des Insolvenzverfahrens zu differenzieren.[2] Grundsätzlich obliegt es nach § 157S.1 der Gläubigerversammlung, im Berichtstermin über die Stilllegung oder Fortführung des Unternehmens zu entscheiden. Hieraus folgt e contra... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Pflichten gegenüber Massegläubigern

Rn 39 Hinsichtlich solcher Massegläubiger, deren Masseverbindlichkeit durch den Insolvenzverwalter begründet wurde und in der Folge nicht voll erfüllt wird, ist zunächst die Haftungsnorm des § 61 zu beachten, die für ihren Anwendungsbereich lex specialis gegenüber § 60 ist.[1] Damit korrespondierend fallen "neue Massegläubiger" bereits nicht unter den "Beteiligten"-Begriff i... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Pflicht zur Erhaltung, Verwaltung und Mehrung der Masse

Rn 22 Die Erhaltungspflicht betrifft zunächst die physische Erhaltung der zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstände und umfasst auch entsprechende Sicherungspflichten.[1] Marktübliche (Sach-)Versicherungen sind aufrechtzuerhalten bzw., sofern nicht bestehend oder gekündigt, abzuschließen.[2] Besonderheiten gelten bei einer D&O-Versicherung; sind infolge des sog. claims-made-... mehr