Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Darlehen / 5 Verlust oder Erlass eines Darlehens

Eine Bank wird dem Unternehmer die Verbindlichkeit üblicherweise nicht erlassen. Anders ist das bei Darlehen, die Unternehmer an Dritte gewähren: Kann der Dritte die Zinsen nicht mehr bezahlen, haben Unternehmer insoweit keine Betriebseinnahmen mehr. Bleiben jedoch auch die Tilgungsleistungen dauerhaft aus, erleiden Unternehmer einen Darlehensverlust. Damit das Finanzamt den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.2 Aufbewahrungspflichtige

Rz. 3 Da die Aufbewahrungspflicht Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht ist (Rz. 1), ist der Personenkreis der Aufbewahrungspflichtigen zunächst identisch mit dem Kreis der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen.[1] Darüber hinaus gelten nach § 146 Abs. 6 AO die Ordnungsvorschriften, einschließlich derjenigen hinsichtlich der Aufbewahrung, auch für dieje...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Zur sog. Doppelberichtigung ("Berichtigungssequenz") bei Insolvenzeröffnung

Leitsatz Werden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst uneinbringlich gewordene Entgelte für zuvor erbrachte Leistungen vereinnahmt, hängt die mit der Vereinnahmung zulasten des Massebereichs des § 55 der Insolvenzordnung (InsO) vorzunehmende zweite Berichtigung nicht davon ab, dass die erste Berichtigung mit Wirkung zugunsten des Insolvenzbereichs des § 38 InsO zutreffend verfahrensrechtlich durchgeführt wurde. Normenkette § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 Satz 2, § 16 Abs. 1 Satz 2 UStG...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Insolvenzverfahren

Zusammenfassung Überblick Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt der Arbeitgeber Adressat der Forderungen der Arbeitnehmer und kann auch Kündigungen aussprechen. Bei einem Insolvenzverfahren durch einen Insolvenzverwalter tritt dieser an die Stelle des Arbeitgebers. Eine K...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.3 Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Praxis-Beispiel Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Insolvenzeröffnung Der Insolvenzverwalter kündigt einem Arbeitnehmer ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende (§ 113 Abs. 1 InsO). Der Arbeitnehmer arbeitet bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter in dem Schuldnerunternehmen. Lohnrückstände aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung bestehen nic...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 8 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Insolvenzverfahren

Gemäß § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden die durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung geregelten Rechte und Pflichten Inhalt des Arbeitsvertrags. Sie sind daher auch für den Erwerber des neuen Betriebs oder neuen Kapitalgeber verbindlich. Da die Verbindlichkeiten eines Unternehmens aus Betriebsvereinbarungen (z. B. Kantine, Kindergarten) das insol...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.1 Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens rückständige Lohnforderungen

Praxis-Beispiel Beendigung der Arbeitsverhältnisse vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Das Schuldnerunternehmen erwirtschaftet seit Monaten Verluste. Der Betriebsinhaber entschließt sich, den Betrieb stillzulegen. Er kündigt allen Arbeitnehmern und stellt einen Insolvenzantrag. Das Insolvenzverfahren wird eröffnet. Im Zeitpunkt der Eröffnung sind die Arbeitsverhältnisse bee...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / Zusammenfassung

Überblick Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt der Arbeitgeber Adressat der Forderungen der Arbeitnehmer und kann auch Kündigungen aussprechen. Bei einem Insolvenzverfahren durch einen Insolvenzverwalter tritt dieser an die Stelle des Arbeitgebers. Eine Kündigung ist im...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.5 Betriebsänderung

Praxis-Beispiel Betriebsstilllegung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Der Insolvenzverwalter entschließt sich, den Betrieb nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stillzulegen. Er kündigt allen Arbeitnehmern. Ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat des Schuldnerunternehmens ist nicht zu Stande gekommen. Der Insolvenzverwalter beantragt bei dem Arbeitsgericht die Zusti...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.4 Entgeltforderungen nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

Praxis-Beispiel Entgeltforderungen bei Masseunzulänglichkeit Das Insolvenzverfahren ist eröffnet. Der Betrieb des Schuldnerunternehmens wird von dem Insolvenzverwalter fortgeführt. Er nimmt die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer weiter in Anspruch. Lohnrückstände bestehen nicht. Nach 4 Monaten zeigt der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit an. Sämtlichen Arbeitnehmern w...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.4 Wirkungen der Eröffnung

Das Insolvenzverfahren kann eröffnet werden, wenn die Gerichtskosten, die Kosten für den Verwalter und den Gläubigerausschuss bis zum ersten Gerichtstermin gedeckt sind. Mit der Eröffnung des Verfahrens verliert der Schuldner gemäß § 80 Abs. 1 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Verfügungen, die der Schuldner gleichwohl vornimmt, sind absolut unwirksam. Waren vor Erö...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7 Arbeitnehmerforderungen

Der Insolvenzverwalter kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Betrieb des Schuldnerunternehmens weiterführen. Dies wird in der Regel nur möglich sein, wenn er die Dienste von Angestellten, Arbeitern und unabhängig Beschäftigten weiter in Anspruch nimmt. Daraus entstehen der Masse Forderungen. Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis sind Entgelt, Provisionen, Zuschläge, Url...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.2 Beschäftigung der Arbeitnehmer durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

Praxis-Beispiel Weiterbeschäftigung durch vorläufigen Insolvenzverwalter Der Inhaber des Schuldnerunternehmens hat einen Insolvenzantrag gestellt. Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist noch nicht entschieden. Der Betrieb des Unternehmens ist nicht stillgelegt. Lohnrückstände bestehen nicht. Von dem Insolvenzgericht wird zur Sicherung der Masse ein vorläufiger Verwalt...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.8 Betriebliche Altersversorgung

Im Falle der Insolvenzeröffnung stehen Betriebsrentner und Rentenanwartschaftsberechtigte nicht schutzlos da. Vielmehr gibt es eine gesetzliche Insolvenzsicherung. Träger ist der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Köln.[1] Ansprüche der Betriebsrentner gegen den Pensions-Sicherungs-Verein Gemäß § 7 Abs. 1 BetrAVG haben Versorgungsempfänger und ihre Hint...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.6.2 Abstimmungstermin

In dem Abstimmungstermin oder in einem besonderen Termin wird die Bestätigung des Insolvenzplans oder die Versagung der Bestätigung durch das Insolvenzgericht verkündet. Gegen den Bestätigungsbeschluss haben Gläubiger und Schuldner die sofortige Beschwerdemöglichkeit. Mit der Rechtskraft der Planbestätigung hat der Insolvenzplan Wirkung gegenüber allen Beteiligten. Das Insol...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.8 Aufrechnung

Gemäß § 94 InsO kann ein Insolvenzgläubiger, der im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits zur Aufrechnung befugt war, auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufrechnen. Voraussetzung ist, dass im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens bereits eine Aufrechnungslage bestand. Die Aufrechnung ist grundsätzlich nur mit gleichartigen Forderungen möglich, in ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 7 Betriebsveräußerung

Durch die Regelung in § 128 InsO wird die Wirkung des § 613a BGB (Betriebsübergang) relativiert. Gemäß § 128 InsO ist es möglich, dass die notwendigen Betriebsänderungen erst von dem Erwerber durchgeführt werden. Der Insolvenzverwalter kann diese Betriebsänderungen jedoch schon vorbereiten und rechtlich absichern. Er kann vor der Betriebsveräußerung die erforderlichen Kündig...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.9 Betriebliche Altersversorgung bei Betriebsübergang

Wird der Betrieb vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von einem Erwerber übernommen, gilt § 613a BGB uneingeschränkt. Der Erwerber tritt in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein und haftet unbeschränkt. Im Falle einer Betriebsveräußerung durch den Insolvenzverwalter, also nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, haftet der Erwerber nur beschränkt. § 613a BGB, wonach der ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.9.2 Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell

Hat der Betriebsveräußerer mit dem Arbeitnehmer eine Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell getroffen, gliedert sich das Arbeitsverhältnis in eine sog. Arbeitsphase und eine sich anschließende Freistellungsphase. Der Betriebserwerber haftet nur für Ansprüche des Arbeitnehmers, wenn die Arbeitsphase nach der Insolvenzeröffnung noch andauert. Fällt der Betriebsübergang dage...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.10 Insolvenzgeld

Das Insolvenzgeld ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es wird auf Antrag lohnsteuerfrei in Höhe des Nettolohns gezahlt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Der Insolvenzverwalter hat die Ansprüche der Arbeitnehmer zu errechnen und zu bescheinigen. Verpfändungen, Pfändungen oder Abtretungen sind zu berücksicht...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.1 Insolvenzfähigkeit

Gemäß §§ 11, 12 InsO sind natürliche und juristische Personen insolvenzfähig. Auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie OHG, KG und Partnergesellschaft sind insolvenzfähig.mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 9 Sozialplan

Der Sozialplan ist nach § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderungen entstehen. In einem Sozialplan dürfen weder rückständige Lohnforderungen erlassen werden, noch dürfen Lohnkürzungen für die Zukunft vereinbart werden. 9.1 Sozialplan vor Eröffnung des V...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.12 Sozialplanforderungen

Sozialplanforderungen sind immer Masseforderungen.[1]mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.5 Massegläubiger, Insolvenzgläubiger, nachrangige Gläubiger

Nach dem Insolvenzrecht gibt es Massegläubiger[1], Insolvenzgläubiger[2] und nachrangige Gläubiger.[3] Die Entstehung der Forderungen wird anhand der folgenden Zeitschiene verdeutlicht: Vor Eröffnung des Verfahrens entstandene Verbindlichkeiten, die das Schuldnerunternehmen begründet hatte, gelten als Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Vor Eröffnung des Verfahrens entstande...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 2 Kündigung von Dienstverhältnissen

Gemäß § 113 InsO können Dienstverhältnisse von dem Insolvenzverwalter und von dem Arbeitnehmer gekündigt werden. Voraussetzung ist, dass das Dienstverhältnis bereits angetreten war. Ist dies nicht der Fall, hat der Insolvenzverwalter gemäß § 103 InsO ein Wahlrecht, ob er Erfüllung des Dienstvertrags wählt oder die Dienste des Arbeitnehmers nicht in Anspruch nimmt. Gemäß § 113...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.2 Insolvenzantrag

Der Insolvenzantrag kann gemäß §§ 13, 14 InsO von dem Schuldner und jedem Gläubiger gestellt werden. Ein Gläubiger muss seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft machen. Dies geschieht z.B. durch Vorlage von Vollstreckungstiteln und Bescheinigungen des Gerichtsvollziehers über fruchtlose Vollstreckungsmaßnahmen. Mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens k...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 9.1 Sozialplan vor Eröffnung des Verfahrens

Gemäß § 124 Abs. 1 InsO kann ein Sozialplan, der innerhalb von 3 Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgestellt wurde, vom Insolvenzverwalter und vom Betriebsrat widerrufen werden. Wenn aufgrund des Sozialplans schon Leistungen erbracht wurden, können diese im Falle des Widerrufs gemäß § 124 Abs. 3 InsO nicht zurückverlangt werden. Solche Leistungen können dann nu...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.11 Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes

Der Antrag auf Zahlung des Insolvenzgeldes kann erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Abweisung des Antrags mangels Masse gestellt werden. Um die Zwischenzeit bis zur Antragstellung zu überbrücken, besteht die Möglichkeit, das Insolvenzgeld durch einen Dritten, in der Regel eine Bank, vorzufinanzieren. Der finanzierende Dritte kann den Arbeitnehmern die Entgeltford...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.6.1 Insolvenzplanverfahren

Der Insolvenzplan ist das Instrumentarium zur Sanierung des Schuldnerunternehmens im Insolvenzverfahren. Gemäß § 217 InsO kann im Insolvenzplan die Befriedigung der Gläubiger, die Verwertung der Masse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach Beendigung des Verfahrens abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden. In einem In...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 6 Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse bei Betriebsveräußerung

Veräußert der Insolvenzverwalter während des Verfahrens den Betrieb, so gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich gemäß § 613a BGB mit über. Den Arbeitnehmern darf von dem Betriebserwerber nicht wegen des Betriebsübergangs gekündigt werden. Der Erwerber tritt in die Stellung des Veräußerers ein. Eine Betriebsveräußerung gemäß § 613a BGB liegt vor, wenn ein Betrieb oder ein ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1 Verfahrensfragen

Gemäß § 1 InsO ist die gemeinschaftliche gleichmäßige Gläubigerbefriedigung das Ziel des Insolvenzverfahrens. Grundsätzlich geht die Insolvenzordnung von der vollständigen Liquidation des Unternehmens aus. Im Blickpunkt steht aber die Sanierung von Unternehmen, zu der zahlreiche Instrumente zur Verfügung stehen. Im Vordergrund steht der Insolvenzplan, bei dessen Ausarbeitung...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.9.1 Betriebsrentner

Befindet sich der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bereits im Ruhestandsverhältnis, ist er also bereits Betriebsrentner, findet § 613a BGB keine Anwendung mehr. § 613a BGB erfasst nur bestehende Arbeitsverhältnisse. Der Betriebserwerber haftet daher nicht für die Betriebsrenten. Die Betriebsrentner sind über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3 Betriebsänderung

Die §§ 125–127 InsO bieten Instrumentarien zur erleichterten Durchsetzung des Personalabbaus. Der erleichterte Personalabbau ist vor allem deshalb erforderlich, um die Entgeltforderungen gering zu halten. Darüber hinaus soll es dem Insolvenzverwalter ermöglicht werden, den Betrieb des Schuldnerunternehmens an einen Dritten zu veräußern. Für einen Käufer ist es von besonderer...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.2 Interessenausgleich nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Eine Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG darf erst durchgeführt werden, wenn zuvor ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zustande gekommen ist oder das Verfahren bis zur Einigungsstelle ausgeschöpft ist. Führt der Insolvenzverwalter die Betriebsänderung vor Ablauf des vorgeschriebenen Verfahrens durch, haben die Arbeitnehmer Nachteilsausgleichsansprüche gemäß § 113 Bet...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.2.2 Anrufung der Einigungsstelle

Kommt der Interessenausgleich nicht zustande, kann der Insolvenzverwalter oder der Betriebsrat den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung ersuchen (§ 112 Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Wird von einer Einschaltung des Vorstands abgesehen oder bleibt sein Vermittlungsversuch ergebnislos, kann jede Partei gemäß dem bisherigen § 112 Abs. 2 Satz 2 BetrVG die Einigungsstelle ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.6 Berichtstermin und Gläubigerversammlung

Die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, im Berichtstermin die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen[1] zu erläutern. Es müssen Ausführungen dazu gemacht werden, ob das Unternehmen des Schuldners vollständig oder teilweise erhalten, saniert oder fortgeführt werden kann. Zentrale Frage ist auch, ob sich die Aufstellung eines Insolvenzplans empfiehlt. Im Ans...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 4 Interessenausgleich nach der Insolvenzordnung

Häufig ist die Kündigung von Arbeitnehmern aufgrund des umfangreichen Kündigungsschutzes ein langwieriges Verfahren, das gerade in der Insolvenz wirtschaftlich nicht tragbar ist. So werden z. B. Rationalisierungsmaßnahmen nicht kurzfristig durchführbar und mögliche Erwerber aufgrund der hohen Personalkosten abgehalten. Daher geben die §§ 125–127 InsO Möglichkeiten, das Person...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 4.2 Sozialauswahl

Die Sozialauswahl kann nur im Hinblick auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten und auch insoweit nur auf grobe Fehlerhaftigkeit nachgeprüft werden. Sie ist nicht grob fehlerhaft, wenn eine ausgewogene Personalstruktur erhalten oder geschaffen wird. Dies hat zur Folge, dass die Arbeitnehmer beweispflichtig werden dafür, dass die Kü...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 9.2.1 Absolute Grenze

Die absolute Grenze ist die Summe von 2,5 Monatsverdiensten aller von einer Entlassung betroffenen Arbeitnehmer. Von einer Entlassung betroffen sind Arbeitnehmer, denen betriebsbedingt gekündigt wird, und solche, die auf Veranlassung des Arbeitgebers einen Aufhebungsvertrag abschließen oder selbst kündigen. Die absolute Grenze bildet die Gesamthöhe der Sozialplanforderungen....mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.10 Absonderungsberechtigte Gläubiger

Dies sind Gläubiger, die aufgrund besonderer Sicherungsrechte (z.B. Pfandrechte) an Gegenständen der Masse abgesonderte Befriedigung verlangen können (§ 50 InsO). Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 166 InsO ein Verwertungsrecht an allen mit Absonderungsrechten belasteten beweglichen Gegenständen, die er in seinem Besitz hat. Er ist verpflichtet, sein Verwertungsrecht unverzü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.7 Haftung des Insolvenzverwalters für Masseforderungen der Arbeitnehmer

Praxis-Beispiel Weiterbeschäftigung trotz Masseunzulänglichkeit Der Insolvenzverwalter beschäftigt Arbeitnehmer weiter, obwohl er erkennen konnte, dass die Entgeltansprüche nicht aus der Masse bezahlt werden können. Der Insolvenzverwalter haftet nicht persönlich für die Zahlung des Arbeitslohns der weiterbeschäftigten Arbeitnehmer, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.1 Begriff der Betriebsänderung

Eine Betriebsänderung ist gegeben, wenn die Organisation, die Struktur, der Tätigkeitsbereich, die Arbeitsweise, die Fertigung, der Standort des Betriebs geändert werden.[1] So ist z.B. die Stilllegung des Betriebs eine Betriebsänderung. Die Stilllegung setzt voraus, dass der Insolvenzverwalter die Organisation des Betriebs endgültig auflöst und den Betriebszweck einstellt.[...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.3 Eröffnungsgründe

Bei natürlichen und juristischen Personen ist gemäß § 17 InsO die Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzgrund. Durch § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO ist klargestellt, dass Zahlungsunfähigkeit vorliegt, wenn die fälligen Verbindlichkeiten durch den Schuldner nicht erfüllt werden können. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner die Zahlungen eingestellt hat. Ein w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.2.1 Verfahren

Können durch die Betriebsänderung wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder für erhebliche Teile der Belegschaft eintreten, so wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ausgelöst. Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats besteht nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern.[1] Der Insolvenzverwalter hat den Betriebsrat über eine geplant...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.3 Betriebsänderung ohne Interessenausgleich nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Gemäß § 122 InsO kann der Verwalter, wenn ein Interessenausgleich nach § 112 BetrVG nicht innerhalb von 3 Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen zustande kommt, die Zustimmung des Arbeitsgerichts zur Durchführung der Betriebsänderung beantragen, ohne dass das Verfahren nach § 112 BetrVG durchgeführt wird. Davon unberührt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 4.1 Beweislastumkehr

Gemäß § 125 Abs. 1 Nr. 1 InsO wird bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs, in dem die zu kündigenden Arbeitnehmer namentlich bezeichnet werden, vermutet, dass die Kündigung der Arbeitsverhältnisse durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung in diesem Betrieb oder einer Weiterbeschäftigung zu unveränderten Arbeitsbedingungen entgegenstehen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 5 Beschlussverfahren zur Feststellung der sozialen Rechtfertigung von Kündigungen

Das Verfahren gemäß § 126 InsO kann der Insolvenzverwalter einleiten, wenn entweder kein Betriebsrat besteht oder wenn über die Kündigungen der Arbeitnehmer mit dem Betriebsrat keine Einigung erzielt wurde. Er kann beim Arbeitsgericht beantragen, festzustellen, dass die Kündigung der Arbeitsverhältnisse bestimmter, im Antrag bezeichneter Arbeitnehmer durch dringende betriebl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.9 Aussonderungsberechtigte Gläubiger

Ein Aussonderungsrecht haben die Gläubiger, die Eigentümer eines in der Insolvenzmasse befindlichen Gegenstands sind. Arbeitnehmer, die dem Schuldnerunternehmen z. B. Arbeitsgeräte zur Verfügung gestellt haben, können daher ihr Eigentum herausverlangen. Gemäß § 47 InsO wird dies insoweit eingeschränkt, als bis zum Berichtstermin, also höchstens 3 Monate, das Aussonderungsrec...mehr