Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / A. Vertrag über die Übergabe eines Hofes i.S.d. HöfeO (Hofübergabevertrag)

Rz. 1 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Hofübergabevertrag Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / B. Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist

Rz. 2 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.2: Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / E. Gesamtmuster Rückforderungsrecht

Rz. 92 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.19: Gesamtmuster Rückforderungsrechtmehr

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§ 13 Regelung des Verhältni... / I. Vereinbarungen zur Abfindung unter Beteiligung der weichenden Erben

Rz. 43 Die Höhe der Abfindung kann, auch im Anwendungsbereich der Höfeordnung, zwischen den Beteiligten grundsätzlich frei vereinbart werden.[60] Eine Bindung an die Höhe der gesetzlichen Abfindungen besteht nicht. Die Beteiligten können von den gesetzlichen Vorgaben beliebig abweichen, und zwar sowohl nach oben wie nach unten. Rz. 44 Daher kann die Abfindung grundsätzlich au...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 2. Insolvenz und Zwangsvollstreckung

Rz. 22 Der Verlust des übergebenen Grundvermögens droht nicht nur bei einer Veräußerung oder einer zu hohen Belastung, sondern auch bei einer Insolvenz des Erwerbers und bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in den übertragenen Grundbesitz. Daher werden auch für diese denkbaren Störfälle Rückforderungsrechte für sinnvoll gehalten. Vorbehaltene Rückforderungsrechte für den Fall de...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / VI. Mehrere Erwerber (einschließlich Personengesellschaften)

Rz. 60 Teilweise wird von der Beteiligten auch der Wunsch geäußert, den landwirtschaftlichen Betrieb an mehrere Erwerber zu übertragen. In Betracht käme insofern eine Übertragung an mehrere Personen zu Bruchteilen oder eine Übertragung an eine aus mehreren Personen bestehende Personengesellschaft.[134] Eine solche Übertragung ist wegen § 4 HöfeO freilich nur möglich, wenn es...mehr

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§ 10 Herauszahlungen an den Übergeber (Abstandsgeld)

Rz. 1 Gelegentlich vereinbaren die Beteiligten auch, dass der Übergeber anstelle von bzw. zusätzlich zu einem Nutzungsrecht am Grundbesitz und/oder einer regelmäßigen Zahlung (Leibrente oder dauernden Last) vom Übernehmer eine einmalige Geldleistung (auch Abstandsgeld oder Übergabepreis genannt) erhalten soll. Dieser Herauszahlungsbetrag kann je nach vertraglicher Regelung e...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Unternehmenskrisen können gerade in einem dynamischen Marktumfeld jederzeit durch interne und externe Faktoren ausgelöst werden – aktuelle Beispiele für einen externen Faktor wären die Corona-Krise 2020, der russische Krieg gegen die Ukraine seit 2022 und der Nahost-Konflikt seit 2026 mit den Auswirkungen auf die Energiepreise und (sanktionierte/blockierte) Handelswege...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 5.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen.

Die Unternehmer müssen grundsätzlich für jeden Kalendermonat bis zum 25. des Folgemonats eine MwSt-Erklärung einreichen und geschuldete Zahlungen leisten. Für Unternehmen, die mit "sensiblen Produkten" handeln, gilt immer der Kalendermonat als Abgabezeitraum. In den Fällen uneinbringlicher Forderungen ist der leistende Unternehmer berechtigt, die abgeführte Ausgangsumsatzsteu...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt insbesondere für Lieferungen von Eisen- und Stahlprodukten, von Getreide sowie Lieferungen von Investitionsgütern durch einen Steuerpflichtigen, die einer Liquidation oder einem anderen Verfahren zur Feststellung seiner Insolvenz unterliegen und Lieferungen anderer Gegenstände und Dienstleistungen mit einem freien Marktwert von mehr als 100....mehr

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Langzeitkonten / 5.7 Schutz von Wertguthaben gegen Insolvenz des Arbeitgebers

Ein Kernstück der gesetzlichen Rahmenbedingungen von Wertguthabenvereinbarungen ist die gesetzliche Pflicht zur Sicherung der Wertguthaben gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers. Zwar bestand auch früher eine Insolvenzsicherungspflicht. Allerdings gab es keine gesetzlich geregelten Sanktionen. Durch die gesetzliche Neuregelung in § 7e SGB IV wurde der Schutz des Beschäftigten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Klarstellungen zur Umsatzsteuer im vorläufigen Insolvenzverfahren

Zusammenfassung Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seine bisherigen Vorgaben zur umsatzsteuerlichen Behandlung im vorläufigen Insolvenzverfahren angepasst. Die Änderungen betreffen vor allem die Frage, wann Zahlungen der Insolvenzmasse zuzuordnen sind und berücksichtigen aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs. Hintergrund Gerät ein Unternehmen in die Krise und w...mehr

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Klarstellungen zur Umsatzst... / Hintergrund

Gerät ein Unternehmen in die Krise und wird ein Insolvenzverfahren beantragt, stellt sich häufig die Frage, wie bestimmte Steueransprüche zu behandeln sind. Besonders relevant ist dabei die Abgrenzung, ob Umsatzsteuerforderungen zur Insolvenzmasse gehören und damit aus dieser zu begleichen sind. Das BMF hat nun mehrere bestehende Verwaltungsanweisungen angepasst. Hintergrund ...mehr

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Klarstellungen zur Umsatzst... / Zusammenfassung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seine bisherigen Vorgaben zur umsatzsteuerlichen Behandlung im vorläufigen Insolvenzverfahren angepasst. Die Änderungen betreffen vor allem die Frage, wann Zahlungen der Insolvenzmasse zuzuordnen sind und berücksichtigen aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs.mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 2.4 Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter

Die Einkünfte aus Insolvenzverwaltertätigkeit sind solche aus sonstiger selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und nicht gewerbesteuerpflichtig.[1] Eine aus einem beratenden Betriebswirt und einem Dipl.-Ökonom bestehende Partnerschaftsgesellschaft, die Insolvenzverwaltung betreibt, erzielt auch dann Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3.1 Konzernunternehmen unter eingeschränkter Beherrschungsmöglichkeit des Mutterunternehmens

Rz. 102 Das erste sachlich begründete Wahlrecht bei der Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen besteht gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 HGB dann, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen. Dieses Wahlrecht korrespondiert mit den in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 10.3 Umlage 3 – Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird zum Ausgleich des Nettolohnanspruches der Arbeitnehmer für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhoben. Die Insolvenzgeldumlage beträgt 2026 weiterhin 0,15 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts. Sie ist zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers abzuführe...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 7 Offenlegung des Jahresabschlusses

Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs – je nach Unternehmensgröße vollständig oder verkürzt – veröffentlichen. Für nach dem 31.12.2021 beginnende Geschäftsjahre erfolgt die Veröffentlichung durch Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Unternehmensregister[1]. Dagegen genügt e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.3 Wahl eines Wirtschaftsjahrs

Rz. 35 Nach § 7 Abs. 4 S. 3 KStG ist die Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kj. abweichenden Zeitraum nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird. Eine entsprechende Regelung enthält § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Rz. 36 Eine Umstellung des Wirtschaftsjahrs liegt nur bei einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vor, nicht dagegen bei ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.2 Erweiterte Unterhaltspflicht der Eltern

Rz. 48 Für Eltern gilt die erweiterte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB. Ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber müssen Eltern alle verfügbaren Mittel einschließlich ihres Vermögensstammes (von Pückler, in: Grüneberg, BGB, § 1603 Rz. 36) zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig verwenden. Ihnen verbleiben aber nach der Düsseldorfer Tabelle a...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.5.2 Schadensersatzansprüche des Vermieters

Der Mieter hat dem Vermieter alle Nachteile zu ersetzen, die dem Vermieter aufgrund der vom Mieter veranlassten fristlosen Kündigung entstehen. Dieser Schadensersatzanspruch des Vermieters umfasst insbesondere den Mietausfall, d. h. die ihm entgehende Miete für die vereinbarte feste Vertragsdauer[1] oder (z. B. bei einem unbefristeten Mietverhältnis) bis zu dem Zeitpunkt, zu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 1.7 Schuldner der Sonderumlage

Schuldner einer Sonderumlage ist zunächst jeder Wohnungseigentümer. Schuldner einer Sonderumlage ist aber auch jeder werdende Wohnungseigentümer. Insoweit fingiert § 8 Abs. 3 WEG die Eigentümerstellung des Erwerbers, wenn dieser einen Anspruch auf Übertragung von Sondereigentum gegen den teilenden Eigentümer hat, dieser Anspruch durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist und i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 3.4.5 Protokollierter Haftungshinweis

Von wesentlicher Bedeutung ist, dass die Wohnungseigentümer im Vorfeld der Beschlussfassung über die Darlehensaufnahme über die hiermit für sie verbundenen Risiken aufgeklärt werden. Entscheidend ist insoweit, dass als Vertragspartnerin des Kreditinstituts die Wohnungseigentümergemeinschaft fungiert. Insoweit droht den einzelnen Wohnungseigentümern das Risiko der unmittelbar...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO keine Betriebsausgaben

Ausgleichszahlungen, die der Insolvenzschuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe seiner selbständigen Tätigkeit ( § 35 Abs. 2 Satz 2 der Insolvenzordnung –InsO– i.V.m. § 295 Abs. 2 InsO a.F., heute: § 295a InsO ) in die Insolvenzmasse leistet, führen nicht zu Betriebsausgaben bei dessen Einkünften aus selbständiger Arbeit. § 4 Abs. 1 und 4, § 11, § 18 Abs. 1 EStG,...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 2.2 Umstellung des Geschäftsjahres

Rz. 13 Ein einmal festgelegtes Geschäftsjahr kann nicht beliebig oder willkürlich geändert werden, da dies den Grundsätzen der Klarheit, Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit zuwiderlaufen würde. Zudem ist die Änderung des Geschäftsjahres mit einem Eingriff in das Gewinnbezugsrecht des Gesellschafters verbunden, da es durch die Bildung eines Rumpfgeschäftsjahres einerseits ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.4 Bildung von Rumpfwirtschaftsjahren

Rz. 75 In Ausnahmefällen darf das Wirtschaftsjahr einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten umfassen. Dies ist nach § 8b Satz 2 EStDV der Fall, wenn ein Betrieb eröffnet, erworben (s. u.), aufgegeben oder veräußert wird oder ein Steuerpflichtiger von regelmäßigen Abschlüssen auf einen bestimmten Tag zu regelmäßigen Abschlüssen auf einen anderen bestimmten Tag übergeht (Umstellung...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.2 Zustimmung der Finanzbehörde

Rz. 82 Bei Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind, ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum nur dann wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt erfolgt (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 8b Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStDV und § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG). Dies trifft auch bei der Umstellung eines vom Ka...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.1 Normzweck

Rn 1 Die Vorschrift statuiert als generelle, förmliche Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einen entsprechenden schriftlichen Antrag. Das Verfahren ist bis zu einer Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Eröffnung des Verfahrens nach §§ 26, 27 ein kontradiktatorisches Verfahren, d.h. das Eröffnungsverfahren wird im Gegensatz zu dem eröffneten Verfa...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Antragspflicht

Rn 16 Mit dem Antragsrecht des Schuldners korrespondiert in denjenigen Fällen eine entsprechende Antragspflicht, in welchen den Gläubigern nur ein beschränktes Haftungsvermögen zur Verfügung steht, da ihnen gegenüber weder unmittelbar noch mittelbar eine natürliche Person mit ihrem Privatvermögen persönlich haftet.[67] So sind gem. § 15a InsO mit dem Eintritt des Insolvenzgru...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Das Insolvenzverfahren wird nur auf schriftlichen Antrag eröffnet. 2Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner. 3Dem Antrag des Schuldners ist ein Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen beizufügen. 4Wenn der Schuldner einen Geschäftsbetrieb hat, der nicht eingestellt ist, sollen in dem Verzeichnis besonders kenntlich gemacht werdenmehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.1 Grundsatz

Rn 6 Anders als die KO, die in § 103 Abs. 2 ausdrücklich die Antragsberechtigung der "Konkursgläubiger" und der "in § 59 Abs. 1 Nr. 3 genannten Massegläubiger" hervorhob, differenziert die InsO nicht mehr zwischen den verschiedenen Gläubigergruppen. Stattdessen erweitert § 13 Abs. 1 Satz 2 die Antragsberechtigung dem Grunde nach auf alle Gläubiger des Schuldners, darunter ei...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.1 Schriftform

Rn 28 Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens am 01.07.2007 ist die Möglichkeit entfallen, einen Eröffnungsantrag zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Der Antrag ist vielmehr zwingend schriftlich zu stellen und muss vom Antragsteller, einem organschaftlichen Vertreter oder einem Verfahrensbevollmächtigten eigenhändig unterzeichn...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.4.3 Zusätzliche Angaben bei Schuldneranträgen (§ 13 Abs. 1 Satz 3 – 7)

Rn 38 Während die InsO in ihrer ursprünglichen Fassung lediglich vorsah, dass das Insolvenzverfahren nur auf (schriftlichen) Antrag eröffnet wird, hat das am 01.03.2012 in Kraft getretene ESUG die Antragsvoraussetzungen im Regelinsolvenzverfahren einer massiven Änderung unterworfen.[150] Die neu eingefügten § 13 Abs. 1 Sätze 3–7 sehen ein nur schwer zu durchblickendes System...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 47 Barthel, Reichweite des Insolvenzantragsrechts nach § 15 Abs. 1 Satz 2 InsO in Fällen der Führungslosigkeit einer juristischen Person, ZInsO 2010, 1776 ff.; Brand/Brand, Die insolvenzrechtliche Führungslosigkeit und das Institut des faktischen Organs, NZI 2010, 712 ff.; Fehrenbach, Die Beteiligung der Gesellschafter beim Eigenantrag der Gesellschaft auf Eröffnung des I...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.5 Führungslosigkeit (§ 15 Abs. 1 Satz 2)

Rn 24 Im Falle der Führungslosigkeit einer juristischen Person ist nach § 15 Abs. 1 Satz 2 auch jeder Gesellschafter, bei einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft zudem auch jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur Antragstellung berechtigt. Ausweislich des insoweit eindeutigen Wortlautes ist der Anwendungsbereich der Regelung allein auf juristische Personen beschränkt...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 64 Bartels, Eröffnungsantrag und Ermessen, ZRI 2025, 501 ff.; Blankenburg, Das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis gem. § 13 Abs. 1 Satz 3 InsO – Paradebeispiele für eine verunglückte Gesetzgebung, ZInsO 2013, 2196 ff.; Cymutta, Neue Regeln für Insolvenzanträge – Haftungsrisiken der antragspflichtigen Organe und deren Berater, BB 2012, 3151 ff.; Dahl, Der Eigenantrag des...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.3 Mischformen (§ 15 Abs. 3)

Rn 18 Eine Sonderregel enthält § 15 Abs. 3 für rechtsfähige Personengesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist. Da gegenüber den Gläubigern keine natürliche Person mit ihrem Privatvermögen haftet, sind diese Personengesellschaften de facto haftungsbeschränkt.[44] Daraus resultiert eine entsprechende Pflicht der organschaftli...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.3 Hauptprüfungsverfahren

Rn 50 Nach der Zulassung des Antrags beginnt mit dem Hauptprüfungsverfahren das "eigentliche" Eröffnungsverfahren. Innerhalb dieses Verfahrensabschnitts muss das Insolvenzgericht ermitteln, ob der Insolvenzantrag auch begründet ist. Dies ist der Fall, wenn ein Eröffnungsgrund im Sinne der §§ 17 – 19 zur Überzeugung des Gerichts feststeht[197] und die vorhandene Insolvenzmass...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.2 Rechtsfähige Personengesellschaften

Rn 15 Handelt es sich bei dem Schuldner um eine rechtsfähige Personengesellschaft, ist gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 jeder persönlich haftende Gesellschafter antragsberechtigt. Diese Regelung erfasst neben der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der offenen Handelsgesellschaft (oHG), der Kommanditgesellschaft (KG) auch die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die Partenr...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.1.3 Zeitliche Grenze

Rn 56 Der Insolvenzantrag kann nicht unbegrenzt zurückgenommen werden. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der rechtskräftigen Abweisung des Eröffnungsantrags ist die Antragsrücknahme ausgeschlossen. Rn 57 Wie die Gesetzesbegründung zu § 13 Abs. 2 klarstellt, muss der Eröffnungsbeschluss nicht rechtskräftig sein, um die Rücknahmemöglichkeit der Parteien auszuschli...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rn 4 Bei Inkrafttreten der InsO entsprach die Vorschrift wörtlich § 15 Reg-E und übernahm im Wesentlichen die Regelungen des alten Konkurs- und Gesamtvollstreckungsrechts (§ 103 KO, § 2 Abs. 1 Satz 1 GesO). Kein Vorbild hat die in § 13 Abs. 2 geregelte Antragsrücknahme. Jedoch war bereits zu Zeiten der Konkursordnung anerkannt, dass sowohl der Schuldner als auch der Gläubige...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Verfahrensfähigkeit

Rn 25 Über die Verweisungsregelung des § 4 Satz 1 finden im Insolvenzverfahren die Vorschriften der ZPO zur Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit und gesetzlichen Vertretung (§§ 50 ff. ZPO) entsprechende Anwendung.[94] Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist daher neben der in § 11 gesondert geregelten Insolvenzfähigkeit (= Parteifähigkeit) auch die Verfahren...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.1 Zulassungsverfahren

Rn 45 Mit dem Eingang des Insolvenzantrags beim örtlich und sachlich zuständigen Insolvenzgericht (§§ 2, 3) beginnt das sog. Vorprüfungs- [183] oder Zulassungsverfahren [184], in dem das Gericht intern die Zulässigkeit des Antrags prüft. Zu den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen zählen die Insolvenzfähigkeit des Schuldners (§§ 11, 12), die Zuständigkeit des Insolvenzgeri...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 2. Feststellungsantrag gegen Restschuldbefreiung

Bei deliktischem Verhalten des Bevollmächtigten – etwa bei vorsätzlichem Missbrauch der Vollmacht – sollte neben der Geltendmachung des Zahlungsanspruchs stets auch ein Feststellungsantrag gem. § 302 Nr. 1 InsO erwogen werden. Formulierungsbeispiel "Es wird festgestellt, dass die Verbindlichkeit aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung resultiert." Ein solcher Ant...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.6 Sonderregelungen außerhalb der InsO

Rn 29 Bei Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen besteht nach § 46b Abs. 1 Satz 4 KWG, § 3 Abs. 1 BauSparkG sowie § 312 Abs. 1 Satz 1 VAG ein ausschließliches Antragsrecht für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die vertretungsberechtigten Organe haben insoweit keine Befugnis, selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfa...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Antragsberechtigung des Schuldners

Rn 13 Grundsätzlich ist jede natürliche Person berechtigt, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen. Dafür muss der Antragsteller allerdings verfahrensfähig sein (s. Rn. 25 ff.) den Eröffnungsgrund in substanziierter, nachvollziehbarer Form darlegen (s. Rn. 14) und an der beantragten Verfahrenseröffnung ein Rechtsschutzi...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.2 Sonderfälle

Rn 9 Auch Gesellschafter, die Ansprüche aus Rechtsgeschäften mit dem Schuldnerunternehmen haben (z.B. Kauf, Darlehen, Miete), können Insolvenzgläubiger (§ 38) und damit antragsberechtigt sein.[37] Dies gilt insbesondere für an sich nachrangige (§ 39 Abs. 1 Nr. 5) Forderungen aus einem Gesellschafterdarlehen oder einer Rechtshandlung, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.1 Juristische Personen

Rn 7 Für die Aktiengesellschaft (AG) ist jedes ordentliche oder stellvertretende Mitglied des Vorstands (§§ 76, 78, 82, 94 AktG) zur Antragstellung befugt. Nach der Auflösung ist jeder Abwickler (§§ 264, 265 AktG) antragsberechtigt. Keine Antragsberechtigung besteht für Aktionäre sowie für Mitglieder des Aufsichtsrats (Ausnahme: § 15 Abs. 1 Satz 2, s. Rn. 26) oder eines Beir...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verbot des Selbstbelastungszwangs

Rz. 145 [Autor/Stand] Schweigerecht und Mitwirkungsfreiheit sind einzelne Ausprägungen des allgemeinen und umfassenden Rechts, sich nicht selbst belasten zu müssen. Der Grundsatz des nemo tenetur se ipsum accusare findet seine Grundlage in Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG und in Art. 14 Abs. 3g des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte von 1966.[2] Grundlegend hierz...mehr

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zfs 03/2026, Wissentliche P... / 1 Sachverhalt

Der Kl., Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin, nimmt die Bekl. aus übergegangenem Recht auf Leistungen aus einer D&O–Versicherung in Anspruch. Die Schuldnerin hielt bei der Bekl. eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Versicherte Person war ihr alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter (im Folgenden: Geschäftsführer). In den zugrunde liegenden AVB...mehr