Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.4 Ermessen

Rz. 33 Die Finanzbehörde hat zunächst von Amts wegen festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Abnahme der Vermögensauskunft vorliegen.[1] Wenn dann die Voraussetzungen für die Abnahme der Vermögensauskunft vorliegen, liegt eine Aufforderung zur Vorlage des Vermögensverzeichnisses und zur eidesstattlichen Versicherung der Richtigkeit gem. § 284 Abs. 3 S. 1 AO nicht mehr ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 7.2 Steuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Rz. 67 In einem Schreiben[1] hat sich das BMF zu den einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters geäußert. Für die Körperschaftsteuer gelten die Ausführungen entsprechend. Dieses BMF-Schreiben bezieht sich in wesentlichen Bereichen auf ein BFH-Urteil vom 10.2.2015.[2] Die wesentlichen steuerlichen Folgen ergeben sich dabei daraus, dass durch den Beschluss über die A...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 6.2 Räumungsanspruch

Die mietvertragliche Räumungspflicht hat zum Inhalt, dass der Mieter die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben hat. Notfalls ist der Mieter verpflichtet, diesen Zustand herzustellen. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Inhalt der Räumungspflicht zwar nicht verändert. Gleichwohl sind die hierfür erforderlichen Kosten keine Masseverbindlichk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4.2.3 Veräußertes Vermögen

Rz. 24 Nach § 284 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 u. 2 AO sind in das Vermögensverzeichnis auch entgeltliche oder unentgeltliche Vermögensveräußerungen aufzunehmen.[1] Die hier aufgeführten Rechtsgeschäfte unterliegen der Anfechtung nach §§ 133, 134 InsO bzw. §§ 3, 4 AnfG bei einer Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens. Die Finanzbehörde wird durch die Angaben in die Lage versetzt,...mehr

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Abberufung des Verwalters / 2.1.2.1 Person des Verwalters

Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Verwaltervertrags kann zunächst in der Person des Verwalters liegen. Sie ist gerechtfertigt, wenn gegen ihn Haftbefehl in der Zwangsvollstreckung ergangen ist[1]; er über kein pfändbares Vermögen verfügt[2]; über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse eingestellt wird[3]; er falsche oder bagatellisierende...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 3.3 Folgen des Verzichts auf ein Gesellschafterdarlehen

Verzichtet ein Gesellschafter auf ein der GmbH gewährtes Darlehen, ist die Behandlung des Verzichts handelsrechtlich eindeutig: In Höhe der zum Zeitpunkt des Verzichts bilanzierten Verbindlichkeit erzielt die GmbH einen Ertrag, der folgendermaßen zu verbuchen ist:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz und Buchhaltung der ... / 3.1 Anerkennung von Darlehensvereinbarungen

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen GmbH und Gesellschaftern werden handels- und steuerrechtlich anerkannt. Daher können Gesellschafter der GmbH statt Eigenkapital auch Darlehen zur Verfügung stellen bzw. bei eigenem Kapitalbedarf von der GmbH einen Kredit aufnehmen. Wichtig Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Darlehens Damit ein derartiges Darlehen s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Körperschaftst... / 1.5 Beendigung einer Organschaft

Eine bestehende Organschaft kann aus diversen Gründen beendet werden. Bereits genannt wurde die Kündigung oder Aufhebung des GAV.[1] Diese wirkt dann ab Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahrs. Erfolgt die Beendigung aber vor der Mindestlaufzeit von 5 Jahren, wird der GAV unwirksam und damit entfällt die Organschaft von Beginn an. Lediglich wenn ein wichtiger Grund dafür vor...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Zweimalige Vorsteuerberichtigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Erste Berichtigung: Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens löst eine Verpflichtung zur (ersten) Berichtigung des Vorsteuerabzugs für empfangene, aber nicht (mehr) bezahlte Eingangsleistungen aus. Zweite Berichtigung: Leistet der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Quotenzahlungen auf die Entgeltforderungen betreffend diese Eingangsleistungen, folgt dara...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechtliche Grundlagen der R... / 1 Die Rolle des Rechts bei einer Sanierung

Im Rahmen einer Restrukturierung soll ein Unternehmen, das sich entweder bereits in einer Krise befindet oder aber bei ungehindertem Fortgang der Dinge in eine Krise zu geraten droht, durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zukunftsfest gemacht werden. Um es in der Sprache des IDW S 6 zu sagen: Es soll wieder in die Lage versetzt werden, ein branchenübliches EBITDA zu erwir...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechtliche Grundlagen der R... / 3.4 StaRUG und Eigenverwaltung

Durch das in den letzten vier Jahren populär gewordene StaRUG hat der Gesetzgeber die im Restrukturierungsbereich stets virulente "Trittbrettfahrerproblematik" für viele Konstellationen entschärft, da die konzessionsbereite Mehrheit nun den Trittbrettfahrer (oder auch "Akkordstörer") zu bestimmten Beiträgen zwingen kann, sofern auch dieser bessergestellt wird als in der Inso...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld (WEG) / 3 Verfallsregelung

Viele Eigentümergemeinschaften sind bestrebt, die Zahlungsmoral ihrer Mitglieder dadurch zu stärken, indem Verfallsklauseln vorsehen, dass bei Verzug mit bestimmten Hausgeldzahlungen sofort das ganze auf die jeweilige Wirtschaftsperiode entfallende Hausgeld zur Zahlung fällig wird.[1] Regeln die Wohnungseigentümer etwa konkret für eine bestimmte Wirtschaftsperiode im Zusammen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Selbstständiges Beweisverfa... / 7 Wirkungen

Durch Zustellung des Antrags auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens wird die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB gehemmt, und zwar für sämtliche Mängelansprüche, die mit dem vom Antragsteller beschriebenen äußeren Mangelerscheinungsbild zusammenhängen.[1] Die Verjährung ist selbstverständlich nur zwischen den Parteien des Beweisverfahrens und etwaigen Stre...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / XII. Gegenstandswert im Insolvenzverfahren

Rz. 64 § 28 RVG Gegenstandswert im Insolvenzverfahren (verkürzte Darstellung) (…) (2) Ist der Auftrag von einem Insolvenzgläubiger erteilt, werden die in Absatz 1 genannten Gebühren und die Gebühr nach Nummer 3314 nach dem Nennwert der Forderung berechnet. Nebenforderungen sind mitzurechnen. (…) Rz. 65 Vertritt der RA einen Insolvenzgläubiger, werden die Gebühren der Nr. 3314 V...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / h) Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren

Rn 35 Die Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (Neufassung) löste zum 26. Juni 2017 die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren ab. Die Neufassung gilt, wie auch die bisherige Fassung, allgemein und unmittelbar (Art. 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Tätigkeit im eröffneten Insolvenzverfahren

Rz. 664 Nr. 3317 Rz. 665 Das Vorverfahren ist mit Eröffnung des Insolvenzverfahren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Insolvenzverfahren

Tz. 652 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Frage, ob durch die Auflösung von OT oder OG oder durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen eine der beiden Gesellschaften bzw gegen beide ein ertragstliches Organschaftsverhältnis endet, wurde von jeher in enger Anlehnung an die Rechtslage bei der USt beantwortet (s Tz 650). Hinsichtlich der Auswirkungen der Eröffnung eines Ins...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / L. Insolvenzverfahren

Rz. 651 Das Insolvenzverfahren ist im Unterabschnitt 5 von Abschnitt 3 des Teil 3 VV RVG geregelt. Für den RA können die in Nrn. 3313–3321 VV RVG bestimmten Gebühren entstehen. Die Vorb. 3.3.5 Abs. 2 S. 1 und Abs. 3 VV RVG regelt dabei Besonderheiten. Rz. 652 Bei den Gebühren ist zu unterscheiden, ob der RA einen oder mehrere Gläubiger (Vorb. 3.3.5 Abs. 2 S. 1, Nrn. 3314, 331...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.2 Säumniszuschläge während des Insolvenzverfahrens

Säumniszuschläge fallen auch während eines Insolvenzverfahrens an.[1] Daher sind auch für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Säumniszuschläge zu erheben. Bei Überschuldung des Betriebs kann der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge stellen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehende Säumniszuschläge auf vor diesem Zeitpunkt begrü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Auflösung von Organträger oder Organgesellschaft; Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Ausgewählte Literaturhinweise: Fichtelmann, Beendigung der Organschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens? GmbHR 2005, 1346; Maus, Die ustliche Organschaft in Liquidation und Insolvenz, GmbHR 2005, 859; Hölzle, UStliche Organschaft und Insolvenz der OG, DStR 2006, 1210; Walter/Stümper, Überraschende Gefahren nach Beendigung einer Organschaft, GmbHR 2006, 68; Bahns/Graw, Orga...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Restschuldbefreiung

Rz. 631 In der Verbraucherinsolvenz muss der Antrag auf Restschuldbefreiung entweder zusammen mit dem Eröffnungsantrag, § 305 Abs. 1 Nr. 2 InsO oder spätestens innerhalb der vom Insolvenzgericht gem. § 305 Abs. 3 InsO gesetzten Monatsfrist erfolgen. Anderenfalls gilt der Antrag als zurückgenommen. Anderenfalls muss die Erklärung, dass Restschuldbefreiung nicht beantragt werd...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 9. Aufsatzliteratur

Rn 78 Beth, Zur Unverhältnismäßigkeit der Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses gem. § 22 a Abs. 3 2. Alt. InsO, ZInsO 2012, 1974; Biel/Wittmann, Gläubigerbeteiligung im Insolvenzverfahren de jure und de facto, ZInsO 2022, 2105; Ehlers, Teilnahme und Nutzen einer Mitgliedschaft im Gläubigerausschuss, BB 2013, 259; Frind, Der vorläufige Gläubigerausschuss – Rechte, ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan

Rz. 660 Nr. 3316 Rz. 661 Ist der Schuldner eine natürliche Person, wird das Insolvenzverfahren als sog. Verbrau...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift wurde eingefügt durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 07.12.2011 (ESUG).[1] Das Gesetz und damit die vorliegende Vorschrift sind am 01.03.2012 in Kraft getreten und nach Art. 103g EGInsO auf alle Insolvenzverfahren anwendbar, in denen der Eröffnungsantrag am 01.03.2012 oder später gestellt wurde. Auf laufende Verfah...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Außergerichtlicher Einigungsversuch

Rz. 605 In dieser Phase wird versucht, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Ein solcher Versuch mithilfe eines RA oder einer anderen fachkundigen Stelle (z.B. Schuldnerberatungsstelle) ist zwingende Voraussetzung für das weitere gerichtliche Insolvenzverfahren. Rz. 606 Der außergerichtliche Einigungsversuch unterliegt vom Grundsatz her der Privatauto...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Entscheidung über den Eröffnungsantrag

Rz. 627 Scheitert jedoch auch der gerichtliche Einigungsversuch, so wird das ruhende Insolvenzantragsverfahren wieder aufgenommen und das Insolvenzgericht eröffnet ein sog. vereinfachtes Insolvenzverfahren. Dies geschieht auch, wenn im Antrag bereits die Einschätzung abgegeben worden ist, dass eine gerichtliche Einigung aussichtslos erscheint und die Fortsetzung der Eröffnun...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Gerichtliches Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan

Rz. 612 Der Schuldner kann nach Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO darf das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Rz. 613 Eine Pflicht zur Stellung des Antrags gibt es jedoch grds. nicht. Lediglich der Unterhaltsschuldner ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / a) Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Rn 12 Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde vom Bundesrat am 25.11.2011 – zuvor vom Bundestag unter dem 27.10.2011 in der vom Rechtsausschuss geänderten Form verabschiedet – entgegen der Empfehlung seiner Ausschüsse, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen, angenommen. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte so...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Eröffnungsverfahren

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / s) Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Rn 70 Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz v. 12.07.2024 hat der Gesetzgeber bestimmte weitere Aspekte der Digitalisierung für Insolvenzverfahren umgesetzt und die bisherigen Möglichkeiten elektronischer Kommunikation erweitert. Für alle Insolvenzverfahren, d.h. nicht nur ab einer bestimmten Unternehmensgröße und auch für Eigenverwaltungsverfahren ist nunme...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Verfahren über einen Antrag auf Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Fichtelmann, Beendigung der Organschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens? GmbHR 2005, 1346; Maus, Die ustliche Organschaft in Liquidation und Insolvenz, GmbHR 2005, 859; Hölzle, UStliche Organschaft und Insolvenz der OG, DStR 2006, 1210; Walter/Stümper, Überraschende Gefahren nach Beendigung einer Organschaft, GmbHR 2006, 68; Bahns/Graw, Organschaftliche Einkommenszurechn...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / r) Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Rn 64 Der Bundestag hat am 20.10.2022 das Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz sieht eine Änderung des Namens des bisherigen COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes vor. Es heißt fortan "Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilde...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / G. Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle

Rz. 587 Nicht immer ist die Zwangsvollstreckung erfolgreich. Wird über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet, sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verboten. Der Gläubiger hat dann nur noch die Möglichkeit, seine Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden mit der Ungewissheit, ob seine ursprüngliche Forderung wenigstens teilweise befriedigt wird. Rz. 588 Der ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Verfahren über einen Insolvenzplan

Rz. 671 Nrn. 3318, 3319 Die Befriedigung absonderungsberechtigter Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Vertei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / e) Beratungshilfe bei sog. Schuldenbereinigungsverfahren

Rz. 134 Nr. 2502 Rz. 135 Mit der Nr. 2502 VV RVG ist kein eigener Gebührentatbestand gegeben. Die Nr. 2502 VV...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Niederschlagung von Beitrag... / 1.1 Befristete Niederschlagung

Ist damit zu rechnen, dass in Zukunft vielleicht noch eine Möglichkeit besteht, die Beitragsforderung einzuziehen, wird die Einzugsstelle diese Forderungen zunächst befristet niederschlagen. Bei der befristeten Niederschlagung sind in angemessenen Zeitabständen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners zu prüfen; zumindest sind verjährungsunterbrechende Maßnahmen durc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Weitere Fragen

Tz. 657 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens beendet die ertragstliche Organschaft mit Wirkung ab dem Jahr, in dem dieses Verfahren beginnt. Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 02.11.2022, BStBl II 2023, 405) führt die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens bei einer noch nicht fünf Jahre andauernden Organschaft zum Wegfall der...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.4 Gesonderter Beitragsnachweis

Bei Eintritt eines Insolvenzereignisses (Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit ohne Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) im Laufe eines Kalendermonats sind die Gesamtsozialversicherungsbeiträge dieses Monats für die Zeit bis zum Vortag des Insolve...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / k) Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes

Rn 43 Die Bundesregierung legte am 03.04.2020 einen Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vorgelegt. Mit dem am 01.07.2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 07.07.2009 ist der Schutz von Gu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2.1 Kosten der Einsetzung

Rn 32 Zunächst müssen die Kosten der Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses ermittelt werden. Dies setzt die Entscheidung zahlreicher Vorfragen voraus. So muss entschieden werden, wieviel Ausschussmitglieder im Ausschuss benötigt werden und welchen Umfang deren Ausschusstätigkeit voraussichtlich aufweist.[64] Dabei ist im Hinblick auf die umfangreichen Aufgaben des ...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 1.1 Versicherungspflicht

Wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt oder bereits eröffnet[1], besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort. Damit besteht auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich bis zum Ablauf der für das Arbeitsverhältnis maßgebenden gesetzlichen oder tariflic...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG

Rz. 598 Im Unterabschnitt 3 von Teil 3 VV RVG (Nrn. 3309 ff.) werden die Gebühren geregelt, die der RA als Vertreter des Gläubigers oder Schuldners für seine Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung erhält. Danach erhält der RA eine 0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG. Die Gebühr ist nach Nr. 1008 VV RVG erhöhungsfähig, wenn der RA mehrere Auftraggeber wegen desselben Ge...mehr

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FoVo 01/2026, Prozessrecht

Mes Beckapossches Prozessformularbuch 16. Aufl. 2026 3266 Seiten, 179 EUR Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-83551-3 50 Rechtsgebiete werden in der Neuauflage des Formularbuchs auf nahezu 3.300 Seiten in Musterformularen abgebildet. Dazu gehören die aus Sicht der Forderungseinziehung wichtigen Muster zu den Kapiteln aller relevanten Vertragsarten, dem Mandatsverhältnis, dem geric...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Anmeldung zur Insolvenztabelle

Rz. 668 Nr. 3320 Rz. 669 Wird der RA des Gläubigers mit der beschränkten Tätigkeit nur der Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle b...mehr

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AGS 01/2026, Anhebung der B... / 3. Übergangsrecht

Für die Beschwerdeverfahren nach dem GKG ist in § 72 GKG eine neue Übergangsvorschrift eingefügt worden, die folgenden Wortlaut hat: Zitat § 72 GKG: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen Die §§ 66, 68 und 69 sind in i...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / H. Kurzübersicht Verbraucherinsolvenz

Rz. 598 Das Verbraucherinsolvenzverfahren soll es ermöglichen, dass neben einer bestmöglichen Gläubigerbefriedigung auch natürliche Personen einen schuldenfreien wirtschaftlichen Neuanfang schaffen können und nicht bis zu ihrem Tod verschuldet bleiben, sofern sie redlich sind. Rz. 599 Bei der Zwangsvollstreckung handelt es sich um Einzelzwangsvollstreckung, d.h. einzelne Gläu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2026, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Kostenfestsetzung bei abweichender Kostenentscheidung (§ 150 Abs. 4 FamFG) im Verbundverfahren, JurBüro 2025, 169 Gem. § 150 Abs. 1 FamFG sind die Kosten im Scheidungsverbundverfahren grds. gegeneinander aufzuheben, wenn das Familiengericht die Kosten nicht anderweitig nach billigem Ermessen verteilt. Eine solche anderweitige Verteilung r...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme endgültig erlangt, BFH v 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH v 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH v 30.09.2008, VI R 67/05...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3.4 Spitzenausgleichsverfahren

Neben dem für alle Betriebe des Baugewerbes verbindlichen arbeitnehmerbezogenen Melde- und Abrechnungsverfahren bietet die SOKA-BAU auch das sogenannte Spitzenausgleichsverfahren an, für das sich die Betriebe freiwillig entscheiden können. Bei Teilnahme an diesem Verfahren ergeben sich für die Unternehmen einige Vorteile, insbesondere eine Erhöhung der Liquidität, da durch di...mehr