Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.7.1 Notwendigkeit der Liquidation und anwendbare Vorschriften

Nach Auflösung der GbR findet die Liquidation statt, sofern nicht über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist (§ 735 Abs. 1 Satz 1 BGB).[1] Die Gesellschafter können anstelle der Liquidation eine andere Art der Abwicklung vereinbaren (§ 735 Abs. 2 BGB).[2] Eine "andere Art der Abwicklung" meint hier eine andere Art der Liquidation der aufgelösten, ab...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3 Abfindung

Mit dem Recht auf Übertragung der Versorgungsanwartschaften wurde die Abfindung in § 3 BetrAVG eingeschränkt. Das grundsätzliche Abfindungsverbot gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Zusagenerteilung für alle ab dem 1.1.2005 gezahlten Leistungen und zu diesem Zeitpunkt bestehenden gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften der bAV. Einzig laufende Leistungen sind aus Vertrauenssc...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.5.1 Gründe für das Ausscheiden und Zeitpunkt des Ausscheidens

Neuregelungen erfolgten auch im Hinblick auf das Ausscheiden eines Gesellschafters. Neue Fassung § 723 BGB – Gründe für das Ausscheiden; Zeitpunkt des Ausscheidens (1) Folgende Gründe führen zum Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft, sofern der Gesellschaftsvertrag für diese Fälle nicht die Auflösung der Gesellschaft vorsieht: Tod eines Gesellschafters; Kündigu...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.7.2 Liquidatoren

Nach dem Gesetz sind alle Gesellschafter zur Liquidation berufen (§ 736 Abs. 1 BGB).[1] Aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung oder durch Beschluss der Gesellschafter können auch einzelne Gesellschafter oder andere Personen zu Liquidatoren berufen werden (§ 736 Abs. 4 Satz 1 BGB).[2] Eine gerichtliche Berufung und Abberufung von Liquidatoren ist ebenfalls mögli...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.2 Nicht rechtsfähige GbR

Im Rahmen der Neuregelung des Personengesellschaftsrechts sind in einem eigenen Untertitel 3 ("Nicht rechtsfähige Gesellschaft") die auf die nicht rechtsfähige Gesellschaft anwendbaren Vorschriften zur besseren Unterscheidbarkeit von der rechtsfähigen Gesellschaft zusammengefasst. Das damit verbundene Ziel ist, jenen Gesellschaftern einer nicht rechtsfähigen Gesellschaft ein...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 8 Betriebsrat im Insolvenzverfahren

Der Betriebsrat behält im Insolvenzverfahren die Funktionsfähigkeit für die Wahrnehmung seiner Rechte, auch wenn der Betrieb im Insolvenzverfahren stillgelegt wird.[1] Das bereits zuvor von der Rechtsprechung[2] anerkannte Übergangsmandat des Betriebsrats gilt gemäß § 21a BetrVG nun auch gesetzlich für Spaltungen und Betriebszusammenlegungen bis zu 6 Monaten. § 120 InsO enthä...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 7 Zeugnis im Insolvenzverfahren

Ein Arbeitnehmer kann auch für die Zeit vor Insolvenzeröffnung ein Zeugnis über Führung und Leistung vom Insolvenzverwalter verlangen.[1]mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 5 Arbeitsverhältnisse im Insolvenzverfahren

5.1 Der Arbeitsentgeltanspruch Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Sie bestehen gemäß § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers. Es besteht ein Recht zur Freistellung, sofern dies bei fehlendem Beschäftigungsbedarf masseschonend wirkt.[1...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 1 Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Bei Insolvenz eines Arbeitgebers hat der Rentenversicherungsträger die Betriebsprüfung einzuleiten, sobald die Mitteilung einer Einzugsstelle oder eines Unfallversicherungsträgers vorliegt, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wurde oder die Betriebstätigkeit vollständig beendet wurde. Zu diesem Zweck informiert die Einz...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / Zusammenfassung

Begriff Die Insolvenz bezeichnet zum einen den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Schuldner und löst die Insolvenzantragspflicht der zuständigen Organe aus. Zum anderen wird der Begriff als Beginn des Insolvenzverfahrens verwendet. In diesem letzteren Sinne dient die Insolvenz als Insolvenzverfahren der gemeinsamen und gleichmäßigen Befriedigung aller G...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 1 Nicht abgeführte Lohnsteuer zählt zu Insolvenzforderungen

Im Insolvenzverfahren geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den Insolvenzverwalter/Treuhänder über. Dies hat auch Auswirkungen auf die Steuererklärungspflichten. Der Insolvenzverwalter als Vermögensverwalter des Schuldners muss auch dessen steuerliche Pflichten erfüllen.[1] Zu diesen steuerlichen Pflichten gehört auch die Abgabe vo...mehr

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Kreditversicherung / 2.1 Warenkreditversicherung

Der Warenkreditversicherung kommt innerhalb der Delkredereversicherung die größte Bedeutung zu. Bei der Lieferung von Waren und der Erstellung von Dienstleistungen ist die Einräumung von Zahlungszielen sowie die Wechselzahlung weit verbreitet. Der Lieferant geht dabei ein hohes Risiko ein, da die Gefahr besteht, dass der Kunde vor Bezahlung der erbrachten Leistung insolvent ...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 1 Insolvenzgericht

Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht als Insolvenzgericht für den Bezirk eines Landgerichts zuständig. Örtlich zuständig ist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Mittelpunkt seiner selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit liegt.[1] Hier ist insbesondere der Eröffnungsantrag zu stellen. Dies kann auch d...mehr

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Haftung des Arbeitgebers fü... / 3 Strafvorschriften bei Vorenthalten der Arbeitnehmeranteile

Wer als Arbeitgeber Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung der Einzugsstelle vorenthält[1], wird für die Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das Gericht kann von einer Bestrafung nach § 266a Abs. 6 StGB absehen, wenn der Arbeitgeber spätestens im Zeitpunkt der Fälligk...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 6 Niederschlagung

Ist nach einem Insolvenzverfahren der Beitragsanspruch der Sozialversicherungsträger nicht vollständig getilgt, werden die restlichen Beiträge unbefristet niedergeschlagen, soweit keine anderen Einziehungsmöglichkeiten mehr bestehen. Hierzu ist ggf. die Zustimmung der beteiligten Versicherungsträger einzuholen.mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 5.1 Der Arbeitsentgeltanspruch

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Sie bestehen gemäß § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers. Es besteht ein Recht zur Freistellung, sofern dies bei fehlendem Beschäftigungsbedarf masseschonend wirkt.[1] Das Arbeitsentgelt ist als M...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 5.2 Kündigung in der Insolvenz

Die Kündigung in der Insolvenz bleibt möglich, weil die Kündigungsbefugnis mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter übergeht.[1] Die Insolvenz allein ist kein Grund zur betriebsbedingten oder außerordentlichen Kündigung der Arbeitsverhältnisse. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt auch in der Insolvenz.[2] Gemäß § 113 InsO können Arbeitsverhält...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 2 Eröffnungsgrund

Praktisch wichtigster Eröffnungsgrund (früher: Insolvenzgrund) ist die Zahlungsunfähigkeit.[1] Daneben tritt bei juristischen Personen die Überschuldung.[2] Der Schuldner kann auch bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit [3] einen Insolvenzantrag stellen. Durch ein möglichst frühzeitiges geordnetes Verfahren soll so verhindert werden, dass an sich gegebene Sanierungschancen dur...mehr

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Forderungsübergang / 3 Forderungsübergang kraft Gesetzes

Steuerfrei sind die Leistungen des Arbeitgebers an einen Träger von Sozialleistungen (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit), wenn damit aufgrund des gesetzlichen Forderungsüberganges steuerfreie Ansprüche bzw. Sozialleistungen ausgeglichen werden. Dies sind überwiegend das Insolvenzgeld nach § 169 SGB III oder Leistungen nach § 175 Abs. 2 SGB III. In der Praxis sind dies in...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.6 Kassenärztliche Vereinigungen

Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KV/KZV) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterstehen der Aufsicht des für ihren Bereich räumlich zuständigen Landesgesundheitsministeriums. Deshalb müssen hier im Einzelfall landesrechtliche Regelungen geprüft werden, ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der jeweiligen KV/KZV zulässig ist.mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 5 Säumniszuschläge

Säumniszuschläge [1] sind im Insolvenzverfahren nicht mit Zinsen gleichzusetzen, die als nachrangig eingestuft werden. Säumniszuschläge teilen das Schicksal der Hauptforderung und sind deshalb also Masseforderungen oder Insolvenzforderungen. Auch nach der Insolvenzeröffnung sind Säumniszuschläge zu erheben. Diese Säumniszuschläge sind allerdings keine Insolvenzforderungen.mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 3 Aus- und Absonderungsrechte

Die Insolvenz dient der gleichmäßigen und bestmöglichen Befriedigung aller Gläubiger.[1] Allerdings hat der Insolvenzverwalter die Aussonderungsberechtigten vorweg zu befriedigen, da ihre Ansprüche nicht zur Insolvenzmasse gehören und deshalb nicht am Insolvenzverfahren teilnehmen (dazu gehören z. B. Gegenstände im Eigentum des Arbeitnehmers). Vorrangig zu bedienen sind auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 6 Betriebsänderung

Gemäß § 122 InsO kann der Insolvenzverwalter die Zustimmung des Arbeitsgerichts zur Durchführung der Betriebsänderung einholen, ohne das Verfahren nach § 112 Abs. 2 BetrVG zu durchlaufen. Erteilt das Arbeitsgericht nach § 122 InsO die Zustimmung zur Betriebsänderung, so findet § 113 Abs. 3 BetrVG keine Anwendung. Die Nachteilsausgleichsansprüche der Arbeitnehmer werden ausge...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.2 Ärztekammern/Zahnärztekammern/Rechtsanwaltskammern

Körperschaften des öffentlichen Rechts sind grundsätzlich insolvenzfähig, wenn nicht ausdrücklich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über deren Vermögen unzulässig ist. Zu den umlagepflichtigen Arbeitgebern gehören daher grundsätzlich alle Rechtsanwaltskammern sowie die Ärzte- und Zahnärztekammern.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses

Leitsatz Eine Leistungsklage auf Zahlung eines Erstattungsbetrags nach einer Aufrechnung ist unzulässig, wenn sie erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid in Höhe des begehrten Zahlungsanspruchs vorliegt. Normenkette § 218 Abs. 2, § 37 Abs. 2 AO, § 40 Abs. 1 Alternative 3, § 67 Abs. 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG Sachverhalt Der Kläger war Insolvenzverwalter ü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerberichtigung bei der Organgesellschaft aufgrund einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung durch den Organträger; Ausgleichsansprüche im Organkreis aufgrund einer "in anderer Weise" begründeten Masseverbindlichkeit

Leitsatz 1. Der Vorsteuerabzug ist auch dann bei der Organgesellschaft nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 2 UStG zu berichtigen, wenn der Leistende ein (bereits vereinnahmtes) Entgelt an den Organträger zurückzahlt, der die Zahlung erfolgreich angefochten hat (Anschluss an das BFH-Urteil vom 24.08.2023 ‐ V R 29/21). 2. Dieser Vorsteuerberichtigungsanspruch ist keine M...mehr

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Zur erbschaft- und schenkun... / 1. Anspruchsentstehung und -verjährung

Pflichtteilsansprüche entstehen nach § 2303 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, wenn Abkömmlinge, Eltern bzw. Ehe- oder Lebenspartner (im Fall der Lebenspartnerschaft gilt § 10 Abs. 6 LPartG) durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Ein entsprechender Anteil am Nachlass geht – anders als bei der Universalsukzession nach § 1922 Abs. 1 BGB – nicht ohne we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH: Insolvenzverfahren und Geschäftsführung

Zusammenfassung Begriff Stellt der Geschäftsführer oder ein Gläubiger der GmbH beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und wird dieses Verfahren eröffnet, hat die GmbH nur noch beschränkte Handlungsmöglichkeiten. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der das weitere Verfahren bestimmt, Sanierungsmaßnahmen prüft und ggf. das Insolvenzverfah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH: Insolvenzverfahren un... / 1 Geschäftsführung im Insolvenzverfahren

Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Der Geschäftsführer bleibt zwar im Amt, hat aber grundsätzlich keine Befugnisse mehr im Innen- wie im Außenverhältnis. Der Insolvenzverwalter kann den Geschäftsführer zwar nicht abberufen, er kann aber den Anstellungsvertrag des Geschäftsführers kündigen. Dies ist ordentlich in...mehr

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GmbH: Insolvenzverfahren un... / Zusammenfassung

Begriff Stellt der Geschäftsführer oder ein Gläubiger der GmbH beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und wird dieses Verfahren eröffnet, hat die GmbH nur noch beschränkte Handlungsmöglichkeiten. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der das weitere Verfahren bestimmt, Sanierungsmaßnahmen prüft und ggf. das Insolvenzverfahren durchführt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH: Insolvenzverfahren un... / 2 Aufgaben des Insolvenzverwalters

Im Insolvenzverfahren geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Der Insolvenzverwalter kann Arbeitsverträge kündigen, übernimmt handels- und steuerrechtliche Pflichten, stellt den Jahresabschluss auf, ist berechtigt, das gesamte Unternehmen zu veräußern (unter Mitwirkung der Gläubigerversammlung). Hinweis Neue Geschäftschancen anbieten Entdeckt ...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4.5 Uneinbringliche Forderungen

Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn erkennbar davon auszugehen ist, dass die Forderung nicht mehr beglichen werden wird.[1] Dabei sind auch Tatsachen zu berücksichtigen, die erst nach dem Bilanzstichtag bekannt geworden sind. Gründe für die Uneinbringlichkeit können sein: Tod des Schuldners, tatsächliche Zahlungsunfähigkeit,[2] Schuldner unbekannt verzogen, Einstellung eines...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 3.5 Insolvenz

Die im Inland ansässige ausländische GmbH unterliegt dem deutschen Insolvenzrecht, da für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Gerichte des Mitgliedstaates zuständig sind, in dessen Gebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat (Anknüpfung an das sog. Kriterium COMI = Center of main Interest).[1]mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 6 Abtretung einer Forderung und Umsatzsteuerhaftung

Forderungsabtretung bedeutet die Übertragung der Forderung durch einen Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Zedent) und dem neuen Gläubiger (Zessionar). Die Abtretung ist eine abstrakte Verfügung über die Forderung. Mit der Abtretung geht die Forderung genauso auf den neuen Gläubiger über, wie sie bei diesem bestand.[1] Um Steuerausfällen bei der Umsatzsteuer entgegenzu...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4 Grundsätze für die steuer- und handelsrechtliche Bewertung im Jahresabschluss

Forderungen sind nach folgenden Grundsätzen zu bewerten: Tab. 1: Forderungsbewertung nach Handels- und Steuerrecht "Anschaffungskosten" sind bei der Bewertung von Forderungen aus Lief...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / L. Insolvenzverfahren und Verteilung des Nachlasses

Rz. 159 Der Kreis der Massegläubiger im Nachlassinsolvenzverfahren ergibt sich aus § 324 InsO. Insolvenzgläubiger sind nur die Nachlassgläubiger, § 325 InsO, zu denen gem. § 325 InsO auch der Erbe selbst zählen kann. Die aussonderungsberechtigten Gläubiger (z.B. Rechte aus §§ 985, 604 BGB) sind keine Insolvenzgläubiger, § 47 InsO; sie brauchen daher am Insolvenzverfahren nic...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / P. Insolvenzverfahren und Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsgegenklage

Rz. 175 Ausgangsfall Erblasser E verstarb am 15.6.2023. Erben sind sein Ehepartner EP zu ½ und seine beiden Kinder K1 und K2 je zu ¼. Der Nachlass setzte sich wie folgt zusammen: Im landgerichtlichen Verfahren T gegen EP und K1...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / C. Gegenstand des Insolvenzverfahrens

Rz. 6 Nur der ganze Nachlass, §§ 1922, 1967 BGB, nicht Teile hiervon, kann Gegenstand des Insolvenzverfahrens sein, § 316 Abs. 3 InsO. Der Nachlass als nicht rechtsfähiges Sondervermögen kann nicht Schuldner des Nachlassinsolvenzverfahrens sein. Da der oder die Erben (bekannt oder unbekannt) Träger des Sondervermögens sind, fällt ihnen die Schuldnerrolle zu.[2] Das Verfahren...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / H. Eröffnung des Insolvenzverfahrens

I. Inhalt des Eröffnungsbeschlusses, § 27 InsO Rz. 57mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / 2. Auswirkungen der Anordnung von Nachlassverwaltung oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf bereits erhobene Klagen oder erzielte Titel

Rz. 15 Laufende Prozesse gegen den Erben werden mit der Anordnung der Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz gemäß §§ 240 ZPO bzw. 241 Abs. 3 ZPO, § 1984 Abs. 1 S. 3 BGB unterbrochen. Der Nachlass- oder Nachlassinsolvenzverwalter kann den Prozess aufnehmen. Bei Titeln, die der Erblasser oder die Erben bereits erstritten haben, wird die Klausel auf den Nachlass(insolvenz)ve...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / 1. Klageerhebung nach Anordnung von Nachlassverwaltung oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 12 Klagen, die nach Eröffnung der Nachlassinsolvenz oder Anordnung der Nachlassverwaltung gegen die Erben erhoben werden, sind als unzulässig abzuweisen, soweit der Erbe nicht auch mit seinem Eigenvermögen haftet. Vielmehr sind die Klagen gegen den Insolvenz- oder Nachlassverwalter als Partei kraft Amtes zu richten. Hinweis Nur wenn der Erbe nach § 2013 BGB die Möglichkei...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / E. Auszug aus der InsO

Rz. 5 § 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht (1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder z...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / 1. Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis, Verlust der Aktivlegitimation

Rz. 67 Mit der Anordnung der Nachlass- oder Insolvenzverwaltung verliert der Erbe ex nunc seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass; sie geht auf den Verwalter über, §§ 1984 Abs. 1 S. 1 und 2, 1985 Abs. 1 Hs. 1 BGB, §§ 80 ff. InsO. Hinweis Der Erbe verliert auch die aktive Prozessführungsbefugnis für jegliche Nachlassstreitigkeit; laufende Prozesse werden un...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / A. Auszug aus dem BGB

Rz. 1 § 1958 Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden. § 1959 Geschäftsführung vor der Ausschlagung (1) Besorgt der Erbe vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte, so ist er demjenigen gegenüber, welcher Erbe wird, ...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-BGB, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Reihe Alternativkommentare), (zit. AK-BGB/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 81. Auflage 2023 (zit. BLAH/Bearbeiter) Bartsch, Fälle zur Erbenhaftung, ZErb 2010, 345, 346 Baumann, Vonselbsterwerb, Erbenhaftung und Ausschlagung, ErbR 2020, 300 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hrsg.: Hau/Poseck, 66. Edition Stand: 1.5.2023 ...mehr

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AGS 12/2023, Die Aufgaben d... / 5. Rückstellungen

Häufig ist es so, dass im laufenden Insolvenzverfahren noch Geld oder Vermögen vorhanden ist, in der WVP aber "nicht rummkommt." Zur Sicherung der Kostendeckung – hierzu zählen auch die Vergütungen von Treuhändern – sieht der BGH daher vor, dass in solchen sich abzeichnenden Fällen "vorausschauend" gehandelt werden soll. Der Insolvenzverwalter des laufenden Insolvenzverfahre...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / II. Ausschließliche Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters

Rz. 62 Der Insolvenzverwalter hat das ausschließliche Verwaltungs- und Verfügungsrecht, §§ 27, 80 Abs. 1 InsO. Zu dem im Eröffnungsbeschluss genannten Zeitpunkt verliert der Schuldner (= Erbe) Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass, einschließlich der Prozessführungsbefugnis, §§ 80 ff. InsO; dies gilt sowohl für Aktiv- als auch Passivprozesse.[23] Die Unterbre...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / I. Inhalt des Eröffnungsbeschlusses, § 27 InsO

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / R. Testamentsvollstreckung

Rz. 184 Zusammenfassung: Ein der Testamentsvollstreckung unterliegender Nachlass fällt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Erben in die Insolvenzmasse. Der unter Testamentsvollstreckung stehende Nachlass, der in die Insolvenzmasse fällt, bildet bis zur Beendigung der Testamentsvollstreckung eine Sondermasse, auf die die Nachlassgläubiger, nicht aber die...mehr