Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.4.1 In der GmbH

Rn 42 (Ersatz-)Adressat der Antragspflicht im Falle der Führungslosigkeit ist hier "jeder Gesellschafter". Die Gesellschafterstellung bestimmt sich in erster Linie nach § 16 Abs. 1 GmbHG. Letztlich kommt es aber nicht auf den Eintrag in die Gesellschafterliste an. Vielmehr sind alle Gesellschafter vom Zeitpunkt des Erwerbs der Gesellschafterstellung bis zu deren Beendigung v...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3 Rechtsfolge des § 14 Abs. 1 Satz 2

Rn 71 Sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 2 erfüllt, wird der Antrag des Gläubigers nicht allein durch die Erfüllung der Antragsforderung unzulässig. Ob das Eröffnungsverfahren anschließend automatisch fortgeführt wird, oder ob es in dieser Hinsicht einer ausdrücklichen (oder konkludenten) Erklärung des Gläubigers bedarf, ist umstritten.[306] Für beide A...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.2 Einseitige Erledigungserklärung

Rn 84 Schließt sich der Schuldner der Erklärung des Gläubigers nicht an, liegt eine einseitige Erledigungserklärung vor.[372] Ihre Zulässigkeit ist mittlerweile unbestritten.[373] In diesen Fällen findet ein einseitiges Erledigungsverfahren statt, in dem das Insolvenzgericht prüft, ob der Antrag überhaupt zulässig und begründet war und sich durch ein nachträgliches Ereignis ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Pflichtenkollision im Steuerrecht

Rn 58 Die Regelung in Abs. 8 ist sehr spät, und zwar erst durch den Rechtsausschuss in das Gesetz (SanInsFoG) eingefügt worden.[169] Sie dient danach dazu, die steuerrechtliche Pflichtenkollision von Geschäftsführern im Zeitraum zwischen Eintritt der Insolvenzreife bis zur Verfahrenseröffnung aufzulösen.[170] Der Geschäftsführer unterliegt der Pflicht zur Masseerhaltung, die...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.3.1 Der Anspruch der Altgläubiger

Rn 69 Nach h.M. nach steht den Altgläubigern der Anspruch auf Ersatz ihres Quotenschadens zu.[193] Das gilt sowohl für den Fall, dass das Insolvenzverfahren eröffnet oder aber mangels Masse abgewiesen wird. Der Quotenschaden des einzelnen Altgläubigers besteht in der Differenz zwischen der ursprünglich (bei rechtzeitiger Insolvenzantragstellung) erzielbaren und der tatsächli...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.6 Entfallen der Antragspflicht

Rn 50 Die Antragspflicht entfällt, wenn die Gesellschaft die Insolvenzreife überwindet oder aber wenn das Insolvenzverfahren eröffnet (bzw. mangels Masse abgewiesen) wird. Sie ruht, wenn ein anderer Ersatzantragsverpflichteter den Antrag gestellt hat.[136] Die Ersatzantragspflicht entfällt auch dann, wenn ein primär Antragspflichtiger bestellt wird; denn dann endet die Führu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4 Auslandsgesellschaften

Rn 7 Die Frage, ob die Insolvenzantragspflicht auch auf Auslandsgesellschaften Anwendung findet, ist an sich irrelevant; denn die (Beachtung bzw. Verletzung der) Insolvenzantragspflicht als solche verursacht keine Rechtsfolgen. Erst mit der Entscheidung über den Eröffnungsantrag (Eröffnung oder Ablehnung mangels Masse) werden strafrechtliche bzw. haftungsrechtliche (Rechts-)...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.2.2 Zurückweisung des Antrags wegen einer nicht öffentlichen Stabilisierungsanordnung (§ 14 Abs. 3 Satz 2)

Rn 101 Nach § 14 Abs. 3 Satz 2 hat der Schuldner die Kosten auch dann zu tragen, wenn der Antrag eines Gläubigers wegen einer zum Zeitpunkt der Antragstellung wirksamen nichtöffentlichen Stabilisierungsanordnung nach StaRUG abgewiesen wird und der Gläubiger von der Stabilisierungsanordnung keine Kenntnis haben konnte. Diese Variante ist durch das SanInsFoG[443] vom 22.12.202...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.5 Einwendungen gegen titulierte Forderungen

Rn 40 Wegen ihrer Beweiswirkung ist bei titulierten Forderungen eine Gegenglaubhaftmachung nahezu ausgeschlossen.[132] Stattdessen muss der Schuldner etwaige Einwendungen gegen die Forderung in dem dafür vorgesehenen Verfahren geltend machen.[133] Solange die Vollstreckbarkeit nicht auf diese Weise beseitigt ist, braucht das Insolvenzgericht die Einwendungen des Schuldners n...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.2 Objektiv fehlendes Rechtsschutzinteresse

2.2.2.1 Am Insolvenzverfahren nicht beteiligte Gläubiger Rn 13 Entsprechend der gesetzgeberischen Zielvorstellung fehlt das rechtliche Interesse, wenn der Gläubiger bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens gar nicht beteiligt wäre. Das gilt nach h.M. insbesondere für Aussonderungsberechtigte (§ 47), die ihre Rechte außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend machen können.[40] Nac...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.2.2 Einredebehaftete und gestundete Forderungen

Rn 15 Wie sich verjährte Forderungen auf das Rechtsschutzinteresse auswirken, ist umstritten. Teilweise wird vertreten, dass eine verjährte Forderung die Antragsberechtigung selbst dann entfallen lässt, wenn der Schuldner die Einrede noch nicht erhoben hat.[44] Da der Insolvenzverwalter nach § 60 Abs. 1 verpflichtet sei, die Verjährungseinrede einzulegen, könne die rechtlich...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 3.4 Aufsichtspflichtige Unternehmen (§ 13a Abs. 1 Nr. 4)

Rn 16 Wenn gruppenangehörige Unternehmen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute (§ 1 Abs. 1b KWG), Finanzholding-Gesellschaften (§ 1 Abs. 3a KWG), Kapitalverwaltungsgesellschaften (§ 17 Abs. 1 KAGB), Zahlungsdienstleister (§ 1 Abs. 1 ZAG) oder Versicherungsunternehmen (§ 7 Nr. 33 VAG) sind, muss dies ebenfalls im Antrag mitgeteilt wird. Dies hat den Hintergrund, dass di...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4 Antragsfrist

Rn 22 Das Gesetz sieht in § 15a Abs. 1 vor, dass der Antragspflichtige spätestens drei Wochen[55] nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen muss. 4.1 Natur der Frist Rn 23 Die Frist in § 15a Abs. 1 ist eine Höchstfrist.[56] Sie darf nicht dazu genutzt werden, vor Antragstellung noch möglichst viel vom Vermögen zu ...mehr

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zfs 05/2026, Unterbrechung ... / 1 Sachverhalt

Das Landgericht Hagen hatte mit – seinem seit dem 15.1.2025 rechtskräftigen – Urt. v. 7.1.2025 von einer Entscheidung über den gegen den Angeklagten gerichteten Adhäsionsantrag abgesehen und dem Adhäsionskläger die Kosten des Adhäsionsverfahrens einschließlich der insofern notwendigen Auslagen des Angeklagten auferlegt. Der Angeklagte hatte seinen Kostenerstattungsanspruch a...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2 Koordinationsantrag

Rn 3 Der Insolvenzeröffnungsantrag eines gruppenangehörigen Unternehmens gem. § 13 bewirkt keine automatische Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands nach § 3a.[16] Stattdessen bedarf es einer eigenständigen verfahrensrechtlichen Erklärung, die darauf gerichtet ist, eine Zuständigkeit des aufgerufenen Gerichts für künftige Gruppen-Folgeverfahren i.S.d. § 3c zu begründen.[17]...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.3.2 Ausschaltung eines Konkurrenten aus dem Wettbewerb

Rn 25 Das rechtliche Interesse fehlt auch dann, wenn der Antrag allein zu dem Zweck gestellt wird, einen Konkurrenten aus dem Wettbewerb zu entfernen.[71] Erstrebt der Gläubiger dagegen neben einer quotalen Befriedigung zugleich die Ausschaltung eines zahlungsunfähigen Wettbewerbers, kann ihm nach Auffassung des BGH ein Rechtsschutzbedürfnis nicht versagt werden, weil es sic...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Gesetzestext

(1) In einem Antrag nach § 3a Absatz 1 sind anzugeben:mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.3 Die Berechnung des Anspruchs

Rn 68 Abweichend von der früheren h.M. unterscheidet der BGH seit dem Urteil vom 06.06.1994[188] für die Höhe des Schadensersatzanspruchs zwischen den sogenannten Neu- und Altgläubigern.[189] Für Altgläubiger [190] besteht der nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 1, 2 zu ersetzende Schaden im sogenannten Quotenschaden, d.h. in dem Betrag, um den sich die Insolvenzquote des...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4. Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes

Rn 45 Neben dem Bestehen der Forderung muss der Gläubiger bei der Antragstellung auch das Vorhandensein eines Eröffnungsgrundes (§ 16) glaubhaft (§ 294 ZPO) machen. Als Eröffnungsgründe kommen bei Fremdanträgen nur die Zahlungsunfähigkeit (§ 17) und die Überschuldung (§ 19) in Betracht. Ausnahmsweise ist die Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes entbehrlich, wenn bereits ei...mehr

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zfs 05/2026, Unterbrechung ... / 2 Aus den Gründen:

II. “Die vom Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern … zu bescheidende sofortige Beschwerde ist nach den §§ 464b S. 3 StPO, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, 11 Abs. 1 RPflG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Sie erweist sich auch als begründet. Denn durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist das Kostenfestsetzungsverfahren bereits vor Erlass des angefochtenen Kostenfests...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.6 Prozessuales

Rn 80 Problematisch ist die Rechtswegzuständigkeit, wenn von der Insolvenzverschleppung Arbeitnehmer betroffen sind. Die h.M. vertritt die Ansicht, dass die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte eröffnet ist, und zwar unabhängig davon, ob Neugläubiger-[245] oder Altgläubigerschäden[246] geltend gemacht werden.[247] Begründet wird dies damit, dass § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG analog an...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.4 Glaubhaftmachung titulierter Forderungen

Rn 38 Die Glaubhaftmachung ist entbehrlich, wenn die Forderung rechtskräftig in einem Urteil tituliert ist.[120] In diesem Fall muss der Gläubiger lediglich den konkreten Titel vorlegen und die dort begründete Forderung benennen.[121] Als Titel kommen neben rechtskräftigen Vollstreckungsbescheiden und Versäumnisurteilen [122] auch vollstreckbare Urkunden i.S.d. § 794 Abs. 1 N...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rn 2 Bei Inkrafttreten der InsO entsprach die Vorschrift inhaltsgleich § 16 Reg-E und wurde im Wesentlichen aus § 105 Abs. 1 und Abs. 2 KO sowie §§ 2 Abs. 1 Satz 3, 4 Abs. 1 Satz 1 GesO übernommen.[3] Obwohl bereits im Konkursrecht anerkannt war, dass der Gläubigerantrag ein Rechtsschutzinteresse voraussetzt,[4] hat der Gesetzgeber dieses Erfordernis nunmehr ausdrücklich in ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.3 Rechtsmissbräuchliche Erledigungserklärung

Rn 86 Die in der Möglichkeit, den Insolvenzantrag zurückzunehmen und für erledigt zu erklären zum Ausdruck kommende Dispositionsmaxime findet ihre Grenze in dem Verbot der unzulässigen Rechtausübung aus § 242 BGB.[392] Die Erledigungserklärung kann daher in eng umgrenzten Ausnahmefällen rechtsmissbräuchlich und folglich unzulässig sein.[393] Eine rechtsmissbräuchliche Erledi...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.1 Der Kreis der geschützten Gläubiger

Rn 64 Die Schutzrichtung des § 15a ist eine doppelte, nämlich zum einen das vorhandene Vermögen den bestehenden Gläubigern zu erhalten und zum anderen den Geschäftsverkehr davor zu schützen, mit der insolvenzreifen Gesellschaft in Vertragsbeziehung zu treten. Einbezogen in den Schutzbereich sind alle Gläubiger, und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Forderung vor oder nach E...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3.3 Abfindung bei Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge, im Insolvenzverfahren und bei Liquidation von Pensionskassen

Arbeitnehmer können eine der Höhe nach unbeschränkte Abfindung verlangen, wenn ihnen die Rentenversicherungsbeiträge erstattet worden sind.[1] Ebenso möglich bleibt die Abfindung eines während eines Insolvenzverfahrens erdienten Betriebsrentenanspruchs, wenn die Betriebstätigkeit vollständig eingestellt und das Unternehmen liquidiert wird. Die Zustimmung des Arbeitnehmers zur...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7.1 Insolvenzschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften

Geschützt werden die laufenden Rentenleistungen und die gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften in den Durchführungswegen[1]: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung, wenn dem Arbeitnehmer nur ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde oder der Arbeitgeber sie abgetreten, beliehen oder verpfändet hat. Nicht vom Pensio...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7.2 Verfallbare Anwartschaften

Verfallbare Anwartschaften sind im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle anzumelden. Nach § 191 Abs. 1, § 198 InsO hat dies zur Folge, dass der auf diese aufschiebend bedingte Forderung nicht auszuzahlen, sondern zu hinterlegen ist. Die Auszahlung hat erst mit Eintritt des Versorgungsfalls an den Arbeitnehmer zu erfolgen. Allerdings hat der PSVaG für diese Anwartschaften d...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3 Abfindung

Mit dem Recht auf Übertragung der Versorgungsanwartschaften wurde die Abfindung in § 3 BetrAVG eingeschränkt. Das grundsätzliche Abfindungsverbot gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Zusagenerteilung für alle ab dem 1.1.2005 gezahlten Leistungen und zu diesem Zeitpunkt bestehenden gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften der bAV. Einzig laufende Leistungen sind aus Vertrauenssc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 16 Bewertung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 364 Unter einer Verbindlichkeit ist die Verpflichtung des Unternehmers zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung an einen Dritten zu verstehen, die erzwingbar ist und eine wirtschaftliche Belastung darstellt.[1] Für die Passivierung stellt der I. Senat bereits auf die Entstehung der Verbindlichkeit (u. U. schon vor der wirtschaftlichen Verursachung) ab.[2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.1 Allgemeines

Rz. 90 Bewertungsmaßstäbe sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG die Anschaffungs- und Herstellungskosten, hilfsweise der niedrigere Teilwert.[1] Im Fall der Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsguts im Wege des Tauschs bemessen sich die Anschaffungskosten nach § 6 Abs. 6 S. 1 EStG nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts. Der gemeine Wert ist in § 9 BewG definie...mehr

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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.3 Unpfändbarkeit der Leistungen (Abs. 4)

Rz. 14 Nach Abs. 4 Satz 1 kann der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden. Abs. 4 Satz 1 enthält ein gesetzliches Verbot i. S. v. § 134 BGB (allg. Meinung, vgl. Merten, in: BeckOK, SGB II, § 42 Rz. 26; Löcken, in: Luik/Harich, SGB II, § 42 Rz. 60). Rechtsfolge dieses gesetzlichen Verbots ist, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.7 Außergewöhnlichkeit der Belastung

Rz. 29 Die Außergewöhnlichkeit von Aufwendungen ist eine der zentralen Voraussetzungen für den Abzug; sie ergibt sich nach dem Wortlaut des § 33 Abs. 1 EStG dann, sofern es sich um "größere" Aufwendungen handelt, die der überwiegenden Mehrzahl der Stpfl. gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie gleichen Familienstands nicht entstehen. Der Wortlaut der Vorschrift l...mehr

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Duales Studium / 5.1 Praktische Ausbildung der Studenten

Das Unternehmen muss sachlich und personell so ausgestattet sein, dass die Ausbildungsinhalte in den Praxisphasen vermittelt werden können. So sollte den Studenten eine Person zur Seite stehen, die über ausreichend Berufserfahrung verfügt und als Ausbildungsleiter fungiert. Die mit der Hochschule vereinbarten zu vermittelnden Inhalte müssen in den jeweiligen Praxisphasen umg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren

Ein Verzicht des Gläubigers auf die Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot für den Schuldner aus. § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und 2a EStG, § 8 Abs. 1 KStG, § 246 Abs. 1, § 247 Abs. 1, § 253 Abs. 1 HGB, § 397, § 774 BGB, § 38, § 39, § 174 Abs. 1, § 177 Abs. 1 InsO, § 118 Abs. 2 FGO Die Beteiligten streiten...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.3.3 Zuordnung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens während des Urlaubs

Rz. 106 Wurde während des Urlaubs das Insolvenzverfahren eröffnet, so unterschied die Rechtsprechung[1] zur Konkursordnung danach, ob die Urlaubstage der Zeit vor oder nach Konkurseröffnung zuzuordnen waren. Je nachdem handelte es sich um Masseforderungen nach § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO (nach Konkurseröffnung) bzw. § 59 Abs. 1 Nr. 3a KO (vor Konkurseröffnung). Nunmehr hätte die Di...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.1 Urlaubsanspruch

Rz. 99 Wird das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortgesetzt, ist der Insolvenzverwalter Schuldner des bei Verfahrenseröffnung noch nicht gewährten Urlaubs (§§ 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2, 108 Abs. 1 Satz 1 InsO[1]). Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Freistellung nach dem BUrlG bleibt von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt.[2] Masseforderunge...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.6 Insolvenzgeld

Rz. 114 Nach § 165 Abs. 1 SGB III haben Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, wenn ihnen bei Insolvenzeröffnung (§ 165 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) für die vorausgehenden 3 Monate des Arbeitsverhältnisses Ansprüche auf Arbeitsentgelt zustehen. Das Gleiche gilt, wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen w...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.5 Masseunzulänglichkeit/vorläufiger starker Insolvenzverwalter

Rz. 109 Hinweis Die nachfolgenden Ausführungen betreffen nicht nur die Masseunzulänglichkeit im eröffneten Insolvenzverfahren, sondern auch die Konstellation, dass ein sogenannter "vorläufiger starker Insolvenzverwalter" (s. Rz. 99) bestellt ist (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. InsO, 22 Abs. 1 InsO). Auch insofern kommt es in Bezug auf das Vorliegen von Masseverbindlichkeiten (§...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.6.1 Urlaubsentgelt

Rz. 115 Da es sich beim Urlaubsentgelt um einen Anspruch auf Arbeitsentgelt handelt, kommt Insolvenzgeld in Betracht, wenn dem Arbeitnehmer gegenüber dem insolventen Arbeitgeber Ansprüche auf Urlaubsentgelt zustehen. Praxis-Beispiel Variante 1 Das Insolvenzverfahren wird am 1.10.2023 durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts eröffnet. Das Arbeitsverhältnis zwischen Schuldne...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Keine Durchbrechung der Akzessorietät im Haftungsrecht im Falle der Teilnahme an einer Steuerhinterziehung

Die in § 191 Abs. 5 Satz 2 der Abgabenordnung geregelte Durchbrechung der Akzessorietät gilt nicht für den Haftungsschuldner, der an einer Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei lediglich teilgenommen hat. § 191 Abs. 1, 3 und 5, § 71, § 169 Abs. 2 Satz 2, § 228, § 230, § 231, § 232, § 370, § 373 AO, Art. 97 § 11 Abs. 3, § 14 Abs. 5 und 6 EGAO, § 26, § 27 StGB Im Jahr 2009...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9 Insolvenz

Rz. 98 Wird über das Vermögen eines Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet, sind die Regelungen der Insolvenzordnung (InsO) maßgeblich dafür, inwieweit der Arbeitnehmer seine Ansprüche noch durchsetzen kann. Ab 1.1.1999 ist die InsO vollständig in Kraft getreten.[1] 9.1 Urlaubsanspruch Rz. 99 Wird das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortgesetzt, ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.3 Urlaubsentgelt/Urlaubsgeld

Rz. 102 Beim Anspruch auf Urlaubsentgelt ist zu unterscheiden, ob es sich um Entgelt für vom Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährten Urlaub handelt, oder ob der Urlaub bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährt und lediglich – entgegen der Fälligkeitsbestimmung des § 11 Abs. 2 BUrlG – das Urlaubsentgelt nicht gezahlt wurde. Rz. 103 Auch ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.2.1 Bedeutung der "haftungsrechtlichen Regelung des § 613a BGB"

Rz. 92 Bevor die Auswirkungen eines Betriebsübergangs in der Insolvenz für den Urlaubsanspruch, den Urlaubsentgelt- sowie den Urlaubsabgeltungsanspruch im Einzelnen darzustellen sind, seien zum besseren Verständnis vorab die Grundzüge der Rechtsprechung des BAG zur Einschränkung der "haftungsrechtlichen Regelung des § 613a BGB" skizziert. Die Haftung des Erwerbers im Sinne d...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.2 Urlaubsabgeltung

Rz. 100 Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist eine Masseforderung, wenn das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet.[1] Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind nur Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, soweit deren Erfüllung für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss. Achtung Dasselbe gilt für den Zeitrau...mehr

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Eigentümerversammlung / 2.2.8 Insolvenzverwalter

Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist neben dem Wohnungseigentümer ein eingesetzter vorläufiger Insolvenzverwalter zu laden. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Wohnungseigentümers ist allein der Insolvenzverwalter stimmberechtigt, weshalb auch nur noch er zu laden ist. Freigabe aus der Insolvenzmasse Hat der Insolvenzverwalter die Sondereigentu...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.3.1 Masseforderung

Rz. 104 Gewährt der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Arbeitnehmer Urlaub, so handelt es sich beim Anspruch auf Urlaubsentgelt um eine Masseforderung nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO. [1] Unbeachtlich ist, ob der Urlaub bereits vor Insolvenzeröffnung vom insolventen Arbeitgeber bewilligt wurde. Im Gegensatz zur Masseunzulänglichkeit (s. Rz. 109 f...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.6.3 Urlaubsgeld

Rz. 117 Ob ein Anspruch auf Urlaubsgeld dem Insolvenzgeld-Zeitraum zugeordnet werden kann, hängt maßgeblich davon ab, wann das Arbeitsentgelt erarbeitet worden ist. Ausschlaggebend sind insoweit der arbeitsrechtliche Entstehungsgrund und die Zweckbestimmung der Leistung ("Erarbeitungsprinzip"): Wird das Urlaubsgeld als eine über das Urlaubsentgelt hinausgehende akzessorische ...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.1 Durch Vereinbarung

Das Stimmrecht ist von derart elementarer Bedeutung, dass es dem Wohnungseigentümer zunächst nicht durch Vereinbarung genommen werden kann. Insoweit wäre etwa eine Vereinbarung, die den Inhabern von Tiefgaragenstellplätzen kein Stimmrecht gewährt, per se nichtig.[1] Das Stimmrecht als wichtigstes Mitgliedschaftsrecht kann dem Wohnungseigentümer durch Vereinbarung selbst dann ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.2.2 Urlaubsanspruch

Rz. 95 Für Urlaubsansprüche gilt die Haftungsregelung des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB uneingeschränkt. Denn die urlaubsrechtlichen Ansprüche auf bezahlte Freistellung (§ 1 BUrlG) bleiben von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt.[1] Nach Auffassung des für das Urlaubsrecht ausschließlich zuständigen 9. Senats des BAG ergibt sich die zutreffende Begründung aus § 108 Ins...mehr