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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Muster: Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

Michael Merten
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Rz. 79

 

Hinweis

Die Beschwerde kann sich nur gegen die Anordnung an sich richten, nicht gegen ihre Ausgestaltung, z.B. gegen die Auswahl eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

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Muster 21.18: Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

An das

Amtsgericht – Insolvenzgericht – _________________________

Geschäfts-Nr. _________________________

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _________________________

zeige ich die anwaltliche Interessenvertretung der Schuldnerin an.

Namens und kraft Vollmacht der _________________________ lege ich hiermit gegen den Beschluss des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________, über die Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen, zugestellt am _________________________

sofortige Beschwerde

ein und beantrage,

die Anordnung der Sicherungsmaßnahmen aufzuheben.

Gründe:

1. Die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen ist weder erforderlich noch verhältnismäßig.

2. Im Übrigen ist der Insolvenzantrag der _________________________ spätestens durch Bezahlung der dem Insolvenzantrag zugrundeliegenden Forderung unzulässig geworden.

3. Ein Insolvenzgrund liegt nicht vor. Anlässlich der Auskunftserteilung gegenüber dem gerichtlich bestellten Sachverständigen am _________________________ hat die Schuldnerin dargelegt und durch Vorlage der beigefügten Unterlagen _________________________ belegt, dass sämtliche laufenden Verbindlichkeiten, insbesondere die fälligen Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge, Steuern etc. ausgeglichen sind.

Die Schuldnerin hat damit glaubhaft gemacht, dass lediglich eine vorübergehende Zahlungsstockung vorgelegen hat. Die bloße fruchtlose Pfändung der Antragstellerin lässt einen abschließenden Schluss ...

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