Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / VI. Abweichende Vereinbarung des Gegenstandswertes

Rz. 25 Bei den Darstellungen zu den Vergütungsvorschriften konnten Sie bereits sehen, dass im Wesentlichen im gerichtlichen Verfahren die Verfahrensgebühr, die Terminsgebühr und unter Umständen die Einigungsgebühr entsteht. Rz. 26 Von den Gebühren hängt es nicht ab, ob die Vergütungsberechnung "hoch" oder niedrig ausfällt. Rz. 27 Praxistipp: Sie sollten für sich eine Statistik...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Unterrichtungspflicht

Rz. 660 Nach § 613a Abs. 5 BGB hat der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Überganges, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Überganges für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehm...mehr

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Transferleistungen / 3.1.2 Betriebliche Voraussetzungen

Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in einem Betrieb bzw. in einer eigenständigen Betriebsabteilung Personalanpassungsmaßnahmen aufgrund einer Betriebsänderung durchgeführt werden, die von dem Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) zusammengefasst werden, die Organisation und Mittelausstattung der b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.1 Anzahl der Mitglieder

Rn 41 Eine direkte Vorgabe der Anzahl der Ausschussmitglieder lässt sich der InsO nicht entnehmen. Im Regelfall sollte der vorläufige Gläubigerausschuss aber über fünf Mitglieder verfügen.[88] Entsprechend dem Verweis auf § 67 Abs. 2 "sollten" die absonderungsberechtigten Gläubiger, die Insolvenzgläubiger mit den höchsten Forderungen, die Kleingläubiger und ein Vertreter der...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / e) Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion

Rn 30 Am 30.09.2015 erfolgte die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen betreffend einen Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion. Sodann erfolgte am 22.11.2016 ein Richtlinienvorschlag zu einem Rechtsrahmen über präventive Restrukturierungen, eine zweite Chanc...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 3. Aktuelle Entwicklungen und Europäisierung des Insolvenzrechts

Rn 71 Mit Inkrafttreten des StaRUG (dazu zuvor sub 2.r) ist ein weiterer gesetzlicher Mechanismus zur Restrukturierung und Reorganisation von Unternehmen in der Krise geschaffen worden. Während zu Beginn das StaRUG-Verfahren nur sehr begrenzt in Anspruch genommen worden ist, zeigt sich inzwischen eine zunehmende Popularität. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, allerdi...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / i) Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften

Rn 37 Die Bundesregierung brachte unter dem 09.08.2019 einen Entwurf eines "Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften" ein. Der Wandel der Lebensverhältnisse, die wachsende Komplexität der Rechtsbeziehungen sowie die v...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Schwangere und Mütter

Rz. 516 Nach § 17 MuSchG besteht Sonderkündigungsschutz für Frauen[915] während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. § 17 Abs. 1 MuSchG enthält ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB. Eine Kündigung unter Verstoß gegen dieses Verbot ist gem. § 134 BGB nichtig.[916] Das MuSchG gilt für alle in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Personen. Hie...mehr

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§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / Literaturtipps

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Systematik

Rn 4 Die wesentlichen Regelungen zur Ausgestaltung und Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses finden sich in § 22 a und § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a. Beide Vorschriften nehmen aufeinander Bezug und werden im Folgenden zusammen kommentiert. Ohnehin handelt es sich bei dem vorläufigen Gläubigerausschuss nicht um eine Sicherungsmaßnahme, so dass die Regelung einen Fremdkö...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3 Antragsausschuss (Abs. 2)

Rn 19 Die Möglichkeit der Ernennung eines sog. "Antragsausschusses" wurde erst kurz vor Schluss des Gesetzgebungsverfahrens auf Initiative des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages aufgenommen.[28] Dadurch soll unabhängig von den im Gesetzgebungsverfahren angehobenen Größenklassen des Absatz 1 und der gerichtlichen Initiative bei Entscheidung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1a au...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Auftrag und Vergütung

Rz. 86 Welche Vergütung der RA erhält, hängt von dem ihm erteilten Auftrag und i.d.R. nicht von der erbrachten Tätigkeit ab.[7] Das wird oftmals in der Praxis verkannt und bereitet daher zugleich die damit einhergehenden Schwierigkeiten. Der RA fixiert den ihm durch den Auftraggeber erteilten Auftrag nicht und lässt ihn sich auch nicht bestätigen. Irrtümlich wird davon ausge...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 1.4 Weiterbeschäftigte Arbeitnehmer

Da das Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich nicht durch die Insolvenz des Arbeitgebers beendet wird, besteht dieses auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter. Für die vom Insolvenzverwalter weiterbeschäftigten Arbeitnehmer gilt der Insolvenzverwalter als Arbeitgeber.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.2 Zivilrechtlich wichtiger Grund

Tz. 610 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Ein GAV kann im Regelfall nur zum Ende des Geschäftsjahrs der OG aufgehoben werden (s Tz 604). Nach § 297 AktG kann ein Unternehmensvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei ein Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände ni...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.2 Voraussetzungen der Mitgliedschaft

Rn 42 Naturgemäß kommen als Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses Gläubiger des Schuldners in Betracht. Ob die Gläubigerstellung zuvor durch einen Forderungskauf erworben wurde, spielt keine Rolle. Daneben können Mitglieder aber auch Personen sein die keine Gläubiger des Schuldners sind. Dies war zunächst streitig, der Gesetzgeber hat aber mit dem SanInsFoG[95] ein...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / II. Verbraucherinsolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung

Rz. 604 Das eigentliche Ziel des Schuldners ist dabei die Restschuldbefreiung. Nach der Insolvenzordnung (InsO) ist das Verbraucherinsolvenzverfahren als ein dreistufiges Verfahren gestaltet, dem sich ein Restschuldbefreiungsverfahren anschließt: Stufe 1: Außergerichtlicher Einigungsversuch Stufe 2: Gerichtlicher Einigungsversuch Stufe 3: Durchführung des Insolvenzverfahrens Stu...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.4.3 Angabe der Betriebsnummer des insolventen Arbeitgebers

Bei den Meldungen kann die Betriebsnummer des insolventen Arbeitgebers verwendet werden. In diesen Fällen ist in die Abmeldung zum Tag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Abgabegrund "33" und in die Anmeldung zum Insolvenztag der Abgabegrund "13" einzutragen. Es steht dem Insolvenzverwalter auch frei, für das Verfahren eine neue Betriebsnummer zu beantragen; in die...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 2 Zeitabstand der Prüfungen

Ansprüche auf Beiträge verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.[1] Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren nach 30 Jahren.[2] In Anlehnung an die kurze Verjährungsfrist verpflichtet der Gesetzgeber die Träger der Rentenversicherung[3], jeden Arbeitgeber mindestens alle 4 Jahre zu prüfen. Die Prüfung soll allerdings...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.4.1 Abmeldung mit dem Tag vor der Insolvenzeröffnung

Für die weiterbeschäftigten bzw. neu eingestellten Arbeitnehmer besteht bzw. beginnt das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis, trotz der Insolvenz. In diesen Fällen ist mit dem Tag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Abmeldung (Abgabegrund "30") vorzunehmen. In diese Abmeldung ist das (bisher noch nicht gemeldete) beitragspflichtige Arbeitsentgel...mehr

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Insolvenzgeldumlage / 1 Umlagepflicht des Arbeitgebers

Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Diese alleinige Aufbringung der Umlage durch die Arbeitgeber ist verfassungsgemäß.[1] Über die Teilnahme an der Umlagepflicht entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. In Zweifelsfällen wird die Entscheidung von der Einzugsstelle getroffen. Bestimmte Arbeitgeb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.3 Steuerlich wichtiger Grund

Tz. 615 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG ist eine vorzeitige Beendigung des GAV durch Kündigung stlich unschädlich, wenn ein wichtiger Grund die Kündigung rechtfertigt. Die stlich wichtigen Kündigungsgründe sind in R 14.5 Abs 6 KStR 2022 bzw im UmwSt-Erl 2011 (s UmwSt-Erl 2011 Rn Org 12 und 26) definiert. Der BFH (s Urt des BFH v 13.11.2013, BStBl ...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / Zusammenfassung

Überblick Für die Auszahlung des Insolvenzgeldes ist ausschließlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Dementsprechend haben die Arbeitsagenturen und nicht etwa der Arbeitgeber die mit den Entgeltersatzleistungen zusammenhängenden betragsmäßigen Bescheinigungspflichten zu erfüllen. Etwas anderes gilt für spätere Zahlungen des Insolvenzverwalters an die Bundesagentur für...mehr

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Meldungen / 7 Insolvenz

Durch eine Insolvenz des Arbeitgebers endet die versicherungspflichtige Beschäftigung nicht. Die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur rechtlichen Beendigung der Beschäftigung fort, längstens aber bis eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen wird.[1] ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Wertminderungsprüfung

Tz. 248 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Vorschriften zur Wertminderungsprüfung wurden gegenüber der Vorgängerregelung in IAS 39 grundlegend überarbeitet. Nach IAS 39.59 durfte eine Wertberichtigung erst und nur dann vorgenommen werden, wenn objektiv nachweisbar ein Verlust eingetreten war (sog. incurred loss) – was im strengen Sinne dann eigentlich keine Wertberichtigung (impa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gutschrift

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gutschrift auf dem Empfängerkonto: Eine Gutschrift auf einem Konto des Empfängers führt unabhängig von der Wertstellung, vgl BFH v 17.08.2013, V R 12/22, BStBl II 2024, 79 zur Vereinnahmung iSd § 13 UStG; BFH v 09.05.1984, VI R 63/80, BStBl II 1984, 560; FG Hessen v 17.10.2001, 13 K 4248/97, EFG 2002, 245, stets zum Zufluss beim Empfänger und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Liquidation

Tz. 650 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Während es zur Auswirkung einer Insolvenz auf die Organschaft eine umfangreiche Rspr des BFH zur USt gibt, fehlt bis heute eine solche zur erstragstlichen Organschaft. Dazu existiert lediglich das Urt des BFH v 02.11.2022 (BStBl II 2023, 405), wonach eine Organschaft bei der der Auweis der Forderung oder Verbindlichkeit nur in einem vorläuf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 1. Einführung

Rn 1 Inzwischen ist die Insolvenzordnung (InsO) über 25 Jahre alt und weist damit – trotz aller zwischenzeitlichen Reformen (dazu näher unter 2.) – bereits eine gewisse Kontinuität auf. Daher kann leicht in Vergessenheit geraten, dass die InsO selbst Ergebnis eines jahrzehntelangen Reformprozesses des Insolvenzrechts war. Nachdem seit 1970 ein drastischer Anstieg der Zahl de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 5 Verlust oder Erlass eines Darlehens

Eine Bank wird dem Unternehmer die Verbindlichkeit üblicherweise nicht erlassen. Anders ist das bei Darlehen, die Unternehmer an Dritte gewähren: Kann der Dritte die Zinsen nicht mehr bezahlen, haben Unternehmer insoweit keine Betriebseinnahmen mehr. Bleiben jedoch auch die Tilgungsleistungen dauerhaft aus, erleiden Unternehmer einen Darlehensverlust. Damit das Finanzamt den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.2 Aufbewahrungspflichtige

Rz. 3 Da die Aufbewahrungspflicht Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht ist (Rz. 1), ist der Personenkreis der Aufbewahrungspflichtigen zunächst identisch mit dem Kreis der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen.[1] Darüber hinaus gelten nach § 146 Abs. 6 AO die Ordnungsvorschriften, einschließlich derjenigen hinsichtlich der Aufbewahrung, auch für dieje...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Arbeitsverhältnisse im Insolvenzverfahren

Zusammenfassung Überblick Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt der Arbeitgeber Adressat der Forderungen der Arbeitnehmer und kann auch Kündigungen aussprechen. Bei einem Insolvenzverfahren durch einen Insolvenzverwalter tritt dieser an die Stelle des Arbeitgebers. Eine K...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.1 Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens rückständige Lohnforderungen

Praxis-Beispiel Beendigung der Arbeitsverhältnisse vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Das Schuldnerunternehmen erwirtschaftet seit Monaten Verluste. Der Betriebsinhaber entschließt sich, den Betrieb stillzulegen. Er kündigt allen Arbeitnehmern und stellt einen Insolvenzantrag. Das Insolvenzverfahren wird eröffnet. Im Zeitpunkt der Eröffnung sind die Arbeitsverhältnisse bee...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.3 Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Praxis-Beispiel Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Insolvenzeröffnung Der Insolvenzverwalter kündigt einem Arbeitnehmer ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende (§ 113 Abs. 1 InsO). Der Arbeitnehmer arbeitet bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter in dem Schuldnerunternehmen. Lohnrückstände aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung bestehen nic...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 8 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Insolvenzverfahren

Gemäß § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden die durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung geregelten Rechte und Pflichten Inhalt des Arbeitsvertrags. Sie sind daher auch für den Erwerber des neuen Betriebs oder neuen Kapitalgeber verbindlich. Da die Verbindlichkeiten eines Unternehmens aus Betriebsvereinbarungen (z. B. Kantine, Kindergarten) das insol...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / Zusammenfassung

Überblick Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt der Arbeitgeber Adressat der Forderungen der Arbeitnehmer und kann auch Kündigungen aussprechen. Bei einem Insolvenzverfahren durch einen Insolvenzverwalter tritt dieser an die Stelle des Arbeitgebers. Eine Kündigung ist im...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.5 Betriebsänderung

Praxis-Beispiel Betriebsstilllegung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Der Insolvenzverwalter entschließt sich, den Betrieb nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stillzulegen. Er kündigt allen Arbeitnehmern. Ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat des Schuldnerunternehmens ist nicht zu Stande gekommen. Der Insolvenzverwalter beantragt bei dem Arbeitsgericht die Zusti...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.4 Entgeltforderungen nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

Praxis-Beispiel Entgeltforderungen bei Masseunzulänglichkeit Das Insolvenzverfahren ist eröffnet. Der Betrieb des Schuldnerunternehmens wird von dem Insolvenzverwalter fortgeführt. Er nimmt die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer weiter in Anspruch. Lohnrückstände bestehen nicht. Nach 4 Monaten zeigt der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit an. Sämtlichen Arbeitnehmern w...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 6 Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse bei Betriebsveräußerung

Veräußert der Insolvenzverwalter während des Verfahrens den Betrieb, so gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich gemäß § 613a BGB mit über. Den Arbeitnehmern darf von dem Betriebserwerber nicht wegen des Betriebsübergangs gekündigt werden. Der Erwerber tritt in die Stellung des Veräußerers ein. Eine Betriebsveräußerung gemäß § 613a BGB liegt vor, wenn ein Betrieb oder ein ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7 Arbeitnehmerforderungen

Der Insolvenzverwalter kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Betrieb des Schuldnerunternehmens weiterführen. Dies wird in der Regel nur möglich sein, wenn er die Dienste von Angestellten, Arbeitern und unabhängig Beschäftigten weiter in Anspruch nimmt. Daraus entstehen der Masse Forderungen. Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis sind Entgelt, Provisionen, Zuschläge, Url...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.2 Beschäftigung der Arbeitnehmer durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

Praxis-Beispiel Weiterbeschäftigung durch vorläufigen Insolvenzverwalter Der Inhaber des Schuldnerunternehmens hat einen Insolvenzantrag gestellt. Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist noch nicht entschieden. Der Betrieb des Unternehmens ist nicht stillgelegt. Lohnrückstände bestehen nicht. Von dem Insolvenzgericht wird zur Sicherung der Masse ein vorläufiger Verwalt...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.4 Wirkungen der Eröffnung

Das Insolvenzverfahren kann eröffnet werden, wenn die Gerichtskosten, die Kosten für den Verwalter und den Gläubigerausschuss bis zum ersten Gerichtstermin gedeckt sind. Mit der Eröffnung des Verfahrens verliert der Schuldner gemäß § 80 Abs. 1 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Verfügungen, die der Schuldner gleichwohl vornimmt, sind absolut unwirksam. Waren vor Erö...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.8 Betriebliche Altersversorgung

Im Falle der Insolvenzeröffnung stehen Betriebsrentner und Rentenanwartschaftsberechtigte nicht schutzlos da. Vielmehr gibt es eine gesetzliche Insolvenzsicherung. Träger ist der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Köln.[1] Ansprüche der Betriebsrentner gegen den Pensions-Sicherungs-Verein Gemäß § 7 Abs. 1 BetrAVG haben Versorgungsempfänger und ihre Hint...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.6.2 Abstimmungstermin

In dem Abstimmungstermin oder in einem besonderen Termin wird die Bestätigung des Insolvenzplans oder die Versagung der Bestätigung durch das Insolvenzgericht verkündet. Gegen den Bestätigungsbeschluss haben Gläubiger und Schuldner die sofortige Beschwerdemöglichkeit. Mit der Rechtskraft der Planbestätigung hat der Insolvenzplan Wirkung gegenüber allen Beteiligten. Das Insol...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.8 Aufrechnung

Gemäß § 94 InsO kann ein Insolvenzgläubiger, der im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits zur Aufrechnung befugt war, auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufrechnen. Voraussetzung ist, dass im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens bereits eine Aufrechnungslage bestand. Die Aufrechnung ist grundsätzlich nur mit gleichartigen Forderungen möglich, in ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 7 Betriebsveräußerung

Durch die Regelung in § 128 InsO wird die Wirkung des § 613a BGB (Betriebsübergang) relativiert. Gemäß § 128 InsO ist es möglich, dass die notwendigen Betriebsänderungen erst von dem Erwerber durchgeführt werden. Der Insolvenzverwalter kann diese Betriebsänderungen jedoch schon vorbereiten und rechtlich absichern. Er kann vor der Betriebsveräußerung die erforderlichen Kündig...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.10 Insolvenzgeld

Das Insolvenzgeld ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es wird auf Antrag lohnsteuerfrei in Höhe des Nettolohns gezahlt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Der Insolvenzverwalter hat die Ansprüche der Arbeitnehmer zu errechnen und zu bescheinigen. Verpfändungen, Pfändungen oder Abtretungen sind zu berücksicht...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.9 Betriebliche Altersversorgung bei Betriebsübergang

Wird der Betrieb vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von einem Erwerber übernommen, gilt § 613a BGB uneingeschränkt. Der Erwerber tritt in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein und haftet unbeschränkt. Im Falle einer Betriebsveräußerung durch den Insolvenzverwalter, also nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, haftet der Erwerber nur beschränkt. § 613a BGB, wonach der ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.9.2 Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell

Hat der Betriebsveräußerer mit dem Arbeitnehmer eine Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell getroffen, gliedert sich das Arbeitsverhältnis in eine sog. Arbeitsphase und eine sich anschließende Freistellungsphase. Der Betriebserwerber haftet nur für Ansprüche des Arbeitnehmers, wenn die Arbeitsphase nach der Insolvenzeröffnung noch andauert. Fällt der Betriebsübergang dage...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.1 Insolvenzfähigkeit

Gemäß §§ 11, 12 InsO sind natürliche und juristische Personen insolvenzfähig. Auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie OHG, KG und Partnergesellschaft sind insolvenzfähig.mehr