Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.5 Insolvenz

Rz. 123 Stand: 06/03 – 07/2025 Dass spätestens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leistungsempfängers Auswirkungen auf die Durchsetzbarkeit noch offener Forderungen seiner Gläubiger hat und mithin – soweit noch nicht geschehen – zur Berichtigung der Vorsteuer des insolventen Leistungsempfängers und der Umsatzsteuer seiner Gläubiger nach § 17 UStG führ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.18.1 Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) im Rahmen eines "Doppelumsatzes"

Rz. 169 Stand: 06/03 – 07/2025 Der als Sicherungsgeber auftretende Unternehmer kann die Differenzbesteuerung für die Lieferung an das Kreditinstitut nach § 25a Abs. 1 UStG anwenden, wenn er die zur Sicherung übereigneten Gegenstände von Privatpersonen, Kleinunternehmern oder differenzbesteuert erworben hat. Rz. 170 Stand: 06/03 – 07/2025 Der differenzbesteuerte Umsatz bemisst s...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17 Bemessungsgrundlage, Steuerberechnung, Steuersatz

Rz. 125 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 13b Abs. 8 UStG stellt klar, dass der Leistungsempfänger die geschuldete Steuer nach den allgemeinen umsatzsteuerlichen Vorschriften zu berechnen hat. Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG, bei der bis zu einem Umsatz von 17.500 EUR auf eine Steuererhebung verzichtet wird, ist bei ausländischen Unternehmern nicht anwendbar. Auch die S...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Umsätze nach § 3a Abs. 2 UStG (§ 13b Abs. 1 UStG)

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 13b Abs. 1 UStG definierte bis 30.06.2010 die Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist. Nach der in den Jahren 2002 und 2003 gültigen Gesetzesfassung kam es zu einem Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger in den Fällen der Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers; Lie...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.12 Verwertung von Sicherungsgut/Pfandgut

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gängiges Mittel zur Absicherung von Kreditforderungen ist die Sicherungsübereignung. Dabei überträgt der Kreditnehmer dem Kreditgeber das Eigentum an einem Gegenstand und behält sich gleichzeitig das Recht zu dessen Veräußerung vor. Die bloße Übertragung von Sicherungseigentum führt damit umsatzsteuerlich noch nicht zur Lieferung, weil der Kr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zivilrechtliche Aspekte

Rn. 310 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die beschränkte Haftung einer KapGes als Betriebsfirma bietet die Möglichkeit, zivilrechtlich das gesamte wertvolle AV der betrieblichen Haftung (Kredithaftung, insb Produzentenhaftung) zu entziehen. Dem ist aus Erfahrung der Praxis hinsichtlich der Kredithaftung entgegenzuhalten, dass diese Wirkung oft zT dadurch aufgehoben wird, dass Kred...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.6 Verhältnis zur ertragsteuerlichen Behandlung

Rz. 134 Stand: 06/03 – 07/2025 Von der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Uneinbringlichkeit ist die ertragsteuerliche Behandlung der Bewertung von Forderungen zu unterscheiden. Ertragsteuerlich kann der Unternehmer Forderungen bewerten, wenn er seinen Gewinn (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs (§ 4 Abs. 1 EStG) mittels Bilanzierun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1.2 Veräußerung oder fiktive Lieferung

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Veräußerung ist ebenso wie die fiktive Lieferung (Entnahme/unentgeltliche Zuwendung an Dritte i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG) eine Änderung der Verhältnisse, wenn dieser letzte Umsatz bezüglich des Vorsteuerabzugs anders zu beurteilen ist als die ursprünglich beabsichtigte Verwendung. Ebenso wie im Falle der Veräußerung ist auch in den Fällen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Durchführung des Vertrags

Tz. 369 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine Gehaltsvereinbarung kann nur dann der Besteuerung zu Grunde gelegt werden, wenn sie auch tats durchgeführt wird. Die Tatsache, dass ein Anstellungsvertrag nicht durchgeführt wird, lässt Zweifel an einer ernsthaften schuldrechtlichen Verpflichtung der Kö aufkommen. Sie verdeckt eine auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage erbrachte Leist...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.2.3 Beratungskonsequenzen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die umsatzsteuerrechtliche Folge des sog. Dreifachumsatzes in Verwertungs-Fällen der vorliegenden Art wurde ursprünglich von den üblichen Sicherungsnehmern (Banken) akzeptiert. Inzwischen wird der "Dreifachumsatz" als zu kompliziert angegriffen. Eine gewisse umsatzsteuerrechtliche Überfrachtung solcher Vorgänge gesteht auch Wagner (… als eine...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Sonderfall Organschaft

Rz. 26 Stand: 06/03 – 07/2025 In Fällen der Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) ist der Organträger Unternehmer hinsichtlich des gesamten Organkreises. Er allein ist im Organkreis Schuldner der USt und zum Vorsteuerabzug berechtigt und ihm obliegen die verfahrensrechtlichen Pflichten der Organschaft. Die Berichtigungspflicht des § 17 UStG trifft daher ausschließlich den Organ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtete Körperschaften

Tz. 144 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 27 Abs 3 S 1 KStG verpflichtet eine Kap-Ges, ihren AE eine Bescheinigung über die Höhe der an sie erbrachten Leistungen, soweit das stliche Einlagekto gemindert wurde, auszustellen. § 27 Abs 7 KStG dehnt diese Verpflichtung auf andere Kö und Pers-Vereinigungen aus (dazu s Tz 250ff). § 27 Abs 1 und 7 KStG knüpfen entweder unmittelbar (Abs 1...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Verhältnis Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach der Rechtsprechung des BFH ist der Jahressteuerbescheid vom Zeitpunkt seines Ergehens an alleinige Grundlage für die Verwirklichung des Anspruchs auf die mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entstandene Steuer sowie für die Einbehaltung der als Vorauszahlung für den Veranlagungszeitraum entrichteten bzw. für die Vergütung der die positiv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Deliktische und sittenwidrige Einkünfte

Rz. 1248 [Autor/Stand] Nach § 40 AO ist es für die Besteuerung unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten (zum Begriff vgl. § 138 Abs. 1 BGB) verstößt. Die Unwirksamkeit derartiger Rechtsgeschäfte ist für die Besteuerung unerheblich, soweit und solange...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.8 Sonstige Einzelfälle (Fall-ABC)

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Abfälle, werthaltige Beauftragt ein Abfallerzeuger oder -besitzer einen Dritten mit der ordnungsgemäßen Entsorgung seines Abfalls, erbringt der Dritte mit der Übernahme und Erfüllung der Entsorgungspflicht eine sonstige Leistung, sofern der Entsorgung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt; hiervon ist insbesondere auszugehen, w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Rz. 1200 [Autor/Stand] Vorschriften über Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten finden sich in außersteuerlichen wie in steuerlichen Gesetzen. In der AO ist die Führung von Büchern und Aufzeichnungen in den §§ 140–148 AO geregelt. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019[2] hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbew...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.2 Mitwirkungsverpflichteter

Rz. 9 Mitwirkungsverpflichteter ist der Beteiligte.[1] Soweit die Mitwirkungshandlung keine höchstpersönliche Vornahme erfordert, kann sich der Beteiligte zu ihrer Erfüllung eines Bevollmächtigten i. S. d. § 80 AO oder einer anderen Hilfsperson bedienen. Allerdings ist der Beteiligte als unmittelbarer Wissensträger gegenüber einem beauftragten Dritten regelmäßig das tauglich...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / c) Insolvenzverfahren

Rz. 96 Wenn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners oder Gläubigers auf eine Partei kraft Amtes übergegangen ist und der vollstreckbar gestellte Anspruch zu den Aktiva oder Passiva des verwalteten Vermögens gehört, findet § 727 ZPO entsprechende Anwendung.[253] Dabei soll der Nachweis der Rechtsnachfolge des Insolvenzverwalters nicht durch den Eröffnungsbeschl...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / g) Wirtschaftliche Folgen

Rz. 70 Da der Notar nicht der Wirtschaftsberater der Beteiligten ist, braucht er regelmäßig auch nicht die Angemessenheit des Kaufpreises (siehe aber Rdn 73) oder allg. die wirtschaftlichen Chancen und Risiken des in Aussicht genommenen Geschäfts zu thematisieren.[269] Der Notar ist auch nicht verpflichtet, einen Beteiligten über Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit und...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VI. Flexible Rückabwicklungsmöglichkeiten nach Abs. 1

Rz. 72 Der Grundsatz der freien Widerruflichkeit (vgl. Rdn 60) stößt, wie die obigen Ausführungen bereits gezeigt haben, sehr schnell an Grenzen. Die Verwahrungsanweisung von Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag einerseits und die Treuhandaufträge der abzulösenden Banken und der finanzierenden Gläubiger andererseits stehen in einem engen Zusammenhang. Sie müssen daher "zusamm...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Berechtigte nach Abs. 1 Nr. 1

Rz. 10 Abs. 1 Nr. 1 betrifft die Niederschriften über Willenserklärungen. Tatbestandlicher Anknüpfungspunkt für die Ausfertigungsberechtigung sind die abgegebenen Erklärungen.[35] Es kommt nicht darauf an, ob die Erklärung der Form der Niederschrift bedurfte oder nicht.[36] Einen Anspruch auf eine Ausfertigung hat nach Abs. 1 Nr. 1 derjenige, der eine Erklärung im eigenen Na...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VI. Verhalten der Bank bei Pfändungen (Nr. 9)

Rz. 49 Die bis zum Jahre 2000 gültige Fassung der NotAndKont enthielt ausführliche Regelungen mit dem Zweck, die Anderkonten als Konten für fremde Werte vor dem Zugriff von Gläubigern des nur formal Berechtigten, also des Notars, zu schützen.[56] Diese haben sich als weitgehend überflüssig erwiesen. Der Schutz von treuhänderisch verwahrten Geldern erfolgt nicht über das Inst...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Vollmacht und Vollmachtsvermutung

Rz. 9 Der Notar bedarf zur Antragstellung als Vertreter des Antragsberechtigten einer Vollmacht. Der hoheitliche, öffentlich-rechtliche Charakter der notariellen Amtstätigkeit steht einem Rückgriff auf Modelle des Privatrechts insoweit nicht entgegen. Die Vollzugsvollmacht beinhaltet allerdings keine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht, sondern bleibt im öffentlichen Recht ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Verfahrensrecht und organisationsrechtliche Zuständigkeiten

Rz. 2 Staatliche Zivilrechtspflege erfolgt in der Form von Zivilverfahren. Dabei werden innerhalb der Zivilverfahren traditionell die Verfahrensgruppen Zivilprozess (Erkenntnisverfahren, vorläufiger Rechtsschutz), Zwangsvollstreckung (einschließlich der Sonderform des Insolvenzverfahrens) sowie Freiwillige Gerichtsbarkeit unterschieden. Zu den klassischen Bereichen der Freiw...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 17 Ausländer, Abschiebung, Kosten [Rdn 111]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 24 Bewährung, Widerruf, Weisungsverstoß [Rdn 426]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 20 Bewährung, Widerruf, Auflagenverstoß [Rdn 340]

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Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 3 Literatur

Rz. 37 Berlit, Minderung der verfügbaren Mittel – Sanktionen und Aufrechnung im SGB II, ZfSH/SGB 2012, 561. Blüggel, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Conradis, Der Zwang zum Leben unterhalb des Existenzminimums, info also 2021, 104. Günther, Der Ersatzanspruch wegen sozialwidrigen Verhaltens nach § 34 SGB II – Funktionsweise und Fallstricke, info also 2026, 41. Guttenberger, D...mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.2 Durchführung der Aufrechnung

Rz. 13 Die Aufrechnung richtet sich im Grundsatz nach den Regeln der §§ 387 ff. BGB (allg. Meinung vgl. Kemper, in: Luik/Harich, SGB II, § 43 Rz. 13, unter Hinweis auf BSG, Urteil v. 7.2.2007, B 6 KA 6/06 R; Kallert, in: BeckOGK, SGB II, § 43 Rz. 24). Aufgerechnet wird durch Erklärung gegenüber dem Leistungsempfänger. Haben mehrere Personen einer Bedarfsgemeinschaft Leistung...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.6 Weitere rechtliche Aspekte der Arbeitsgelegenheiten (Abs. 7 und 8)

Rz. 36 Jobcenter handeln wie jeder andere öffentliche Auftraggeber (vgl. § 98 Nr. 2 GWB). Sie können insbesondere auch Dritte fördern, die Arbeitsgelegenheiten schaffen. Darin liegen keine vergaberechtlichen Beschränkungen, weil kein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 99 Abs. 1 GWB vorliegt, sondern gesetzlich vorgesehene Leistungen bewilligt werden. In einem Antrags- und Bewil...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 neu gefas...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.6 Leistungsverfahren

Rz. 97 Die Leistungen zur Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in Arbeitsverhältnisse setzen einen Antrag des Arbeitgebers voraus (Abs. 1 Satz 1). Die Erforderlichkeit eines Antrages auf Förderung ergibt sich bereits aus § 37 Abs. 1 und musste deshalb nicht nochmals ausdrücklich in Abs. 1 aufgenommen werden. Leistungsbegründendes Ereignis ist die Aufnahme der...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11 Rückzahlungen und Guthaben (Abs. 3)

Rz. 297 Abs. 3 regelt die Berücksichtigung von Rückzahlungen und Guthaben. Die Vorschrift stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage dafür dar, Bewilligungsbescheide aufzuheben. Sie modifiziert lediglich die Berücksichtigung von Einkommen. Insoweit handelt es sich um eine Spezialvorschrift, mit der hauptsächlich erreicht werden soll, dass Rückzahlungen aus kommunalen Leistun...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 11.3 Auflösung durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG wird die Gesellschaft aufgelöst. Der Insolvenzverwalter verwaltet und verwertet das Vermögen der KG zugunsten der Gläubiger nach den Vorschriften der Insolvenzordnung. Die Verpflichtung zur Stellung des Insolvenzantrages liegt bei der Komplementär-GmbH und somit bei dem Geschäftsführer. Bei Insolvenz der GmbH &...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Offenlegungspflicht bei Liquidation oder Insolvenz

Rn. 9 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Befindet sich eine Gesellschaft in Liquidation, befreit dieser Umstand nach § 71 Abs. 1 GmbHG bzw. § 270 Abs. 1 AktG nicht von der Pflicht zur Erstellung des handelsrechtlichen JA und damit zu dessen Offenlegung (vgl. LG Bonn (2008d); Beck Bil-Komm. (2022), § 325 HGB, Rn. 25). Mit Beendigung der Liquidation ist die KapG gemäß § 74 Abs. 1 GmbHG...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 11 Die Beendigung der GmbH & Co. KG

Abgesehen von der sofortigen liquidationslosen Vollbeendigung wird eine KG in der Regel in 3 Phasen beendet: Die erste Phase tritt durch einen Gesellschafterbeschluss über die Auflösung oder durch einen gesetzlichen Auflösungsgrund ein. In der zweiten Phase, der Liquidation oder Auseinandersetzung, werden die laufenden Geschäfte abgewickelt, verbliebene Forderungen eingezogen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Prämissen und Objekte der Vorlegungspflicht

Rn. 6 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die Anordnung zur Vorlage der Handelsbücher nach § 258 kann lediglich greifen, sofern die betroffenen Prozessparteien zur Führung und Aufbewahrung von Handelsbüchern verpflichtet sind. Mithin muss es sich um einen Kaufmann i. S. d. §§ 1ff. handeln (vgl. HdR-E, HGB § 238, Rn. 4). Im Falle eines Insolvenzverfahrens sind bezüglich der Insolvenzma...mehr

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Umsatzsteuer in Bulgarien / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Ein ausländischer Unternehmer, der die Voraussetzungen für eine obligatorische oder freiwillige MwSt-Registrierung erfüllt, lässt sich durch einen bevollmächtigten Vertreter registrieren, sofern es sich nicht um Niederlassungen ausländischer Unternehmen handelt, die nach dem allgemeinen Verfahren registriert werden. Als bevollmächtigter Vertreter kann nur ein bulgarischer St...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigungsreihenfolge bei Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren (Doppelberichtigung)

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine sogenannte Doppelberichtigung der Umsatzsteuer auch dann durchzuführen ist, wenn die erste Berichtigung im Insolvenzverfahren nicht korrekt in den Steuerfestsetzungen berücksichtigt wurde. Entscheidend ist, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuvor als uneinbringlich behandelte Forderungen doch noch ...mehr

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Berichtigungsreihenfolge be... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine sogenannte Doppelberichtigung der Umsatzsteuer auch dann durchzuführen ist, wenn die erste Berichtigung im Insolvenzverfahren nicht korrekt in den Steuerfestsetzungen berücksichtigt wurde. Entscheidend ist, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuvor als uneinbringlich behandelte Forderungen doch noch bezahlt werden....mehr

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Berichtigungsreihenfolge be... / Hintergrund

Über das Vermögen einer GmbH wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Das Finanzamt vergab für die Zeit ab Insolvenzeröffnung eine eigene Steuernummer für die Umsatzsteuer der Insolvenzmasse. Für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung war ein Insolvenzplan rechtskräftig, der auch die damaligen Umsatzsteuerforderungen einschloss. Später gingen nach Insolvenzeröffnun...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.5.3 Entscheidung des Integrationsamtes

Bei einer ordentlichen Kündigung entscheidet das Integrationsamt nach schriftlichem oder elektronischem Antrag (§ 170 SGB IX), unter Berücksichtigung der Stellungnahmen von Arbeitsagentur, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und nach Anhörung des Betroffenen nach pflichtgemäßem Ermessen. Das Ermessen wirkt eingeschränkt nach § 172 SGB IX. Danach hat es bei Betriebsstill...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 10 Insolvenzrechtliche Behandlung des Abfindungsanspruchs

Die insolvenzrechtliche Einordnung von Abfindungsansprüchen richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der Insolvenzordnung. Eine Bevorrechtigung kommt demnach grundsätzlich nicht in Betracht. Vor einer Insolvenzeröffnung vertraglich oder tarifvertraglich begründete Abfindungsansprüche sind daher einfache Insolvenzforderungen.[1] Um eine sonstige Masseverbindlichkeit[2] ...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.2.1.1 Einschränkung des Handlungsspielraumes

Rz. 31 § 214 Abs. 1 UmwG schließt den Formwechsel einer GbR oder einer Personenhandelsgesellschaft (nachfolgend PersGes) in Gesellschaften, die nicht Kapitalgesellschaften oder eingetragene Genossenschaften sind, aus. Dabei ist infolge des MoPeG (in Kraft seit dem 1.1.2024) zu beachten, dass die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) nunmehr ausdrücklich als umw...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 9 Insolvenzschutz und soziale Absicherung

Um die Gefahr zu vermindern, dass Ansprüche bei einer Insolvenz des Arbeitgebers gefährdet werden, hat der Gesetzgeber eine Regelung zum Insolvenzschutz getroffen. Auch nach dem Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 21.12.2008[1] bemisst sich die Insolvenzsicherung der Altersteilz...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 2 Zeitabstand der Prüfungen

Ansprüche auf Beiträge verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.[1] Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren nach 30 Jahren.[2] In Anlehnung an die kurze Verjährungsfrist verpflichtet der Gesetzgeber die Träger der Rentenversicherung[3], jeden Arbeitgeber mindestens alle 4 Jahre zu prüfen. Die Prüfung soll allerdings...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.3 Weisungs- und Bestellungsbefugnis gegenüber der Geschäftsführung

Die Einflussnahme auf die Geschäftsführung ist eine besonders wichtige Funktion der Gesellschafterversammlung. Sie bestellt die Geschäftsführer, ruft sie ab, schließt mit ihnen die Anstellungsverträge, überwacht sie und erteilt ihnen Weisungen. Gerade das Recht, Weisungen zu erteilen, ermöglicht es den Gesellschaftern den Gang der Geschäfte zu bestimmen. Soweit Weisungsbesch...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.6 Musterformulierung: Einziehung/Ausschluss und Kaduzierung

Praxis-Beispiel Einziehung/Ausschluss und Kaduzierungmehr