Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.4 Insolvenzverfahren

Rz. 19 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt zur Auflösung der Kapitalgesellschaft.[1] Hieran schließt sich jedoch nicht die Abwicklung der Kapitalgesellschaft an; vielmehr wird die Abwicklung durch die insolvenzrechtliche Verwertung und Verteilung des Vermögens ersetzt. Mit Beendigung der Verteilung des Vermögens der Kapitalgesellschaft ist diese im Handelsregister zu...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.2 Auflösung

Rz. 15 Die Kapitalgesellschaft wird nur bei Vorliegen bestimmter Tatbestände aufgelöst, die für die Aktiengesellschaft in § 262 AktG und für die GmbH in § 60 GmbHG abschließend aufgeführt sind. Die wichtigsten Auflösungsgründe sind der Beschluss der Hauptversammlung bzw. der Gesellschafterversammlung über die Auflösung, der mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2.2 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 6 Die Vorschrift ist nur auf gesonderte Feststellungsbescheide anwendbar, nicht auf Steuerbescheide. Da die Vorschrift nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur auf Feststellungsbescheide anwendbar ist, gilt sie nicht für Grundlagenbescheide, die keine Feststellungsbescheide sind. Rz. 7 § 183 AO erfasst die Fälle, in denen sich der Feststellungsbescheid gegen mehrere Personen r...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2.3 Zeitlicher Regelungsbereich

Rz. 10 § 183 AO ist nach Art. 36 Abs. 3 des Gesetzes v. 22.12.2023[1] am 1.1.2024 in kraft getreten. Das bedeutet, dass ab 1.1.2024 alle Bekanntgaben im Rahmen des persönlichen und sachlichen Regelungsbereichs nur noch nach § 183 AO in der neuen Fassung vorgenommen werden können. Das betrifft auch Verwaltungsakte und Mitteilungen, die einen Vz vor 2024 betreffen. Ausnahmen h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Besonderheiten im Insolvenzverfahren

10.1 Die Umsatzsteuerforderung als Insolvenzforderung Rz. 142 Nach § 38 InsO nimmt eine Forderung als Insolvenzforderung am Insolvenzverfahren teil, wenn sie im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens "begründet" ist. Es entspricht allgemeiner Meinung, dass das Entstehen einer Steuerforderung nicht mit deren Begründetheit i. S. v. § 38 InsO identisch ist, sondern eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Die Umsatzsteuerforderung als Insolvenzforderung

Rz. 142 Nach § 38 InsO nimmt eine Forderung als Insolvenzforderung am Insolvenzverfahren teil, wenn sie im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens "begründet" ist. Es entspricht allgemeiner Meinung, dass das Entstehen einer Steuerforderung nicht mit deren Begründetheit i. S. v. § 38 InsO identisch ist, sondern eine Steuerforderung auch dann bereits begründet sein kan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.5 Vorsteuer-Rückforderungsansprüche in der Insolvenz

Rz. 157 Lehnt in der Insolvenz des Vorbehaltskäufers der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrags ab, so ist der Vorbehaltsverkäufer zur Aussonderung[1] berechtigt. Die Aussonderung führt zur Rückgängigmachung der Lieferung und damit zum Anspruch des FA auf Rückforderung der vom Vorbehaltskäufer geltend gemachten Vorsteuer. [2] Dieser Vorsteuer-Rückforderungsanspruch des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.1 Insolvenz des Bauunternehmers

Rz. 146 Nach Auffassung des BFH[1] ist für die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt die USt auf das zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens halbfertige Bauwerk entsteht und welcher insolvenzrechtlichen Behandlung sie unterliegt, das Verhalten des Insolvenzverwalters maßgebend. Dabei hat der Insolvenzverwalter gem. § 103 Abs. 1 InsO ein Wahlrecht, entweder den Vertr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2 Umsatzsteuerforderung bei halbfertigen Bauleistungen

10.2.1 Insolvenz des Bauunternehmers Rz. 146 Nach Auffassung des BFH[1] ist für die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt die USt auf das zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens halbfertige Bauwerk entsteht und welcher insolvenzrechtlichen Behandlung sie unterliegt, das Verhalten des Insolvenzverwalters maßgebend. Dabei hat der Insolvenzverwalter gem. § 103 Abs. 1 In...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3 USt bei der Verwertung von Sicherungsgut in der Insolvenz

Rz. 150 In der Insolvenz des Sicherungsgebers kommt es bei der Veräußerung sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsnehmer nach Freigabe zur Verwertung durch den Insolvenzverwalter regelmäßig zu zwei Lieferungen: eine Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer und gleichzeitig eine weitere Lieferung des Sicherungsnehmers an den Erwerber des Sicherun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.4 USt bei abgesonderter Befriedigung

Rz. 155 Verwertet der Insolvenzverwalter eine bewegliche Sache freihändig, an der ein Absonderungsrecht besteht, erbringt der Insolvenzverwalter eine Leistung an den Sicherungsnehmer. Die Verwertungskostenpauschale ist Entgelt für eine Leistung des Insolvenzschuldners – vertreten durch den Insolvenzverwalter – an den Sicherungsnehmer.[1] Bei der Veräußerung eines Grundstücks...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2 Insolvenz des Bestellers

Rz. 149 Lehnt der Insolvenzverwalter des Bestellers die weitere Erfüllung des Werkvertrags ab, so beschränkt sich auch hier der Leistungsaustausch auf das nicht fertiggestellte Bauwerk, das nach § 105 InsO nicht mehr zurückgefordert werden kann. Lieferzeitpunkt ist der Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung, sodass die USt auf die bereits bewirkte Leistung Insolvenzforderung ist. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.3 Leistungen in der Bauwirtschaft

Rz. 40 In der Bauwirtschaft werden Werklieferungen und Werkleistungen im Allgemeinen nicht in Teilleistungen, sondern als einheitliche Leistungen erbracht.[1] Bei sonstigen Leistungen, insbesondere Werkleistungen, entsteht die Steuer im Zeitpunkt ihrer Vollendung, die häufig mit dem Zeitpunkt der Abnahme zusammenfällt. Die in der Bauwirtschaft regelmäßig vor Ausführung der L...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.4 Weitere Einzelfälle

Rz. 45 Bedingt-Geschäfte: Bei den im Buchhandel üblichen Bedingt-Geschäften fehlt es nach Ansicht des BFH[1] vor der Erteilung der endgültigen Rechnung, d. h. vor einer Übernahmeerklärung durch den Buchhändler oder vor einem Weiterverkauf durch den Buchhändler, an einer Entgeltvereinbarung. Bis dahin ist der ganze Liefervorgang noch in der Schwebe. Die Steuerschuld des Verla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.1 Lieferungen

Rz. 28 Da § 13 UStG nichts dazu sagt, wann eine Leistung ausgeführt ist, muss insoweit auf die Bestimmungen des § 3 UStG zurückgegriffen werden. Eine Lieferung ist danach ausgeführt, sobald dem Abnehmer die Verfügungsmacht über den zu liefernden Gegenstand verschafft worden ist (§ 3 Abs. 1 und 7 UStG; vgl. dazu im Einzelnen § 3 Abs. 1 UStG). Beim Beförderungs- und Versendung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Formwechsel von der eGb... / 3. Verbesserung des Gläubigerschutzes

Die Neuregelungen verbessern den Gläubigerschutz. Nach bisherigem Recht konnte der Formwechsel von der GmbH in die GbR die Gläubigerinteressen beeinträchtigen, da die Geltendmachung von Ansprüchen mangels Registrierung der GbR und ihrer Gesellschafter erschwert wurde (s. hierzu BGH v. 18.10.2016 – II ZR 314/15, GmbHR 2017, 143 m. Anm. Melchior = GmbH-StB 2017, 75 [Schwetlik]...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ABC der vereinbaren Tätigke... / 36 Treuhänder (Treuhänder im Insolvenzverfahren, Praxistreuhänder nach § 71 StBerG sowie Allgemeiner Vertreter nach § 69 StBerG)

§§ 14–16 InsVV regelt die Vergütung für den Treuhänder im Insolvenzverfahren. Gem. § 14 Abs. 1 InsVV ist bei Bemessung der Vergütung als Berechnungsgrundlage die Summe der vom Treuhänder eingezogenen Beträge zugrunde zu legen. Hieraus erhält der Treuhänder eine Staffelvergütung, wie sie in § 14 Abs. 2 InsVV näher bestimmt ist. Wurde gem. § 292 Abs. 2 InsO die Überwachung des...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ABC der vereinbaren Tätigke... / 30 Sanierungsberatung

Die Vergütung für die Sanierungsberatung ist weder durch Gesetz noch durch Verordnung geregelt. Die von einem Berufsangehörigen auf diesem Gebiet erbrachten Tätigkeiten sind als Dienstleistung zu qualifizieren. Mithin richtet sich die Vergütung nach § 612 BGB. Der Mandant schuldet die übliche Vergütung. Diese ermittelt sich nach dem Zeitaufwand, wobei sich die Höhe des Stund...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ABC der vereinbaren Tätigke... / 29 Sachwalter

Wird in dem Eröffnungsbeschluss über das Insolvenzverfahren die Eigenverwaltung angeordnet, ist der Schuldner berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen. Soweit in den §§ 270 ff. InsO nichts anderes bestimmt ist, gelten für das Verfahren deren allgemeine Vorschriften. Nach § 12 Abs. 1 InsVV erhält der Sachwalter i. d. R...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ABC der vereinbaren Tätigke... / 31 Sanierungsmoderator und Restrukturierungsbeauftragter nach dem StaRUG

Für Steuerberater hat sich auf dem Gebiet der vereinbaren Tätigkeiten ein neuer Betätigungsbereich durch das zum 1.1.2021 in Kraft getretene Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) vom 22.12.2020 eröffnet. Mit der Einführung des StaRUG wurde die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz umgesetzt und die Rahmenbedingungen für ein Sanierungs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ABC der vereinbaren Tätigke... / 33 Sequester/vorläufiger Insolvenzverwalter

§ 63 Abs. 3 InsO bestimmt, dass die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet wird. Nach § 10 InsVV gelten für den vorläufigen Insolvenzverwalter §§ 1– 9 InsVV entsprechend, soweit in §§ 11–13 InsVV nicht anderes bestimmt ist. Er erhält i. d. R. 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auszahlung des Auseinanders... / Zusammenfassung

Das Auseinandersetzungsguthaben des Mitglieds einer Genossenschaft gehört im Insolvenzverfahren zur Insolvenzmasse. Zur Realisierung der Auszahlung dieses Guthabens kann der Treuhänder die Mitgliedschaft deshalb trotz des insolvenzrechtlichen Kündigungsverbots für den gemieteten Wohnraum kündigen. Das ehemalige Mitglied konnte also im vorliegenden Fall nicht verlangen, den T...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auszahlung des Auseinanders... / 1 Sachverhalt

Der Treuhänder des Vermögens einer Schuldnerin im Insolvenzverfahren hatte deren Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft gekündigt. Daraufhin kündigte die eG den Mietvertrag über die Wohnung der Schuldnerin. Die Wohnungsgenossenschaft bot jedoch der Schuldnerin an, mit ihr einen neuen Mietvertrag unter Vereinbarung einer Mietkaution abzuschließen, um die Wohnung behal...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organisationspflichten des ... / 2 Sachverhalt

Der Beklagte war Alleingeschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Insolvenzverwalter verlangte als Kläger im vorliegenden Rechtsstreit gemäß § 64 Abs. 2 GmbHG in der bis zum 31.10.2008 gültigen Fassung (a.F.) von dem Beklagten Ersatz der Zahlungen, die seit dem 1.1.2004 zu Lasten des Gesellschaftsvermögens geleistet worden ware...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 1.5 Welchen Umfang hat die Erteilung einer Vollmacht?

Bezüglich des Umfangs einer erteilten Vollmacht kommt es grundsätzlich darauf an, was der Vollmachtgeber festgelegt hat. Ausnahmen bestehen aber bei Vollmachten des Handelsrechts, deren Umfang gesetzlich festgelegt ist: Prokura (§§ 49 ff. HGB) Sie umfasst alle Arten von Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt; aber nicht: Veräußer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Kündigung der Mitgliedschaf... / Zusammenfassung

Die Kündigung der Mitgliedschaft im Insolvenzverfahren und die Voraussetzungen des Kündigungsausschlusses bei Wohnungsgenossenschaften sind im Rahmen der sog. zweiten Stufe zur Reform des Insolvenzrechts neu geregelt worden. Die besonderen Auswirkungen auf die Wohnungsgenossenschaften sind am 19.7.2013 in Kraft getreten.[1] Der Verlust der Mitgliedschaft in der eG führt nicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Währungskursverlust

Literatur: Malke, FR 1994, 457; Watrin/Riegler, FR 2015, 1049 Währungskursverluste sind Vermögensverluste und daher keine Werbungskosten.[1] Währungsverluste entstehen nicht als Entgelt für die Überlassung des Kapitals, sind also keine Schuldzinsen. Der Währungsverlust wird nicht durch eine Einkunftsart veranlasst, fällt daher in den Privatbereich.[2] Von dem Fall einer verlo...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers nach unentgeltlicher Betriebsübertragung

Leitsatz 1. Die Übertragung eines Betriebs unter Familienangehörigen kann auch dann unentgeltlich sein, wenn der Erwerber sämtliche Betriebsschulden übernimmt und das Eigenkapital im Zeitpunkt der Übertragung negativ ist. 2. Der Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs gilt im Fall der unentgeltlichen Betriebsübertragung auch für den Rechtsnachfolger, so dass unrichtige ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Darlehen, nichtselbstständige Arbeit

Literatur: Bornhaupt, FR 1989, 423; Söffing, FR 1989, 277; Meyer-Scharenberg, DStR 1994, 1450; Geserich, NWB 2014, 2528; Bruschke, DStZ 2016, 623; Schneider, NWB 2016, 480 Problematisch ist die Frage, ob Werbungskosten vorliegen, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein Darlehen zur Sicherung seines Arbeitsplatzes gewährt und dieses Darlehen ausfällt. Der BFH hatte ursprüngl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.5 Leistung der Einlagen

Rz. 264 § 19 GmbHG regelt die Pflicht zur realen Bildung des Stammkapitals und betrifft alle Einlagepflichten, das heißt im Rahmen der Gründung der GmbH und bei späteren Kapitalerhöhungen (§ 55 Abs. 4, § 56 Abs. 2 und § 56a GmbHG) zum Zweck der Sicherung der realen Kapitalaufbringung.[1] Zusammen mit den Kapitalerhaltungsvorschriften der §§ 30, 31 GmbHG kommt diesen Normen e...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organisationspflichten des ... / 4 Auswirkungen der Entscheidung für die Wohnungsunternehmen/Praxishinweis

Die Entscheidung des BGH betont die strenge Haftung von Geschäftsführern in Fällen der Insolvenz und deren Pflicht, eine laufende Überwachung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens gewährleisten zu können. Ggf. muss dafür eine fachkundige externe Beratung in Anspruch genommen werden. Die Auswirkungen des BGH-Urteils betreffen auch nicht nur Wohnungsunternehmen in der...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 3.1.3 Ausschlussgründe nach dem GmbH-Gesetz

Rz. 348 Das Gesetz sieht zum Schutz der Allgemeinheit, vor allem der Gläubiger, eine Reihe von Gründen vor, die eine Geschäftsführertätigkeit ausschließen. Dies betrifft Berufsverbote und Verurteilungen wegen Katalogstraftaten.[1] Rz. 349 Berufsverbote Geschäftsführer kann nicht sein, wer aufgrund eines gerichtlichen Urteils oder einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Kündigung der Mitgliedschaf... / 2 Urteilsgründe

Der BGH hat entschieden, dass der Treuhänder die Mitgliedschaft des Schuldners bei einer Wohnungsgenossenschaft kündigen kann. Das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum ist für diesen Fall nicht entsprechend anwendbar. Das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass im Fall der Insolvenz des Mitglieds einer Genossenschaft dem Treuhänder gem...mehr

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Organisationspflichten des ... / 3 Entscheidung

Die Revision hatte Erfolg. Der BGH hob das angefochtene Urteil auf und wies die Sache zur Neuverhandlung und Entscheidung an das KG Berlin zurück. In seiner Urteilsbegründung hat der BGH zunächst darauf hingewiesen, dass nach § 64 Abs. 2 Satz 1 GmbHG a.F. der Geschäftsführer zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet war, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 7.5 Besonders schwere Pflichtverletzungen

Rz. 573 Das GmbH-Gesetz enthält in § 43 Abs. 3 besonders schwere Pflichtverletzungen, die eine verschärfte Schadensersatzpflicht begründen.[1] Nach dieser Vorschrift (§ 43 Abs. 3 Satz 1 GmbHG) sind die Geschäftsführer insbesondere zum Ersatz verpflichtet, wenn den Bestimmungen des § 30 GmbHG zuwider Zahlungen aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Der Unternehmer als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 7 Steuerschuldner i. S. v. § 13a Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. UStG ist der Unternehmer, der die Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG oder die gleichgestellten unentgeltlichen Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen i. S. v. § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG ausgeführt hat.[1] Unternehmer i. S. d. UStG und damit Steuerschuldner kann jedes Gebilde sein, das im Wirtschaftsverkehr nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.7 Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art (S. 1 Nr. 7)

Rz. 255 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG stellt einen Auffangtatbestand für alle Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalvermögen dar, die nicht bereits der Besteuerung nach einem anderen Tatbest...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.2 Tatbestand der Veräußerung und gleichgestellte Vorgänge (S. 2)

Rz. 260 Gem. § 20 Abs. 2 S. 2 EStG gelten als Veräußerung auch die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung und verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft. Auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens im Fall der Auflösung einer stillen Gesellschaft gilt als Veräußerung. Mit dieser Regelung soll die vollständige steuerliche Erfassung aller Wertsteigerungen privater ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift; Verhältnis zum EU-Recht

Rz. 1 § 13a UStG bestimmt, wer in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1, des § 14c Abs. 1, des § 1 Abs. 1 Nr. 5, des § 6a Abs. 4, des § 14c Abs. 2, des § 25b Abs. 2, des § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 sowie des § 18k UStG Steuerschuldner ist. Für die Steuerschuldnerschaft der Einfuhrumsatzsteuer wird auf § 21 Abs. 2 UStG und damit auf die Zollvorschriften verwiesen. Die Vorschrift...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.2.1 Auskehrung von Gewinnrücklagen und Abwicklungsgewinnen (S. 1)

Rz. 127 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Bezüge, die nach der Auflösung einer Körperschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG anfallen, nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen und keine Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG darstellen. Rz. 128 § 20 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG erfasst ausschließ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, InsO § 11 Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens

Gesetzestext (1) 1Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden. 2Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit steht insoweit einer juristischen Person gleich. (2) Ein Insolvenzverfahren kann ferner eröffnet werden:mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4 Rechtsfähige Personengesellschaften

Rn 18 Abs. 2 Nr. 1 enthält eine Klammerdefinition für die vom Gesetz so bezeichneten "rechtsfähige Personengesellschaft", über deren Vermögen ein gesondertes Insolvenzverfahren stattfinden kann.[23] Rn 19 In Entsprechung zum Recht der Gesamtvollstreckungsordnung, wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausdrücklich für insolvenzfähig erklärt.[24] Rn 20 Schuldner im Insolvenz...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Natürliche Personen

Rn 10 Die Insolvenzfähigkeit natürlicher Personen ist nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt, auch über das Vermögen von Nichtkaufleuten kann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden; ggf. kommt die Durchführung eines sog. Verbraucherinsolvenzverfahrens gemäß §§ 304 ff. in Betracht, sofern der Schuldner nicht oder nur in geringem Umfang wirtschaftlich selbstständi...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Entgegen dem Wortlaut der Überschrift enthält die Bestimmung keine Regelungen zur Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens im eigentlichen Sinne. Geregelt ist vielmehr, welche Rechtsträger und besonderen Vermögensmassen einem Insolvenzverfahren unterfallen können. § 11 bestimmt dementsprechend die Insolvenzfähigkeit, d.h. die Möglichkeit, als Schuldner an einem Insolvenzver...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Juristische Personen

Rn 14 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eine juristische Person führt zu deren Auflösung (vgl. § 42 BGB für den Verein und § 87b BGB für die Stiftung, § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG für die Aktiengesellschaft, § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Die aufgelöste juristische Person besteht für die Zwecke der Abwicklung des Insolvenzverfahre...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, so ernennt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter. 2 § 270 bleibt unberührt. (2) Der Eröffnungsbeschluss enthält:mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden. 2Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit steht insoweit einer juristischen Person gleich. (2) Ein Insolvenzverfahren kann ferner eröffnet werden:mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Weitere Angaben im Eröffnungsbeschluss

Rn 6 Notwendiger Inhalt des Eröffnungsbeschlusses sind die Firma des Schuldners, sofern dieser Kaufmann ist, des Weiteren der Name und der Vorname des Schuldners. Die Formulierung des Gesetzes sieht die Angabe von Firma sowie des Namens und Vornamens zwar alternativ vor, erforderlich ist jedoch die kumulative Nennung, um etwa bei einer Firmenfortführung eine eindeutige Ident...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift statuiert einen Auslösetatbestand für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Als weiterer Eröffnungsgrund neben der Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 und der Überschuldung gem. § 19 besteht zudem bei einem Schuldnerantrag der Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Rn 2 Insbesondere der Zeitpunkt der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens soll deutlic...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.5 Sondervermögen

Rn 24 Gemäß Abs. 2 Nr. 2 kann ein eigenständiges Insolvenzverfahren auch über bestimmte Sondervermögen durchgeführt werden. Der Zweck des Insolvenzverfahrens liegt insoweit maßgeblich in der Beschränkung der Haftung der Inhaber auf den Bestand des Sondervermögens. Rn 25 Dies betrifft den Nachlass, das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft sowie das Gesamtgut einer G...mehr