Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 1. Beteiligte des Insolvenzverfahrens und Maßnahmen des Insolvenzverwalters

Rz. 81 Nach § 56a InsO hat das Gericht dem vorläufigen Gläubigerausschuss – sofern ein solcher bestellt wurde – vor der Bestellung des Insolvenzverwalters zunächst Gelegenheit zu geben, zu dem Verwalterprofil oder zur Person des Verwalters Stellung zu nehmen. Dem vorläufigen Gläubigerausschuss wird ein Vorschlagsrecht eingeräumt. Das Gericht darf von dem Vorschlag nur abweic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / III. Exkurs: Freigabe des schuldnerischen Unternehmens durch den Insolvenzverwalter

Rz. 76 Der Insolvenzverwalter kann einzelne Vermögensgegenstände und sogar ggf. den gesamten schuldnerischen Geschäftsbetrieb an den Schuldner freigeben. Die Freigabe von Vermögensgegenständen ist in der InsO nicht ausdrücklich geregelt. Die Zulässigkeit der Freigabeerklärung ist lediglich in § 32 Abs. 3 InsO erwähnt. Gibt der Insolvenzverwalter einen Massegegenstand frei, u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 75 Der Schuldner ist sowohl in dem vorläufigen Insolvenzverfahren als auch in dem eröffneten Insolvenzverfahren zur Auskunft und Mitwirkung gegenüber dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter verpflichtet, §§ 20, 97 ff. InsO. Gem. § 20 Abs. 1 S. 2 betrifft die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten auch die Mitglieder von Vertretungs- und Aufsichtsorganen juristischer Personen (z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / e) Restschuldbefreiungsverfahren

Rz. 205 Das Restschuldbefreiungsverfahren ist für Verbraucher und Nichtverbraucher einheitlich geregelt und steht allen natürlichen Personen offen, die einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt haben. Mit dem Restschuldbefreiungsverfahren schließt sich nach Beendigung des Insolvenzverfahrens die sog. Wohlverhaltensphase an. Diese wird beendet mit Erte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 2. SanInsFoG

Rz. 3 Bedeutende Änderungen hat das deutsche Insolvenz- und Sanierungsrecht zuletzt durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG[1] erfahren. Kernstück der Reform ist das am 1.1.2021 in Kraft getretene Unternehmensstabilisierungs- und -Restrukturierungsgesetz – StaRUG,[2] welches Unternehmen insolvenzabwendende Sanierungen auf der Grundlage ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / e) Sozialplan

Rz. 143 Im Rahmen einer Betriebsänderung muss der Insolvenzverwalter nach § 111 BetrVG einen Sozialplan verhandeln und erstellen, um die Nachteile, die ggf. durch die Betriebsänderung entstehen, auszugleichen. § 123 InsO regelt den Umfang des Sozialplanes. Sozialplanansprüche werden auf bis zu 2,5 Monatsverdienste (§ 10 Abs. 3 KSchG) der von der Entlassung betroffenen Arbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / bb) Muster: Anzeige der Massenentlassung

Rz. 151 Muster 21.28: Anzeige der Massenentlassung Muster 21.28: Anzeige der Massenentlassung An die Agentur für Arbeit _____ Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fa. A-GmbH, Frankfurt am Main Anzeige nach § 17 KSchG Sehr geehrter Herr Präsident, das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am _____ über das Vermögen der Fa. A-GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet und die Unterzeichn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 188 Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wurde im Insolvenzverfahren fortgeführt und anschließend veräußert. Aufgrund von laufenden Rechtsstreiten kann das Insolvenzverfahren derzeit noch nicht abgeschlossen werden. Aus der Betriebsveräußerung wurden 3.000.000 EUR erzielt, so dass eine Abschlagsverteilung von zumindest 2.000.000 EUR möglich erscheint.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 8. Gebührenanspruch des anwaltlichen Schuldnerberaters

Rz. 216 Mit der Einreichung des Insolvenzantrages endet i.d.R. das Mandat für den anwaltlichen Schuldnerberater. Wünscht der Schuldner eine weitere Vertretung im Insolvenzverfahren, werden neue Gebühren fällig. Der Schuldner ist hierauf hinzuweisen und hat diese Gebühren sodann aus seinem unpfändbaren Einkommen zu entrichten. Für den Schuldner besteht auch die Möglichkeit, s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / d) Eröffnetes Verbraucherinsolvenzverfahren

Rz. 204 Kommt es im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren nicht zu einer Beendigung des Verfahrens und sind die entsprechenden weiteren Voraussetzungen gegeben, so entscheidet das Insolvenzgericht über den Eröffnungsantrag (Eröffnungsbeschluss) und kündigt die Erteilung der Restschuldbefreiung gem. § 287a InsO für den Fall an, dass der Schuldner seinen Obliegenheiten n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Mitteilung über den Betriebsübergang gem. § 613a BGB

Rz. 140 Muster 21.25: Mitteilung über den Betriebsübergang, § 613a BGB Muster 21.25: Mitteilung über den Betriebsübergang, § 613a BGB An Arbeitnehmer A persönliche Übergabe mit Empfangsbekenntnis Mitteilung über einen beabsichtigten Betriebsübergang gem. § 613a Abs. 5, 6 BGB Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-GmbH Sehr geehrte/r Frau/Herr Arbeitnehmer A, in dem Insolvenzve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 169 Die insolvenzrechtlichen Anfechtungsvorschriften der §§ 129 bis 146 InsO ermöglichen dem Insolvenzverwalter, solche Vermögensverschiebungen des schuldnerischen Vermögens rückgängig zu machen, durch die einzelne Gläubiger zum Nachteil der Gläubigergesamtheit noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bessergestellt wurden.[106] Soweit der Schuldner Vermögensverschiebun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 4. Wirkung der Restschuldbefreiung

Rz. 211 Die Erteilung der Restschuldbefreiung bewirkt, dass alle Gläubiger – auch solche, die in dem Insolvenzverfahren ihre Forderungen nicht angemeldet haben, § 301 InsO – ihre unbefriedigt gebliebenen Forderungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, nicht mehr durchsetzen können. Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst sind die sog, Neuverbind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / a) Natürliche Personen und Einzelkaufmann

Rz. 24 Ist der Schuldner als natürliche Person, besteht für ihn grundsätzlich keine Antragspflicht. Allerdings kann ein Gläubiger Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Ein bloß hilfsweise gestellter Eigenantrag ist nicht zulässig. Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens besteht allerdings die Möglichkeit der Antragsrücknahmen (siehe Rdn 20). Kommt es zu ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 61 Dem Arbeitnehmer steht vor Insolvenzeröffnung nur bei erheblichen Lohnrückständen ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung zu. Erheblich ist der Rückstand i.d.R. bei Lohnverzug mit mehr als zwei Monatsgehältern. Verweigert der Arbeitnehmer in diesem Fall seine Leistung, gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Erhält der Arbeitnehmer in der kritischen Zeit (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 3. Muster: Sofortige Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss

Rz. 79 Muster 21.19: Sofortige Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss Muster 21.19: Sofortige Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _____ Geschäfts-Nr. _____ In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des _____ zeige ich die anwaltliche Interessenvertretung des Schuldners an. Namens und kraft Vollmacht des _____ lege ich hiermit gegen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 3. Insolvenzantrag und Insolvenzgründe

Rz. 4 Das Insolvenzverfahren wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf schriftlichen Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner, § 13 Abs. 1 InsO. Zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt es nur dann, wenn ein Insolvenzgrund gem. §§ 17, 18 oder 19 InsO vorliegt (siehe Rdn 10 ff.). Im Falle des Eigenantrags kann dies neben der bereits eingetret...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 56 Für das Eröffnungsverfahren ordnet § 112 InsO an, dass eine Kündigung durch den Vermieter/Verpächter wegen eines Zahlungsverzugs, der vor Insolvenzantragstellung eingetreten ist, und wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters oder Pächters nicht möglich ist. Das Kündigungsverbot dient dem Zweck, die für die evtl. Betriebsfortführung erforderlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / b) Weitere Anspruchsgrundlagen

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 4. Die Eigenverwaltung

Rz. 93 Um dem Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis während eines Insolvenzverfahrens zu erhalten, bietet die InsO die Möglichkeit der Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung nach den §§ 270 bis 285 InsO.[74] Eigenverwaltung in Verbraucherinsolvenzverfahren (siehe dazu Rdn 198 ff.) ist nicht möglich, § 270 Abs. 2 InsO. Der Schuldner kann bereits ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 165 Bei einer anschließenden Betriebs- bzw. Teilbetriebsveräußerung aus der Insolvenz haftet der Erwerber des Betriebs bzw. Betriebsteiles nicht für Altverbindlichkeiten des Unternehmens, die vor Insolvenzeröffnung entstanden sind. § 25 HGB findet keine Anwendung.[102] Demgegenüber findet § 613a BGB auch im Insolvenzverfahren weitgehend Anwendung, jedoch mit der Maßgabe, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / aa) Checkliste: Kündigung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Erklärung zum Mietverhältnis, § 109 Abs. 1 InsO

Rz. 223 Muster 21.36: Erklärung zum Mietverhältnis, § 109 Abs. 1 InsO Muster 21.36: Erklärung zum Mietverhältnis, § 109 Abs. 1 InsO Erklärung zu dem Mietverhältnis gem. § 109 Abs. 1 InsO An _____ (Vermieter) In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn _____, wohnhaft _____, Amtsgericht _____, Az. _____ Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschluss vom _____ hat das Amtsg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / IV. Muster

1. Muster: Ankündigung der Auskunftserteilung Rz. 77 Muster 21.17: Ankündigung der Auskunftserteilung Muster 21.17: Ankündigung der Auskunftserteilung An den vorläufigen Insolvenzverwalter der Fa. _____ GmbH In dem obigen vorläufigen Insolvenzverfahren zeige ich an, dass ich den Geschäftsführer _____ der _____ GmbH vertrete. Selbstverständlich wird mein Mandant seiner Auskunftspf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / a) Muster: Antrag in Verfahren ohne Forderungsanmeldung gem. § 300 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 InsO

Rz. 207 Muster 21.34: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung: Antrag in Verfahren ohne Forderungsanmeldung gem. § 300 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 InsO Muster 21.34: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung: Antrag in Verfahren ohne Forderungsanmeldung gem. § 300 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 InsO An das Amtsgericht – Insolvenzgericht –...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 1. Muster: Ankündigung der Auskunftserteilung

Rz. 77 Muster 21.17: Ankündigung der Auskunftserteilung Muster 21.17: Ankündigung der Auskunftserteilung An den vorläufigen Insolvenzverwalter der Fa. _____ GmbH In dem obigen vorläufigen Insolvenzverfahren zeige ich an, dass ich den Geschäftsführer _____ der _____ GmbH vertrete. Selbstverständlich wird mein Mandant seiner Auskunftspflicht nachkommen. Die Androhung von Zwangsmaß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / c) Muster: Antrag bei vollständiger Gläubigerbefriedigung, § 300 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 InsO

Rz. 209 Muster 21.35: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung: Antrag bei vollständiger Gläubigerbefriedigung, § 300 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 InsO Muster 21.35: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung: Antrag bei vollständiger Gläubigerbefriedigung, § 300 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 InsO An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – ___...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / c) Muster: Masseunzulänglichkeitserklärung

Rz. 135 Muster 21.24: Masseunzulänglichkeitserklärung Muster 21.24: Masseunzulänglichkeitserklärung An die Agentur für Arbeit _____ Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fa. A-GmbH, Frankfurt am Main hier: Franz Roth, geb. 3.6.1964, III 768 213 Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom _____, mit dem Sie auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangene Ansprüche i.H.v. 2.567,90 EUR...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / k) Rechtsfolgen nach MoMiG

Rz. 313 Das MoMiG (zum zeitlichen Anwendungsbereich vgl. Rdn 301) normiert die folgenden Rechtsfolgen für Gesellschafterdarlehen: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (zur Rechtslage außerhalb des Verfahrens vgl. Rdn 316) werden gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO die Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens sowie aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 62 Die Geschäftsführer der Fa. A-GmbH haben Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Nachdem das Insolvenzgericht festgestellt hat, dass der eingereichte Eigeninsolvenzantrag zulässig ist, wird Rechtsanwalt R vom Insolvenzgericht beauftragt, innerhalb von vier Wochen ein Gutachten darüber zu erstellen, ob (1) ein Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit und/o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 9. Hinweise für den Schuldner nach Verfahrenseröffnung

Rz. 217 Der Schuldner sollte sich zunächst nach Abgabe seines Insolvenzantrages für evtl. Rückfragen des Gerichtes und auch für ein erstes Gespräch mit dem für ihn sodann bestellten Insolvenzverwalter bereithalten. Sind alle wesentlichen Verfahrensfragen geklärt, findet i.d.R. die weitere Kommunikation mit dem Gericht und dem Insolvenzverwalter schriftlich statt. Sollten Glä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 4. Muster: Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung

Rz. 53 Hinweis: Eine allgemeine Prozessvollmacht berechtigt nicht zur Stellung eines Insolvenzantrags. Ggf. ist eine ergänzende Bevollmächtigung einzuholen. Muster 21.11: Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung Muster 21.11: Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung An das Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Hiermit wird bea...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 133 Massegläubiger sind keine Insolvenzgläubiger. Massegläubiger sind aus der Insolvenzmasse vorweg zu befriedigen, nachdem Aus- und Absonderungsansprüche befriedigt worden sind. Masseansprüche gliedern sich auf in Massekosten (Kosten des Insolvenzverfahrens gem. § 54 InsO) und Masseschulden (sonstige Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO). Masseschulden sind alle Verbind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / d) Verschärfte Eigenhaftung in der Unternehmenskrise

Rz. 133 Für die in der Unternehmenskrise begründeten Verbindlichkeiten der GmbH bestehen weitere Haftungsgründe,[549] insb. bei Verstoß gegen die Pflicht des § 15a Abs. 1 S. 1 InsO, das Insolvenzverfahren rechtzeitig zu beantragen (vgl. Rdn 112) oder nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung (vgl. Rdn 113)[550] keine Zahlungen mehr zu leisten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / b) GbR

Rz. 27 Über das Vermögen einer GbR kann ebenfalls ein Insolvenzverfahren eröffnet werden (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO). Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Gesellschaft aufgelöst, § 728 BGB. In dem Fall der Insolvenzeröffnung lediglich über das Vermögen eines Gesellschafters gem. § 728 Abs. 2 BGB scheidet der insolvente Gesellschafter aus, § 737 BGB und das Gesells...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / g) Ansprüche aus Versicherungsverträgen und Direktversicherung

Rz. 228 Gegenstand der Insolvenzmasse sind insbesondere die Rückkaufswerte und sonstigen Ansprüche aus Versicherungsverträgen über Lebensversicherungen und ggf. Altersvorsorgeleistungen. Die Pfändbarkeit und damit die Massezugehörigkeit dieser Verträge richtet sich vor allem nach § 851 ZPO. Unproblematisch können Verträge, die ausschließlich auf eine Kapitalabfindung gerichte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / bb) Muster: Schlussrechnung

Rz. 194 Muster 21.33: Schlussrechnung Muster 21.33: Schlussrechnung An das Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – In dem Insolvenzverfahren Fa. A-GmbH, Frankfurt am Main, Az. 816 N 999/20, lege ich Schlussrechnung wie folgt: A. Einnahmenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / c) OHG und KG

Rz. 28 Die Haftung bei den Personengesellschaften OHG und KG richtet sich nach §§ 128, 161 Abs. 2 HGB. Das betrifft im Wesentlichen die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung wird in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft von dem Insolvenzverwalter als Gesamtschaden (§ 92 InsO) geltend gemacht. Ko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / aa) Bis 2020 geltendes Recht

Rz. 113 Bis zum Coronoa-Krisenrecht (vgl. Rdn 114) musste jeder Geschäftsführer (einschl. des faktischen[386] und einschl. von Liquidatoren[387]) bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (s.u.) ohne schuldhaftes Zögern spätestens binnen drei Wochen[388] Insolvenzantrag stellen[389] (§ 15a Abs. 1 S. 1 InsO a.F.). Die Antragspflicht regelt seit dem MoMiG (vgl. Rdn 3) nicht me...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / (4) Kein Haftungsausschluss durch Vereinbarung im Innenverhältnis

Rz. 32 Die an die Verletzung der Zahlungsverbote knüpfende Ersatzpflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Zahlung in Befolgung eines Beschlusses der Gesellschaft erfolgte, § 15b Abs. 4 S. 3 InsO. Ein Verzicht der Gesellschaft ist ebenfalls nicht möglich. Ein Vergleich mit der juristischen Person ist in den engen Grenzen des § 15b Abs. 4 S. 5 InsO möglich, nämlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Interessenausgleich

Rz. 142 Muster 21.26: Interessenausgleich Muster 21.26: Interessenausgleich Interessenausgleich zwischen Rechtsanwältin R als Insolvenzverwalterin der Fa. A-GmbH, Frankfurt am Main, und dem Betriebsrat der A-GmbH § 1 Der Betrieb wird zum _____ wegen des Insolvenzverfahrens stillgelegt. Danach finden nur noch restliche Abwicklungsarbeiten statt. Diese sollen zum _____ beendet sein. §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / g) Massenentlassungen

Rz. 149 Soweit es aufgrund eines Insolvenzverfahrens zu Massenentlassungen durch den Insolvenzverwalter kommt, besteht gem. § 17 KSchG gegenüber der Agentur für Arbeit eine Anzeigepflicht. Unterlässt der Verwalter eine Anzeige bzw. einen Antrag auf Genehmigung, sind alle von ihm ausgesprochenen Kündigungen unwirksam.[99] Unter "Entlassung" i.S.d. Massenentlassungsrichtlinie[1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / gg) Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen (§ 135 InsO)

Rz. 184 Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen, die innerhalb eines Jahres vor dem Eröffnungsantrag oder nach diesem Antrag vorgenommen werden, sind gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar. Das Gleiche gilt für Rechtshandlungen, die für ein Gesellschafterdarlehen in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag Sicheru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 55 Mandant V ist Vermieter der Geschäftsräume der Fa. A-GmbH. Seit drei Monaten wird die Miete nicht gezahlt. V möchte wissen, welche Möglichkeit er hat, eine Befriedigung seiner Zahlungsansprüche zu erreichen, ob er einen Insolvenzantrag stellen und das Mietverhältnis vorzeitig beenden kann. Variante: Die Miete wurde weiterhin nicht gezahlt. Auf den von V gestellten Inso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 74 Mandant M ist Geschäftsführer der Fa. A-GmbH, über deren Vermögen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wurde. Er möchte wissen, ob er noch Handlungsbefugnisse besitzt oder seine gesamte Geschäftstätigkeit einzustellen und dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu überlassen hat.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 60 Mandant M ist seit sieben Jahren bei der Fa. A-GmbH angestellt. Er hat vergeblich und zum dritten Mal seinen seit zwei Monaten rückständigen Arbeitslohn bei dem Arbeitgeber angemahnt. Gerade einen halben Monatslohn hat er kürzlich erhalten. M hat von Zahlungsschwierigkeiten seines Arbeitgebers gehört. Er überlegt nun, einen Insolvenzantrag zu stellen. Er fragt, ob er ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / c) Checkliste: Insolvenzplan

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Massekreditvertrag

Rz. 160 Zumeist wird es zu Beginn des Verfahrens an Liquidität mangeln, da nur in den seltensten Fällen noch ausreichende finanzielle Mittel im Unternehmen vorhanden sind. Der Verwalter muss dafür sorgen, dass dem Unternehmen so schnell wie möglich neue finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit der Geschäftsbetrieb ohne große Unterbrechungen fortgesetzt werden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 80 Das Amtsgericht eröffnet über das Vermögen der A-GmbH das Insolvenzverfahren und bestellt Rechtsanwalt R zum Insolvenzverwalter. Nach Aushändigung der Bestallungsurkunde nimmt der Insolvenzverwalter noch am selben Tag seine Tätigkeit auf.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 156 Unmittelbar nach Verfahrensbeginn zeigt sich, dass sich bei dem Insolvenzverwalter zahlreiche Interessenten melden, die den Geschäftsbetrieb bzw. einen Teil des Geschäftsbetriebes erwerben wollen. Es liegen noch zahlreiche unbearbeitete Aufträge vor. Es besteht aber die Schwierigkeit, dass die vorhandene Liquidität zur Betriebsfortführung nicht ausreicht.mehr