Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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§ 23 Internationales Zivilp... / A. Einführung

Rz. 1 Gegenstand des internationalen Zivilprozessrechts (IZPR) sind sämtliche Sonderregeln des Verfahrensrechts des zur Streitentscheidung berufenen Gerichts (sog. lex fori), die dem inländischen Richter vorschreiben, wie er in Fällen mit Auslandsberührung zu verfahren hat.[1] In der Praxis spielen insbesondere Fragen der internationalen Zuständigkeit und der Anerkennung und...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz

Rz. 65 Muster 8.10: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz Muster 8.10: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz Zwischen _____ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachfolgend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird folgende Sicherungsübereignung vorgenommen. 1. Gegenstand der Sicherungsübereignung Der Sicherungsgeber...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Vinkulierung

Rz. 187 § 15 Abs. 5 GmbHG lässt zu, die Abtretung der Geschäftsanteile an Voraussetzungen zu knüpfen. Sie kann insb. von der Genehmigung der Gesellschaft abhängen. Diese Möglichkeit nutzt die Praxis zu Recht in großem Maße. Denn regelmäßig ist die GmbH mit meist wenigen Gesellschaftern und deren starkem Einfluss auf die Geschäftsführung (§ 45 GmbHG, vgl. Rdn 152) personenbez...mehr

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Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung): Konkludenter Antrag

Leitsatz Ein Antrag zur Istbesteuerung gem. § 20 Abs. 1 UStG kann auch konkludent gestellt werden, z. B. durch Abgabe einer Umsatzsteuererklärung. Dies kann jedoch nur dann gelten, wenn für das Finanzamt deutlich erkennbar ist, dass die Umsätze auf Grundlage der tatsächlichen Einnahmen erklärt worden sind. Beendet der Steuerpflichtige seine unternehmerische Tätigkeit und nim...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Zulässiger Insolvenzantrag

Rz. 50 Gem. § 13 Abs. 1 InsO kann jeder Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Ein Gläubigerantrag ist nur bei dem Eröffnungsgrund Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zulässig, nicht hingegen wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Ein Eröffnungsantrag ist nach § 14 Abs. 1 InsO nur dann zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an d...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung

Rz. 67 Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Zwischen _____ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird Folgendes vereinb...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 5. Antragsrücknahme, Erledigungserklärung

Rz. 20 Gem. § 13 Abs. 2 InsO kann der Insolvenzantrag bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der rechtskräftigen Abweisung des Antrags zurückgenommen werden. Ist das Verfahren eröffnet, kann es nur noch auf Antrag des Schuldners nur noch wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes gem. § 212 InsO oder mit Zustimmung der Gläubiger nach § 213 InsO eingestellt werden. Das Verfa...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / IV. Muster: Insolvenzantrag des Schuldners

Rz. 47 Siehe Muster "Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens" und "Gläubiger- und Schuldnerverzeichnis" (Rdn 17).mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Verpfändung von Kontoguthaben

Rz. 72 Muster 8.14: Verpfändung von Kontoguthaben Muster 8.14: Verpfändung von Kontoguthaben Zwischen _____ (Name, Firma und Anschrift des/der Verpfänder(s)) – nachstehend "Verpfänder" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird Folgendes vereinbart: 1. Gegenstand der Verpfändung Der Verpfänder verpfändet der Bank hiermit die jeweils bei _____...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / V. Muster: Vermögensverzeichnis/Fragebogen zum Regelinsolvenzantrag/Vermögensübersicht

Rz. 48 Hinweis: Die Justizministerien der Länder stellen im Internet Formulare und Merkblätter zur Verfügung, die die Antragstellung erleichtern können. Muster 21.10: Vermögensverzeichnis/Fragebogen zum Regelinsolvenzantrag/Vermögensübersicht Muster 21.10: Vermögensverzeichnis/Fragebogen zum Regelinsolvenzantrag/Vermögensübersicht Fragebogen IN/IK Anlage zum Antrag vom _____ Ges...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Antrag auf Zusammenlegung von Einkünften, § 36 InsO i.V.m. §§ 850, 850e Nr. 2, 2a ZPO

Rz. 225 Muster 21.37: Antrag auf Zusammenlegung von Einkünften, § 36 InsO i.V.m. §§ 850, 850e Nr. 2, 2a ZPO Muster 21.37: Antrag auf Zusammenlegung von Einkünften, § 36 InsO i.V.m. §§ 850, 850e Nr. 2, 2a ZPO Antrag auf Zusammenlegung von Einkünften An das Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn S, wohnhaft Musterst...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 281 Herr Trakel (T) ist nach wie vor Alleingesellschafter der Taxelex GmbH des Falles A. I. (siehe Rdn 1). Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Gierig (G). Herr Trakel hat eine minderjährige Tochter Susanne (S). Die GmbH verkauft S eine Computeranlage für 50.000 EUR. T verpflichtet sich in den Verträgen, S die 50.000 EUR darlehensweise zur Verfügung zu ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / cc) Widerruf von Lastschriftermächtigungen

Rz. 129 Bei Zahlung mittels SEPA-Lastschrift wird dem Zahlungsempfänger vorab gestattet, den Betrag vom Konto einzuziehen (§ 675j Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB), und die Weisung an die Zahlstelle gegeben, die auf das Schuldnerkonto gezogene Lastschrift einzulösen (Zahlungsauftrag gem. § 675f Abs. 3 S. 2 BGB).[89] Wird nach Belastungsbuchung das Insolvenzverfahren über das Vermögen ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / III. Checkliste: Maßnahmen des vorläufigen Insolvenzverwalters

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§ 17 GmbH-Recht / c) Kreditunwürdigkeit der GmbH nach MoMiG unbeachtlich, aber von Bedeutung für Altfälle

Rz. 301 Die durch das MoMiG überholten Vorschriften über eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen setzten voraus, dass die Gesellschafter der GmbH in der Krise, statt Eigenkapital zuzuführen, andere Leistungen gewährten. Für Neufälle nach der am 1.11.2008 in Kraft getretenen Neuregelung kommt es auf die nach altem Recht problematisierten Fragen von Kreditunwürdigkeit ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 168 Die A-GmbH ist ein Handwerksbetrieb mit 5 Mitarbeitern. Seit Juli 2020 begleicht sie aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten ihre Verbindlichkeiten zunehmend schleppend und unvollständig. Auf erste Mahnungen von Lieferanten hin werden Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen, aber nur teilweise erfüllt. Ab Oktober 2020 entstehen auch gegenüber den Krankenkassen und de...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Allgemeine Prozessvollmacht

Rz. 3 Muster 57.1: Allgemeine Prozessvollmacht Muster 57.1: Allgemeine Prozessvollmacht Vollmacht Den Rechtsanwälten _____ wird hiermit in Sachen _____ gegen _____ wegen _____ Vollmacht erteilt. Die Vollmacht ermächtigt zu allen die Angelegenheit betreffenden Handlungen, insbesondere zur Prozessführung, zur Stellung von Anträgen auf Scheidung der Ehe und Anträgen in Folgesachen, z...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 21 Insolvenzrecht / (6) Muster: Mitteilung gem. § 168 InsO

Rz. 128 Muster 21.23: Mitteilung gem. § 168 InsO Muster 21.23: Mitteilung gem. § 168 InsO An den Absonderungsberechtigten/Vermieter per Fax: _____ In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-GmbH, Frankfurt am Main, Az. _____, sind Sie an den Gegenständen aufgrund des zu Ihren Gunsten bestehenden Vermieterpfandrechts absonderungsberechtigt, mit den Rechten gem. §§ 49, 50,...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / Literaturtipps

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§ 21 Insolvenzrecht / 10. Muster: Erklärung gem. § 103 InsO

Rz. 155 Muster 21.29: Erklärung gem. § 103 InsO Muster 21.29: Erklärung gem. § 103 InsO A-GmbH Erklärung gemäß § 103 InsO Mit Beschluss vom _____ hat das Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – unter dem Aktenzeichen _____ das Insolvenzverfahren eröffnet und die Unterzeichnete zur Insolvenzverwalterin bestellt. In meiner Eigenschaft als Insolvenzverwalterin erkläre ic...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Muster: Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

Rz. 78 Muster 21.18: Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren Muster 21.18: Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _____ Geschäfts-Nr. _____ In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _____ zeige ich die anwaltliche Interessenvertr...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 157 Der Verwalter ist angehalten, den Betrieb zumindest bis zur ersten Gläubigerversammlung fortzuführen, bis die Gläubigermehrheit entscheidet, ob der Betrieb eingestellt, vorläufig fortgeführt oder ein Insolvenzplan ausgearbeitet werden soll, § 157 InsO. Hinsichtlich der Verwertung des Unternehmens bietet die Insolvenzordnung verschiedene Möglichkeiten. Die Betriebsfort...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Interessenausgleich

Rz. 141 Der Insolvenzverwalter hat vor den von ihm beabsichtigten Betriebsänderungen oder einer Betriebsschließung das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zu beachten. Er muss mit dem Betriebsrat vor der Durchführung dieser Maßnahme über einen Interessenausgleich zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile verhandeln, § 111 Abs. 1 BetrVG. Bei Scheitern dieser Verhandlunge...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 37 Gegen den Geschäftsführer einer GmbH werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Nachdem über sein Vermögen in Irland ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, meldete die Gegenseite ihre Forderung als "claim in tort" an und verklagte anschließend den Geschäftsführer in Deutschland auf Schadensersatz und Feststellung, dass die Forderung auf einer vorsätzlich unerlaub...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Checkliste: Betriebsfortführung

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§ 21 Insolvenzrecht / (1) Eigentumsvorbehalte

Rz. 113 Bei der Geltendmachung von Eigentumsvorbehalten ist zu unterscheiden, ob über das Vermögen des Käufers oder des Verkäufers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde: Wählt der Insolvenzverwalter in der Insolvenz des Käufers Erfüllung des Vertrages gem. § 103 InsO, wandeln sich die noch verbliebenen Kaufpreisraten in Masseschulden um, die der Verwalter zu erfüllen hat. In ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Pfändbares Einkommen, § 287 InsO

Rz. 224 Wichtiger Massegegenstand in den Verbraucherinsolvenzverfahren ist das pfändbare Einkommen des Schuldners, § 287 Abs. 2 InsO. Der Lebensunterhalt aus dem Einkommen des Schuldners ist im Verbraucherinsolvenzverfahren über die Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff. ZPO sichergestellt. Maßgebend ist hier insbesondere die Pfändungstabelle zu § 850c ZPO. Pfändbar könne...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Erledigungserklärung des Antragstellers

Rz. 22 Muster 21.8: Erledigungserklärung des Antragstellers Muster 21.8: Erledigungserklärung des Antragstellers An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _____ Geschäfts-Nr. _____ In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des _____ erkläre ich namens und in Vollmacht des Antragstellers den Insolvenzantrag in der Hauptsache für erledigt und beantrage, die Kosten des Verf...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Muster: Rücknahme des Insolvenzantrags

Rz. 21 Muster 21.7: Rücknahme des Insolvenzantrags Muster 21.7: Rücknahme des Insolvenzantrags An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _____ Geschäfts-Nr. _____ In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma _____ nehme ich hiermit den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurück. _____ (Antragsteller)mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Antrag auf Verfahrenskostenstundung/Erteilung der Restschuldbefreiung für natürliche Personen, die einen Geschäftsbetrieb haben

Rz. 18 Muster 21.4: Antrag auf Verfahrenskostenstundung Muster 21.4: Antrag auf Verfahrenskostenstundung _____ (Aktenzeichen des Gerichts, falls bekannt) Antragssteller/in Name: _____ Vorname: _____ Straße: _____ PLZ und Ort: _____ Ich beantrage die Bewilligung der Verfahrenskostenstundung.mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Insolvenzantrag einer GmbH

Rz. 16 Hinweis: Eine allgemeine Prozessvollmacht berechtigt nicht zur Stellung eines Insolvenzantrags. Ggf. ist eine ergänzende Bevollmächtigung einzuholen. Muster 21.1: Insolvenzantrag einer GmbH Muster 21.1: Insolvenzantrag einer GmbH An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Frankfurt am Main Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Namens und mit Vollmacht der Fa. A-GmbH, e...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsabrede zur Grundschuldbestellung

Rz. 53 Muster 8.4: Sicherungsabrede zur Grundschuldbestellung Muster 8.4: Sicherungsabrede zur Grundschuldbestellung _____ (Name, Anschrift des Sicherungsgebers) hat der _____ Bank (Name, Anschrift) folgende Buchgrundschuld bestellt (UR. Nr. _____ des Notars _____): Grundbuch/Wohnungseigentumsgrundbuch/Erbbaugrundbuch von _____ des Amtsgerichtes, Band _____, Blatt _____, Flur ____...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 95 Neben der Verwertung der Vermögensgegenstände im Regelinsolvenzverfahren kann eine Verwertung auch auf der Grundlage eines Insolvenzplanes erfolgen, und zwar regelmäßig mit dem Ziel, den Rechtsträger als solchen zu erhalten und zu sanieren. Planinhalt kann aber auch sein, das Unternehmen zu übertragen oder zu liquidieren. Planvorlageberechtigt sind ausschließlich der ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Bankkonto des Schuldners

Rz. 229 Bankverträge erlöschen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach den Spezialvorschriften der §§ 116, 115 InsO. In der Praxis führen die Banken häufig die Geschäftsbesorgungsverträge und Konten nach einer Freigabe durch den Insolvenzverwalter mit dem Schuldner fort. Die kontoführende Bank des Schuldners sperrt gewöhnlich nach Erlangung der Kenntnis von der Inso...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (2) Existenzvernichtungshaftung gem. § 826 BGB, ggf. § 31 GmbHG

Rz. 36 Bei dem von der Rechtsprechung entwickelten Haftungstatbestand des existenzvernichtenden Eingriffs handelt es sich um eine im Insolvenzfall von dem Insolvenzverwalter geltend zu machende Innenhaftung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft. Der BGH[33] hat hierzu klargestellt, dass es sich bei der Existenzvernichtungshaftung dogmatisch um einen Unterfall der vors...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Mandant M ist Geschäftsführer der A-GmbH. Geschäftsgegenstand ist der Handel mit Baustoffen. Zu dem firmeneigenen Fuhrpark gehören vier Kraftfahrzeuge. Außerdem sind drei Fahrzeuge geleast. Der Betriebssitz befindet sich auf einem Grundstück, welches M kurz vor der Geschäftsgründung geerbt und in die Gesellschaft eingebracht hat. Vor fünf Jahren hat die A-GmbH zusätzli...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Insolvenzgrund drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 11 Ein weiterer Insolvenzgrund ist die drohende Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO, die den Schuldner (nicht den Gläubiger) zu einem Insolvenzantrag berechtigt, nicht jedoch verpflichtet. Dadurch soll bereits im Vorfeld einer akuten Krise die rechtzeitige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ermöglicht werden. Um weitere Anreize für eine frühzeitige Antragstellung zu setzen, ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 6. Rechtsformabhängige Besonderheiten

a) Natürliche Personen und Einzelkaufmann Rz. 24 Ist der Schuldner als natürliche Person, besteht für ihn grundsätzlich keine Antragspflicht. Allerdings kann ein Gläubiger Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Ein bloß hilfsweise gestellter Eigenantrag ist nicht zulässig. Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens besteht allerdings die Möglichkeit der Antrag...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Checkliste: Insolvenzantrag

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§ 21 Insolvenzrecht / bb) Insolvenzverschleppungshaftung, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO

Rz. 34 § 15a InsO ist Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB.[28] Eine verspätete oder unterlassene Antragstellung führt daher u.U. zu einer zivilrechtlichen Haftung wegen Insolvenzverschleppung, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO. Die Haftung setzt einen sog. Insolvenzverschleppungsschaden voraus, welcher nach der Differenzhypothese ermittelt wird.[29] Zu ersetzen ist zum ein...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Rz. 203 Nach dem Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens wird das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren mit den Anträgen des Schuldners auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und auf Erteilung der Restschuldbefreiung eingeleitet. Das mit dem Eröffnungsantrag eingeleitete Insolvenz(eröffnungs)verfahren ruht während dieses Zeitraums (§ 306 Abs. 1 ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / j) Rechtsfolgen für Altfälle vor MoMiG

Rz. 311 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens konnte der Gesellschafter (eigenkapitalersetzende) Leistungen nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen (§ 32a Abs. 1 GmbHG a.F., § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO a.F.), Zinsen durften nicht gezahlt werden. Darlehensrückzahlungen binnen Jahresfrist vor Insolvenzantrag unterlagen der Anfechtung gem. § 135 Nr. 2 InsO a.F. (auße...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Schwangere und Mütter

Rz. 428 Nach § 17 MuSchG besteht Sonderkündigungsschutz für Frauen[748] während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. § 17 Abs. 1 MuSchG enthält ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB. Eine Kündigung unter Verstoß gegen dieses Verbot ist gem. § 134 BGB nichtig.[749] Das MuSchG gilt für alle in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Personen. Hie...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / e) Muster: Sicherheitenpoolvertrag

Rz. 162 Der Massekredit muss, wie jedes andere Darlehen, durch den Insolvenzverwalter besichert werden. Üblicherweise wird deswegen von den Banken ein Sicherheitenpool gebildet. Als Sicherheiten bieten sich die Abtretung neuer Kundenforderungen oder die Sicherungsübereignung von noch freien Massebestandteilen an. Rz. 163 Muster 21.31: Sicherheitenpoolvertrag Muster 21.31: Sic...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Sacheinlage

Rz. 72 Statt einer Bareinlage (vgl. Rdn 15 f.) kann jeder übertragbare vermögenswerte Gegenstand (d.h. Sachen, Forderungen, Sachgesamtheiten, aber auch Immaterialgüterrechte wie Urheberrechte, Geschmacksmuster- und Verlagsrechte und andere gewerbliche Schutzrechte[234]) als Sacheinlage gem. § 5 Abs. 4 GmbHG eingebracht werden. Nach § 19 Abs. 5 GmbHG (vgl. Rdn 250) können auc...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer OHG

Rz. 38 Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Gesellschaftsvertrag der A, B, C OHG Zwischen wird folgender Vertrag über die Errichtung einer Offenen Handelsgesellschaft geschlossen: § 1 Rechtsform, Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine offene Handelsgesellschaft. (2) Sie führt die Firma A, B, C OHG. (...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Vertrag über die Hinterlegung von Software

Rz. 21 Muster 24.3: Vertrag über die Hinterlegung von Software Muster 24.3: Vertrag über die Hinterlegung von Software Vertrag über die Hinterlegung von Software zwischen _____ (Firma, Anschrift) – Auftraggeber – und _____ (Firma, Anschrift) – Auftragnehmer – Präambel Die Parteien haben mit Datum vom _____ einen Vertrag über die Erstellung, Lieferung, Installation und Pflege eines Co...mehr