Rz. 168

Die A-GmbH ist ein Handwerksbetrieb mit 5 Mitarbeitern. Seit Juli 2020 begleicht sie aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten ihre Verbindlichkeiten zunehmend schleppend und unvollständig. Auf erste Mahnungen von Lieferanten hin werden Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen, aber nur teilweise erfüllt. Ab Oktober 2020 entstehen auch gegenüber den Krankenkassen und dem Finanzamt Rückstände, die sich trotz noch erfolgender Zahlungen kontinuierlich erhöhen. Die Schuldnerin sieht sich nun regelmäßig Zwangsvollstreckungsversuchen ausgesetzt, die fruchtlos bleiben. Seit Januar 2021 erhalten schließlich auch die Arbeitnehmer nur noch unregelmäßig ihren Lohn.

Über das Vermögen der A-GmbH wird am 1.8.2021 auf einen Insolvenzantrag der K-Krankenkasse vom 4.4.2021 hin das Insolvenzverfahren eröffnet.

Bei Durchsicht der Buchhaltungsunterlagen und der Kontoauszüge der Schuldnerin stellt sich heraus, dass diese im Februar 2021 noch Forderungen der G-GmbH über 8.500 EUR beglichen hat. Zuvor hatte die Fa. B Insolvenzantrag gestellt, den sie nach erfolgter Zahlung für erledigt erklärte.

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