Rz. 71

Nach Formulierung in dem Gerichtsbeschluss unterscheiden:

Ist die Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter übergegangen ("Starker Verwalter")?

oder

Kein Übergang der Verfügungsbefugnis, aber Zustimmungsvorbehalt
Aufgaben und Maßnahmen aus dem Gerichtsbeschluss beachten

1. Allgemein:

Inventar sichern, ggf. Forderungseinzug
Versicherungen prüfen und Schutz gewährleisten
Banken, Lieferanten und Gläubiger über Verfahren informieren, ggf. Gläubiger hinsichtlich späterer Anfechtung "bösgläubig" machen
Vereinbarungen mit Grundpfandgläubigern bei Immobilieninsolvenz treffen, insb. Verwaltungsaufwand vereinbaren
Finanzamt informieren, ggf. Antrag neue Steuernummer für vorläufiges Insolvenzverfahren
Informationen für das Gutachten zur Eröffnung des Verfahrens an das Gericht (Handelsregister, Gewerbeamt)
Ermitteln der im Falle der Eröffnung anfallenden Kosten und Masseverbindlichkeiten (Arbeitnehmer, Miet- und Leasingverträge, Steuern)

2. Bei beabsichtigter Betriebsfortführung:

Unterlagen und Auskünfte zur Liquiditäts- und Ergebnisplanung
Inventarisierung
Aus- und Absonderungsrechte ermitteln und rechtlich beurteilen, Verhandlungen mit den Berechtigten, insb. wegen Neubelieferung, Erlösbeteiligung der Masse, Preisnachlässe
Kundenbeziehungen ggf. besondere Zusicherungen, Aufrechnungslagen prüfen, Abschlagszahlungen
Dauerschuldverhältnisse, Notwendigkeit für Betriebsfortführung, ggf. Ausfinanzierungen
Patente und Lizenzen, behördliche Genehmigungen ggf. einholen oder verlängern
Arbeitnehmer: Betriebsrat informieren, Kündigungen, Arbeitsämter informieren und ggf. Insolvenzausfallgeld vorfinanzieren
Investoren einbinden

3. Bei beabsichtigter Betriebseinstellung:

Verwertung zur Ausfinanzierung, insb. Aus- und Absonderungsrechte beachten
nicht mehr benötigte Verträge beenden zur Vermeidung von Masseverbindlichkeiten[63]
[63] Ausführlich dargestellt von Titz/Tötter, ZInsO 2006, 977 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge