Rz. 71
▪ | Nach Formulierung in dem Gerichtsbeschluss unterscheiden:
oder
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▪ | Aufgaben und Maßnahmen aus dem Gerichtsbeschluss beachten |
1. Allgemein:
▪ | Inventar sichern, ggf. Forderungseinzug |
▪ | Versicherungen prüfen und Schutz gewährleisten |
▪ | Banken, Lieferanten und Gläubiger über Verfahren informieren, ggf. Gläubiger hinsichtlich späterer Anfechtung "bösgläubig" machen |
▪ | Vereinbarungen mit Grundpfandgläubigern bei Immobilieninsolvenz treffen, insb. Verwaltungsaufwand vereinbaren |
▪ | Finanzamt informieren, ggf. Antrag neue Steuernummer für vorläufiges Insolvenzverfahren |
▪ | Informationen für das Gutachten zur Eröffnung des Verfahrens an das Gericht (Handelsregister, Gewerbeamt) |
▪ | Ermitteln der im Falle der Eröffnung anfallenden Kosten und Masseverbindlichkeiten (Arbeitnehmer, Miet- und Leasingverträge, Steuern) |
2. Bei beabsichtigter Betriebsfortführung:
▪ | Unterlagen und Auskünfte zur Liquiditäts- und Ergebnisplanung |
▪ | Inventarisierung |
▪ | Aus- und Absonderungsrechte ermitteln und rechtlich beurteilen, Verhandlungen mit den Berechtigten, insb. wegen Neubelieferung, Erlösbeteiligung der Masse, Preisnachlässe |
▪ | Kundenbeziehungen ggf. besondere Zusicherungen, Aufrechnungslagen prüfen, Abschlagszahlungen |
▪ | Dauerschuldverhältnisse, Notwendigkeit für Betriebsfortführung, ggf. Ausfinanzierungen |
▪ | Patente und Lizenzen, behördliche Genehmigungen ggf. einholen oder verlängern |
▪ | Arbeitnehmer: Betriebsrat informieren, Kündigungen, Arbeitsämter informieren und ggf. Insolvenzausfallgeld vorfinanzieren |
▪ | Investoren einbinden |
3. Bei beabsichtigter Betriebseinstellung:
▪ | Verwertung zur Ausfinanzierung, insb. Aus- und Absonderungsrechte beachten |
▪ | nicht mehr benötigte Verträge beenden zur Vermeidung von Masseverbindlichkeiten[63] |
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