Überblick

Die Prüfung der Sanierungsfähigkeit eines Krisenunternehmens dient der Entscheidungsvorbereitung und -unterstützung im Rahmen des Managements einer Unternehmenskrise und sollte zeitlich gesehen vor der Entscheidung über die Einleitung von Sanierungsmaßnahmen liegen. Die Sanierungsfähigkeitsprüfung ist erforderlich, wenn als unternehmerische Handlungsalternativen zur Auswahl stehen

  • einerseits die Durchführung der Sanierung durch Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen und Fortführung des Unternehmens und
  • anderseits die Unterlassung der Sanierungsmaßnahmen mit anschließender Liquidation der Vermögenswerte und Auflösung des Unternehmens.

Um die bessere Alternative zu identifizieren, sind die ökonomischen Konsequenzen beider Wege abzubilden und zu beurteilen. Die Prüfungsaufgabe besteht dabei regelmäßig darin abzuschätzen, ob durch Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen die Überlebensfähigkeit und Wirtschaftlichkeit eines Krisenunternehmens wiederhergestellt werden kann. Nur bei positivem Befund der Sanierungsfähigkeitsprüfung ist die Umsetzung eines Sanierungskonzeptes sinnvoll. Die Prüfung der Sanierungsfähigkeit ist regelmäßig ein Bestandteil in Insolvenzverfahren. Neben dem Wesen der Sanierungsfähigkeitsprüfung wird im Folgenden das Konzept der finanzplanbasierten Sanierungsfähigkeitsprüfung vorgestellt.

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