Die USt-IdNr. unterliegt grundsätzlich keiner zeitlichen Begrenzung.[1] Es wird aber davon ausgegangen, dass die USt-IdNr. erlischt, wenn der Inhaber stirbt.[2] Im Insolvenzverfahren verbleibt die alte USt-IdNr. grundsätzlich beim Insolvenzschuldner als maßgeblichem Unternehmer. Wenn dem Insolvenzverwalter für die Abwicklung eine neuer Steuernummer zugeteilt wird, sind die alte Steuernummer und USt-IdNr. der neuen Steuernummer zuzuweisen.[3]
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