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Kanzleiführung - alles noch im Griff?

Interprofessionelle Zusammenarbeit - für Anwälten ein Tabu oder eher eine Chance?

Auch wenn das BVerfG kürzlich den § 59a der BRAO für teilweise verfassungswidrig erklärt hat, dürfte das anwaltliche Gesellschaftsrecht ein Closed Shop bleiben. Die Zusammenarbeit mit nicht verkammerten Berufen bleibt ein Tabu. Auch bei Anwälten ist die Angst vor aufmüpfigen Heuschrecken und branchenfremden Quertreibern längst nicht überwunden. Doch jüngere Anwälte sind offener für zukunftsweisende Zusammenarbeitsmodelle.