Wer als Anwalt finanziell ins Trudeln kommt, verliert nicht nur schnell seine mühsam aufgebaute Anwaltskanzlei, er verliert häufig zugleich das Recht, seinen erlernten Beruf auszuüben und damit die reale Chance, wirtschaftlich wieder auf die Beine zu kommen.mehr
Einkommensteuerschulden als (ehemalige) Masseverbindlichkeiten werden von den Wirkungen eines Insolvenzplanverfahrens grundsätzlich nicht erfasst.mehr
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Auch wenn das BVerfG kürzlich den § 59a der BRAO für teilweise verfassungswidrig erklärt hat, dürfte das anwaltliche Gesellschaftsrecht ein Closed Shop bleiben. Die Zusammenarbeit mit nicht verkammerten Berufen bleibt ein Tabu. Auch bei Anwälten ist die Angst vor aufmüpfigen Heuschrecken und branchenfremden Quertreibern längst nicht überwunden. Doch jüngere Anwälte sind offener für zukunftsweisende Zusammenarbeitsmodelle.mehr
Darf der Anwalt eine Geschäftsreise abrechnen, wenn die Kanzlei am Gerichtsort eine Zweigstelle unterhält, der Anwalt aber dort nicht tätig ist? Diese Rechtsfrage beschäftigte das Oberlandesgericht Koblenz.mehr
Darf ein Rechtsanwalt auf seinem Briefkopf neben dem eigenen Namen den Namen einer Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) aufführen, ohne klarzustellen, dass kein Fall der gemeinschaftlichen Berufsausübung vorliegt. Nein, sagt der Anwaltsgerichtshof Rheinland-Pfalz.mehr
Die Kooperation zwischen Rechtsanwaltskanzlei, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist rechtlich nicht zu beanstanden. Was der BGH aber monierte, war die Gestaltung des Briefbogens: Verwenden die verschiedenen Berufsträger darauf eine einheitliche Kurzbezeichnung, gehen die Mandanten auch haftungsrechtlich von einer Einheit aus.mehr
Das anwaltliche Gesellschaftsrecht ist streng. Nach § 59a BRAO dürfen sich Advokaten nur mit anderen Berufskollegen, Patentanwälten, Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern zur gemeinschaftlichen Berufsausübung im Rahmen der eigenen beruflichen Befugnisse verbinden.mehr
Beiträge für Risikolebensversicherungen sind nicht betrieblich veranlasst, wenn sich Gesellschafter gegenseitig gegen die wirtschaftlichen Folgen des Ausfalls eines Gesellschafters absichern.mehr
Wenn Anwälte pleite gehen, ist die Anwaltszulassung in der Regel weg. Zu groß ist die Gefahr, dass Mandanten Schaden nehmen könnten. Ausweg: Die Anstellung des Pleitiers in einer Sozietät, wo durch Beaufsichtigung die Gefährdung Rechtsuchender ausgeschlossen ist. Doch es muss seine effektive Kontrolle gewährleistet sein.mehr
Wer für sich alleine lebt, kann als Single tun und lassen, was er will. In der Ehe ist das ganz anders. Das musste auch ein Rechtsanwalt erfahren, der sich nach einem Gebührenverzicht zu Gunsten eines Mandanten plötzlich einer Schadensersatzforderung seiner Kollegen gegenübersah.mehr
Ein Familiengericht hatte einem Mandanten im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens die Beiordnung einer aus Rechtsanwälten und Steuerberatern bestehenden Rechtsanwalts-GmbH verweigert. Doch die Entscheidung kassierte das Oberlandesgericht Nürnberg gleich wieder ein.mehr
Honorarforderungen eines Steuerberaters können als unwesentliche Betriebsgrundlagen bei einer Einbringung nach § 24 UmwStG zurückbehalten werden. Die zurückbehaltenen Forderungen sind als nachträgliche Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit nach § 24 Nr. 2 EStG im Zuflusszeitpunkt zu erfassen.mehr