Steuererklärung im Verbraucherinsolvenzverfahren
Über das Vermögen der Steuerpflichtigen war am 28.2.2012 das (vereinfachte) Insolvenzverfahren eröffnet worden. Im März 2013 reichte sie bei ihrem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung für 2012 ein, in der sie ausschließlich Arbeitnehmereinkünfte erklärte. Daraufhin forderte das Finanzamt den gerichtlich bestellten Treuhänder auf, die Steuererklärung zu unterschreiben. Nachdem dieser der Aufforderung nicht nachgekommen war, lehnte das Finanzamt die Durchführung der Veranlagung mit einem an den Treuhänder gerichteten Bescheid ab. Dabei blieb es auch, nachdem das Insolvenzverfahren aufgehoben, jedoch u. a. hinsichtlich der Einkommensteuererstattung für 2012 die Nachtragsverteilung angeordnet wurde.
Die dagegen gerichtete Klage des Treuhänders blieb ohne Erfolg. Nach der Entscheidung des Finanzgerichts liegt ein wirksamer Antrag auf Veranlagung angesichts der nur von der Steuerpflichtigen unterschriebenen Steuererklärung nicht vor. Infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der sich anschließenden Nachtragsverteilung sei die Steuerpflichtige handlungsunfähig, so dass der Treuhänder (mit-)unterschreiben müsse.
Auch der Bundesgerichtshof habe eine Verpflichtung des Treuhänders zur Abgabe einer Steuererklärung bejaht, wenn sich hieraus (voraussichtlich) ein Erstattungsanspruch ergebe, da der Treuhänder diesen zugunsten der Masse zu realisieren habe. Dies gelte auch dann, wenn der Schuldner ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehe und daher ein Antrag auf Veranlagung zu stellen sei. Zudem teile ein Erstattungsanspruch wegen überzahlter Lohnsteuer nicht das Schicksal des insolvenzfreien Arbeitslohns und unterfalle nicht dem besonderen Pfändungsschutz.
FG Düsseldorf, Urteil v. 28.8.2014, 8 K 3677/13
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
1.666
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.5605
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.2002
-
Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen
9612
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
943
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
858
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6916
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
678
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
625
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
5652
-
Profitieren Kanzleien von der neuen Härte auf dem Arbeitsmarkt?
24.07.2026
-
"Kulturkostenzuschuss" der öffentlichen Hand umsatzsteuerpflichtig
24.07.2026
-
Übernahme der Denkmal-AfA nach § 7i EStG durch verbliebenen Gesellschafter
24.07.2026
-
Zeitpunkt der Betriebsaufgabe
23.07.2026
-
Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
23.07.2026
-
Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
23.07.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten
22.07.2026
-
Restnutzungsdauer nach § 253 Abs. 2 Satz 4 BewG nach Kernsanierung
22.07.2026
-
Insolvenz in der Überbrückungshilfe: Kein Anspruch auf Auszahlung
22.07.2026
-
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
22.07.2026