Wenige Firmen nutzen bislang neues Sanierungsverfahren
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 22 Anträge für das außergerichtliche Verfahren nach dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) registriert, das auch Krisenunternehmen in der Pandemie helfen soll, wie aus einer Auswertung des Fachmagazins "INDat Report" hervorgeht.
Restrukturierungsplan muss nicht einstimmig angenommen werden
Seit Anfang 2021 reicht es, wenn angeschlagene Unternehmen, die noch nicht zahlungsunfähig oder überschuldet sind, eine Mehrheit der Gläubiger vom ihrem Restrukturierungsplan überzeugen. Einzelne Gläubiger, an deren Widerspruch außergerichtliche Sanierungen bisher häufig scheiterten, können nun überstimmt werden.
Restrukturierungsgerichte befragt
Für die Auswertung wurden den Angaben zufolge alle 24 Restrukturierungsgerichte befragt, die die vertraulichen Verfahren auf Antrag des betroffenen Unternehmens einleiten und beaufsichtigen. In 4 der 22 Verfahren gab es im vergangenen Jahr einen gerichtlich bestätigten Restrukturierungsplan. Dazu zählte das Modeunternehmen Eterna, das das Vorhaben selbst publik machte. Andere Verfahren waren Ende 2021 noch nicht abgeschlossen, oder das Unternehmen zog die Anzeige zurück.
Fallzahl könnte steigen
Die geringe Fallzahl lasse allerdings nicht den Schluss zu, dass das neue Verfahren gescheitert sei, hieß es. Die Finanzhilfen in der Pandemie verminderten derzeit noch den Bedarf. Das könne sich schnell ändern, wenn die Staatshilfen für Unternehmen ausliefen. Die befürchtete Insolvenzwelle in der Pandemie ist dank milliardenschwerer Hilfen bislang ausgeblieben.
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