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Reformvorhaben WissZeitVG

Bundesregierung beschließt Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes bis Mitte 2026 angekündigt. Am 29. Juli hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich beschlossen. Mit diesem sollen insbesondere Änderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) umgesetzt werden. Unter anderem sollen die Mindestvertragslaufzeiten geändert werden und die Qualifizierungsbefristung gegenüber der Drittmittelbefristung Vorrang haben. 




Älterer Herr spielt Gitarre
Älterer Herr spielt Gitarre
Gesetzesänderung

Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften wird auf 2028 verschoben

Nach dem sog. Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 bestand für Honorar-Lehrkräfte und ihre Auftraggeber das Risiko, dass die Tätigkeit von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) als Scheinselbstständigkeit eingestuft wird. Mit § 127 SGB IV hat der Gesetzgeber nun eine Übergangsregelung verlängert: Unter bestimmten Voraussetzungen können Honorar-Lehrkräfte bis Ende 2027 weiterhin als Selbstständige tätig sein.