Verhaltensbedingte Kündigung







Berliner Verkehrsbetriebe
Berliner Verkehrsbetriebe
Arbeitsgericht Berlin

Straßenbahnfahrer wegen bedrohlichem Facebook-Posting gegen Verdi rechtmäßig gekündigt

Das Arbeitsgericht Berlin hat die ordentliche Kündigung eines Straßenbahnfahrers für wirksam erklärt, der in einer Facebook-Gruppe das Verhalten von ver.di-Gewerkschaftern mit einer Fotomontage kritisiert hatte. Diese zeigte einen Mann mit einer auf ihn gerichteten Pistole und dem Schriftzug "VER.DI HÖRT DEN WARNSCHUSS NICHT!". Der Beitrag wurde als konkrete Bedrohung von Gewerkschaftsmitgliedern und als erhebliche Störung des Betriebsfriedens gewertet. Eine Abmahnung war deshalb unnötig, jedoch durfte die Arbeitgeberin nach der Interessenabwägung nur ordentlich kündigen.



Präsentation vor Leuten von denen einer im Rollstuhl sitzt
Präsentation vor Leuten von denen einer im Rollstuhl sitzt
Zustimmungserfordernis und Ausnahmen

Rolle des Integrationsamts bei Kündigung schwerbehinderter Menschen

Besteht ein Arbeitsverhältnis bereits länger als 6 Monate, bedarf die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Aber auch schon während der kündigungsschutzrechtlichen Wartezeit kann der Arbeitgeber nach neuerer Rechtsprechung zur Durchführung eines Präventionsverfahrens verpflichtet sein und dessen Unterlassen Auswirkungen auf die Wirksamkeit einer Kündigung haben.

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In Smartphone tippen
In Smartphone tippen
BAG-Urteil

Fristlose Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe

Ein Arbeitnehmer, der sich in einer privaten Chatgruppe in beleidigender und menschenverachtender Weise über Vorgesetzte und Kollegen äußert, kann sich gegen seine außerordentliche Kündigung nur im Ausnahmefall darauf berufen, dass er darauf habe vertrauen dürfen, die Chatinhalte würden vertraulich bleiben. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht und hob damit das anderslautende Urteil der Vorinstanz auf.




Beleidigung Wut
Beleidigung Wut
Urteil

Beleidigungen rechtfertigen nicht ausnahmslos eine fristlose Kündigung

In Einzelfällen kann eine Kündigung wegen grober Beleidigungen gegenüber Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen unwirksam sein, weil eine vorherige Abmahnung erforderlich gewesen wäre. Eine Abmahnung hält das LAG Thüringen dann nicht für entbehrlich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Arbeitnehmenden aufgrund menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen der Blick für die Bedeutung ihrer Äußerungen verstellt gewesen sein könnte.