Der internationale "Tag des Faulenzens" am 22. März erinnert daran, auch mal gar nichts zu tun. Fehlt Mitarbeitenden jedoch auf Dauer die Leistungsbereitschaft, ist dies problematisch. Wollen Arbeitgeber auf eine schwache Arbeitsleistung mit einer Abmahnung oder Kündigung reagieren, sollten sie dies rechtlich abwägen, um nicht vor Gericht an den Beweisen zu scheitern.mehr
Ein Arbeitgeber kündigte einem Arbeitnehmer, weil seine Arbeitsleistung über längere Zeit deutlich schlechter war als die vergleichbarer Kollegen: Er leiste ein Drittel weniger bei Kommissionier-Aufträgen als der Durchschnitt. Die Kündigung war rechtmäßig, entschied das LAG Köln.mehr
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Grundsätzlich kann eine schlechte Arbeitsleistung eine verhaltensbedingte Kündigung nach vorheriger Abmahnung rechtfertigen. Vor Gericht muss der Arbeitgeber des "Low Performers" die Minderleistung aber beweisen. Genau daran scheiterte der Arbeitgeber eines KFZ-Mechanikers vor dem Arbeitsgericht Siegburg.mehr
Personalentwickler und Vertriebschefs stehen oft vor der Aufgabe, Minderleister in Sales-Teams richtig zu motivieren. Wie die Verkäufer-Weiterbildung mittels Best Practices verbessert werden kann, zeigt Verkaufstrainer Lothar Stempfle in der Wirtschaft + Weiterbildung anhand eines Sieben-Punkte-Plans. mehr
Personaler und Führungskräfte investieren oft viel Zeit und Geld in die Förderung von Low Performern. Doch wie lange lohnt es sich, daran festzuhalten, und wann ist eine Trennung oder Versetzung sinnvoller? Ben MacKenzie und Thomas Saller haben eine Checkliste für diese Entscheidung zusammengestellt.mehr
Die deutschen Olympioniken wurden teilweise aufgrund des Nichterfüllens von Erwartungen an die Spitzensportler kritisiert. Die Leistungserbringung bemängelt. Es wäre mehr möglich gewesen. Auch in Unternehmen kann es zum Leistungsabfall von Arbeitnehmern kommen. Der Arbeitsrechtler Dr. Marc Spielberger von Beiten Burkhardt zeigt arbeitsrechtliche Lösungsmöglichkeiten auf.mehr
Die Mitarbeiter stöhnen unter der Arbeitslast und unter ihnen ein unliebsamer Kollege, der lediglich ein geringes Arbeitstempo vorlegt und schlechte Arbeitsleistungen erbringt? Eine Kündigung des Ungeliebten auf Druck der anderen Arbeitnehmer will jedoch wohl überlegt sein, wie ein Urteil des ArbG Magdeburg zeigt.mehr