Low Performer: Schlechtleistung im Arbeitsverhältnis

Im Bewerbungsgespräch sprüht der Kandidat oder die Kandidatin vor Motivation, die Vita glänzt vor Expertise – und dann? Ernüchterung im Arbeitsalltag. Lang­samere Arbeitsweise, weniger Engage­ment, häufige Fehler. Will­kommen in der Welt der Low Performer. Welche Handlungsoptionen Arbeitgeber in solchen Fällen haben.

Für Unternehmen sind sogenannte Low Performer ein echtes Problem, denn sie kosten Geld und Nerven. Die Produktivität sinkt, die Stimmung im Team kippt, die Mehrarbeit lastet auf den Schultern der Kolleginnen und Kollegen. Was also tun, wenn der oder die Mitarbeitende einfach nicht performt? 

Das Arbeitsrecht bietet zwar Handlungsmöglichkeiten, aber die Hürden sind hoch. Abmahnungen müssen detailliert sein und realistische Fristen zur Leistungssteigerung beinhalten. Kündigungen sind nur bei schwerwiegender Minderleistung und unter Berücksichtigung strenger Auflagen möglich.

Facetten der Low Performance

Der Begriff "Low Performance" bezeichnet die Minder- oder Schlechtleistung von Arbeitnehmenden. Dabei kann die Minderleistung sowohl qualitativer als auch quantitativer Art sein: So können die Arbeitsergebnisse bereits qualitativ nach unten abweichen oder aber qualitativ mit den Arbeitsergebnissen der Kollegen vergleichbar sein, der oder die Arbeitnehmende arbeitet aber langsamer als seine K...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
Personalmagazin 6/2024

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Schlagworte zum Thema:  Low-Performer, Abmahnung, Kündigung