Recht: Wenn Arbeitnehmer an Kartellabsprachen beteiligt sind

In die Presse gelangen vor allem Kartellfälle großer Unternehmen und die Millionenstrafen gegen die Geschäftsführer. Doch wie kann ein Unternehmen gegen Mitarbeiter vorgehen, die in Kartelle verwickelt sind? Ist die fristlose Kündigung dann die richtige Lösung?

Oft erfährt das Unternehmen erst durch Ermittlungsverfahren und Durchsuchungsmaßnahmen der Kartellbehörden von den Zuständen im eigenen Betrieb. Doch wer von den Mitarbeitern oder Managern wusste von den Absprachen? Denn ermittelt wird gegen alle Personen, die über die Vorgänge informiert oder die daran beteiligt waren.

Für den Schnelleren gilt die Kronzeugenregelung

Da bei Kartellabsprachen immer mindestens 2 Seiten beteiligt sind, ist es für betroffene Unternehmen entscheidend, sofort zu handeln, bevor die Ermittlungsbehörde dies tut. Denn wer als Erster den Sachverhalt vollständig der Kartellbehörde meldet, kann von der Kronzeugenregelung profitieren.

Fristlose Kündigung verhindert schnelle interne Aufklärung

Der erste Gedanke, den beteiligten Mitarbeiter fristlos zu entlassen, ist verständlich. Doch kann nur er zur vollständigen Aufklärung beitragen. Als erstes sollte man den Mitarbeiter darauf hinweisen, sich rechtlich beraten zu lassen. Da dies allerdings teuer ist, wird der Mitarbeiter seine Auskunft sowohl an den Erhalt seines Arbeitsplatzes als auch an finanzielle Unterstützung für den Rechtsbeistand knüpfen.

Vor der Kündigung miteinander reden

Da dem Unternehmen und dem Arbeitnehmer kartellrechtliche Geldbußen und Schadensersatzansprüche von Dritten drohen, werden beide Seiten ein Interesse an einer schnellen aufklärenden Zusammenarbeit haben, um so von der Kronzeugenregelung profitieren zu können.

Beim Gerichtsprozess wegen Kartellabsprachen werden alle angeklagt

Findet ein Gerichtsprozess statt, werden das Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände sowie beteiligte Arbeitnehmer angeklagt. Die Geldbuße wird dabei unterschiedlich hoch ausfallen. Allerdings wird so unmissverständlich deutlich gemacht, dass Kartellabsprachen rechtlich und politisch nicht korrekt sind.