Universitätsmitarbeiter scheitert mit Klage gegen befristete Verträge
Das LAG wies die Klage des 48-Jährigen am Mittwoch in zweiter Instanz ab und änderte mit seinem Urteil die Entscheidung des Arbeitsgerichts Gießen. Eine Revision wurde nach Angaben einer Sprecherin nicht zugelassen.
Befristete Arbeitsverträge in Forschung und Lehre zulässig
Das Gericht wies in der Verhandlung auf die Besonderheiten im Wissenschaftsbetrieb hin. Nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz seien lange Befristungen ausdrücklich möglich. Sehr lange Zeiträume seien im Gesetz so angelegt, so das Gericht. Dabei verwies es auch auf die im Grundgesetz verankerte Freiheit von Forschung und Lehre. Befristete Tätigkeiten in der Forschung seien nicht mit solchen in der Industrie vergleichbar.
16 befristete Verträge in 13 Jahren
In dem Rechtsstreit hatte ein Diplom-Mathematiker, der seit 2002 in 16 befristeten Verträgen an der Universität Gießen arbeitet, gegen das Land Hessen geklagt. Der 48-Jährige ist von Anfang an mit Programmieren beschäftigt. «Er macht seit 2002 denselben Job, hat denselben Schreibtisch», sagte sein Anwalt vor Gericht.
Das Arbeitsgericht Gießen hatte im vergangenen Jahr in erster Instanz geurteilt, die letzte Befristung sei ungültig, weil diese zu einem LOEWE-Projekt des Landes Hessen gehörte und der Mathematiker nicht aus Drittmitteln, sondern aus Landesmitteln bezahlt wurde. Gegen dieses Urteil hatte die Universität Berufung eingelegt.
Er werde nun die Begründung des Urteils abwarten und prüfen, ob sein Mandant wegen der Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht einlegt, sagte der Anwalt des Klägers.
Hessisches LAG, Urteil v. 5.8.2015, 2 Sa 1210/14
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
938
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
893
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
842
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
7261
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
6662
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
449
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
359
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
3162
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
280
-
Keine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD bei Renteneintritt
2132
-
Grenzen der Haftung eines Arbeitgebers nach Diskriminierung
15.09.2026
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
10.09.20262
-
Mehr Vollzeitbeschäftigung als Ausweg für Personalmangel im öffentlichen Dienst?
09.09.2026
-
Haftung für diskriminierende Stellenanzeigen auf Jobportalen
27.08.2026
-
Verharmlosung des Holocausts im Dienst führt zur Entlassung aus der Bundeswehr
26.08.2026
-
Arzt mit eingeschränkter Berufsausübungserlaubnis hat Anspruch auf Tarifgehalt
25.08.2026
-
Gewährung der Tauschtage im folgenden Kalenderjahr
13.08.2026
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
13.08.2026
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
13.08.2026
-
Tauschtage für Beschäftigte des Bundes
13.08.2026