Befristung: Wissenschaftszeitvertragsgesetz verabschiedet

Um den Missbrauch bei kurzfristigen Kettenbefristungen an Hochschulen einzudämmen, hat der Bundestag nun das Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert. Dabei sind einige Änderungen erst im Dezember während des Gesetzgebungsverfahrens in die Reform eingeflossen.

Nachwuchswissenschaftler in Deutschland haben künftig mehr Planungssicherheit für Karriere und Privatleben. Der Bundestag hat mit Koalitionsmehrheit die Reform des umstrittenen Gesetzes über Zeitverträge verabschiedet, das in den vergangenen Jahren häufig prekäre Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verursacht hatte. Bildungsministerin Johanna Wanka beklagte bei der Parlamentsdebatte, die bisherigen Möglichkeiten zur Befristung seien ausgenutzt worden. Nach Angaben der Bildungsgewerkschaft GEW hatten zuletzt neun von zehn wissenschaftlichen Uni-Mitarbeitern lediglich Zeitverträge.

Reform gegen Kurzzeitverträge an Hochschulen

Der wichtigste Leitsatz für das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Gegen "Fehlentwicklungen" wie Kurzfrist-Kettenverträge soll sich der Befristungsrahmen an Projektlaufzeiten und Qualifizierungszielen der Mitarbeiter orientieren - in der Regel mehrere Jahre. Zunächst war die Befristung bei Drittmittelprojekten nur an die Mittelbewilligung gebunden. Auch wird sich die maximale Dauer wissenschaftlicher Hilfstätigkeiten auf sechs Jahre erhöhen. Der Bildungsausschuss des Bundestags brachte beide Änderungen auf Vorschlag des rot-grün dominierten Bundesrats erst im Dezember im Gesetz unter.

Für die Opposition greift die schwarz-rote Reform zu kurz. "Der Entwurf der Bundesregierung lässt auch nach jahrelanger Debatte die größten Missstände bestehen", sagte Nicole Gohlke von der Linken. "Nach wie vor sind kurze Vertragslaufzeiten und Kettenbefristungen möglich." Ihr Grünen-Kollege Kai Gehring ergänzte: "Union und SPD riskieren damit, dass junge Talente der Wissenschaft weiter 'Lebewohl' sagen."

Hochulrektoren: Flexibilität des Wissenschaftssystems bleibt

Nach Einschätzung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) wird die Gesetzesreform dagegen für den Wissenschaftsnachwuchs im Uni-Alltag nicht zu großen Problemen führen. "Wir sind angehört worden, es sind einige unserer Vorstellungen in die Novelle eingeflossen - leider nicht alle. Ich denke, wir können damit dennoch ganz gut leben", sagte HRK-Präsident Horst Hippler der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Flexibilität und Dynamik des Wissenschaftssystems sehe ich nicht gefährdet."

Hippler sagte über die schwarz-rote Gesetzesnovelle: "Dass etwa Vertragslaufzeiten künftig an die Laufzeiten des Qualifizierungsziels angepasst werden sollen, halte ich für sehr positiv, solange auch Abweichungen - auch im Interesse der Mitarbeiter - möglich sind." Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen würden aber mit den Regelungen für das wissenschaftsunterstützende Personal in Technik und Verwaltung in Drittmittelprojekten Probleme kriegen. "Da wird dann regelmäßig auf rechtssichere befristete Einstellungen für nur zwei Jahre nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zurückgegriffen werden, und damit wird es zu größerer Fluktuation kommen."

dpa
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