Start der Anbindung der Gerichtsvollzieher an das Kontenabrufverfahren
Danach ist ein Kontenabrufersuchen an das BZSt unter anderem dann zulässig, wenn
- der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt oder
- bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten ist.
Gesetzliche Grundlagen hierfür sind § 93 Abs. 8 Satz 2 AO i. V. m. § 93b Abs. 1 AO und § 802 Abs. 1 ZPO.
Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung für die Teilnahme am Kontenabrufverfahren eine Registrierung beim BZSt durch die Vergabe einer Bedarfsträgerkennung ist. Um diese vergeben zu können, muss der Zulassungsantrag (erhältlich auf Anfrage an kontenabruf@bzst.bund.de) ausgefüllt und unterzeichnet per Post an das
Bundeszentralamt für Steuern
Referat St II 4
Dienstsitz Berlin
DGZ-Ring 12
13086 Berlin
gesandt werden. Der Fachbereich erteilt nach Prüfung des Antrags die Bedarfsträgerkennung und sendet Ihnen weitere Informationen zum Verfahren zu.
Weitere Informationen finden Sie unter Kontenabrufverfahren.
BZSt v. 10.1.2013
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.2195
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.876
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.0456
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.030
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
695
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
662
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
647
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
629
-
Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
540
-
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
459
-
Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
-
Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
-
Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026
-
Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
-
Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026
-
Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung
03.03.2026
-
Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026
-
Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
27.02.2026
-
Liste zum automatischen Informationsaustausch
26.02.2026