Start der Anbindung der Gerichtsvollzieher an das Kontenabrufverfahren
Danach ist ein Kontenabrufersuchen an das BZSt unter anderem dann zulässig, wenn
- der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt oder
- bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten ist.
Gesetzliche Grundlagen hierfür sind § 93 Abs. 8 Satz 2 AO i. V. m. § 93b Abs. 1 AO und § 802 Abs. 1 ZPO.
Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung für die Teilnahme am Kontenabrufverfahren eine Registrierung beim BZSt durch die Vergabe einer Bedarfsträgerkennung ist. Um diese vergeben zu können, muss der Zulassungsantrag (erhältlich auf Anfrage an kontenabruf@bzst.bund.de) ausgefüllt und unterzeichnet per Post an das
Bundeszentralamt für Steuern
Referat St II 4
Dienstsitz Berlin
DGZ-Ring 12
13086 Berlin
gesandt werden. Der Fachbereich erteilt nach Prüfung des Antrags die Bedarfsträgerkennung und sendet Ihnen weitere Informationen zum Verfahren zu.
Weitere Informationen finden Sie unter Kontenabrufverfahren.
BZSt v. 10.1.2013
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.8945
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.116
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3456
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.150
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
805
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
801
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
520
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
504
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4812
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
468
-
Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
-
Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026