Ein Tarifvertrag, der für Leiharbeitnehmende ein geringeres Arbeitsentgelt als das der im Entleiherbetrieb beschäftigten Stammarbeitnehmenden festlegt, muss ihnen Vorteile in Bezug auf wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gewähren. Das ist nötig, um den Gesamtschutz der betroffenen Leiharbeitnehmenden sicherzustellen. Diese Vorteile müssen geeignet sein, die Ungleichbehandlung hinsichtlich der Bezahlung auszugleichen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil entschieden.mehr
Bei einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung schützt das AÜG Leiharbeitnehmende, in dem es ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer fingiert. Dazu kommt es nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht, wenn das Leiharbeitsverhältnis dem Recht eines anderen EU-Mitgliedstaats unterliegt. mehr
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Deutschland leidet unter Personalmangel. Derzeit werden etwa 1,2 Millionen Arbeitskräfte, davon zwei Drittel Fachkräfte, gesucht. Ohne Migranten wären die Engpässe deutlich dramatischer. In der Zeitarbeitsbranche ist ihr Einsatz Alltag: Knapp 40 Prozent der Leiharbeitnehmenden haben einen Migrationshintergrund, und der Anteil der Geflüchteten unter ihnen ist in den vergangenen Jahren auf etwa 20 Prozent gestiegen. mehr
Die sozialen Netzwerke gehören für die meisten Menschen zum Alltag. Im Marketing und Recruiting nimmt ihre Bedeutung zu, auch in der Unternehmenskommunikation. Was eine gute HR-Kommunikation auf Social Media auszeichnet und wer derzeit die wichtigsten Influencer in der Szene sind, beleuchtet der Schwerpunkt dieser Ausgabe.mehr
Der EuGH gibt in einem neuen Urteil wichtige Hinweise zur Höchstüberlassungsdauer in Deutschland, nachdem ihm das LAG Berlin Brandenburg in einem Vorabentscheidungsersuchen die Frage vorgelegt hatte, wie der Begriff "vorübergehend" im Sinne der europäischen Leiharbeitsrichtlinie auszulegen ist.mehr
2021 wird ein spannendes Jahr für die Zeitarbeitsbranche. Wichtige Weichenstellungen stehen an, welche die Zukunft der Branche maßgeblich beeinflussen werden.mehr
Die Beantwortung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Zeitarbeiter bzw. Leiharbeiter eine erste Tätigkeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG haben können, führt in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten.mehr
In datenbasierter Personalarbeit und digitalisierten Prozessen liegt für HR der Schlüssel, endlich die Rolle des Verwalters abzustreifen und die des Gestalters einzunehmen. Unser Schwerpunkt beleuchtet, wie Personalerinnen und Personaler von Getriebenen zu Treibern der digitalen Transformation in Unternehmen werden.mehr
Im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung darf in Deutschland kein Fremdpersonal mehr in Unternehmen eingesetzt werden. Der Einsatz von Werkvertrags- und Leiharbeitnehmern wird damit künftig verboten. Das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz ist am 18. Dezember 2020 nun auch vom Bundesrat verabschiedet worden.mehr
Personalengpässe im digitalen Bereich können einen echten Wettbewerbsnachteil bedeuten. Personaler sollten daher verstärkt freiberufliche Experten bei Personalstrategien berücksichtigen, rät Alexander Raschke und erklärt, wie externe IT-Spezialisten Engpässe in der Krise entschärfen können.mehr
Millionen Beschäftigte in Deutschland verrichten einfache, aber essenzielle Tätigkeiten. Anerkennung finden sie selten. Handlungsbedarf besteht nicht nur seitens der Politik, auch Unternehmen müssen die Basisarbeiter stärker in den Blick nehmen.mehr
Das geplante und sich bereits im Gesetzgebungsverfahren befindende Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (kurz Arbeitsschutzkontrollgesetz) sieht ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie vor. Die Diskussion, ob ein solches Verbot sinnvoll und rechtlich überhaupt möglich ist, hat unter Experten bereits eingesetzt. Auch unser Kolumnist Alexander R. Zumkeller macht sich seine Gedanken dazu.mehr
In der Berichterstattung über Corona-Ausbrüche in Betrieben der Fleischindustrie werden Werkvertrag und Leiharbeit ständig synonym verwendet. Selbst in der politischen Diskussion geschieht dies. Philipp Geyer, CEO des Personaldienstleisters Unique, empfiehlt, genauer hinzusehen und zu differenzieren, wo die Probleme herkommen.mehr
Werkverträge sind stark in die Kritik geraten. Vor allem wegen der Zustände in der Fleischindustrie, die darin ihre Ursache haben, dass dort fast die gesamte Produktion über Werkverträge an sogenannte Subunternehmen ausgegliedert ist. In der Diskussion darüber werden Werkverträge und Leiharbeit oft nicht sauber voneinander abgegrenzt.mehr
Kommt die Krise oder kommt sie nicht? Die Veröffentlichung der Herbstprognose kommentiert Bundeswirtschaftsminister Altmaier, auch wenn die Aussichten "aktuell gedämpft" seine, drohe keine Konjunkturkrise. Die Vermischung von Konjunkturschwäche und Strukturwandel macht die Lage unübersichtlich. Der Schwerpunkt zeigt Strategien, die zukünftigen Entwicklungen mit Weitsicht begegnen.mehr
In der Zeitarbeit oder Personaldienstleisterbranche sind zweieinhalb Jahre nach der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) die Herausforderungen kaum weniger geworden. Daher bleiben die Fragen: Wie ist es um die Branche bestellt? Was ist bei der Auswahl des Personaldienstleisters wichtig? Machen Sie mit bei einer Kurz-Umfrage, um die Branche näher zu beleuchten.mehr
Im vergangenen Jahr waren durchschnittlich eine Million Menschen in Zeitarbeit beschäftigt – rund 32.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Anteil der Zeitarbeiter an allen Arbeitnehmern in Deutschland verringerte sich von 2,8 auf 2,6 Prozent, liegt damit aber immer noch auf einem hohen Niveau.mehr
Zwar sind die Offenlegungs- und die Konkretisierungspflicht bereits zum April 2017 mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft getreten. Dennoch sind knapp zwei Jahre danach noch immer Fragen dazu offen. Arbeitgeber sollten sorgsam vorgehen, um das Risiko von Sanktionen zu minimieren.mehr
Erstmalig war im Oktober 2018 die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten für Leiharbeitnehmer erreicht. Die Obergrenze ist eine wichtige Folge der AÜG-Reform vom April 2017. Personaldienstleister haben daher ein ernüchterndes Fazit zu den Auswirkungen der Änderungen auf die Zeitarbeitsbranche gezogen.mehr
Neue Geschäftsmodelle, wie Same-Day-Lieferungen, werden mit alten Personalkonzepten umgesetzt, die für die Mitarbeiter teilweise sehr belastend sind. Die Folge: Frust bei allen Beteiligten, der sich vielfach vermeiden ließe. Es ist an der Zeit, das Workforce Management neu und anders zu denken.mehr
Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz enthält verschärfte Equal-Pay-Vorschriften. Offenbar versuchten ein Entleiher und ein Verleiher diese zu umgehen, indem sie den Einsatz einer Leiharbeiterin für mehr als drei Monate unterbrechen wollten. Die darum ausgesprochene Kündigung hielt vor dem Arbeitsgericht aber nicht stand.mehr
Ein Leiharbeitnehmer hat vor dem Arbeitsgericht Gießen verlangt, das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihers zu erhalten, sogenanntes "Equal Pay". Die Kammer lehnte dies jedoch ab und bestätigte damit die durch die AÜG-Reform geänderten Equal-Pay-Vorschriften.mehr
Zum April 2017 ist die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft getreten. Wichtige Änderungen, zum Beispiel bei Höchstüberlassungsdauer oder bei Equal Pay, wirken sich erstmals ab 2018 aus – anders als etwa die bereits geltenden Konkretisierungs- und Kennzeichnungspflichten.mehr
Der Anteil der Leiharbeiter in Deutschland ist weiter gestiegen. Doch das Arbeitsmodell sorgt nicht nur für mehr Arbeitsplätze, sondern auch für überdurchschnittliche Fehlzeiten bei den Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) sowie bei den Ausfällen wegen psychischer Beschwerden.mehr
Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hat einige Unternehmen verunsichert. Um nicht Gefahr zu laufen ein hohes Bußgeld zu zahlen, müssen sie die Vertragsverhältnisse für Fremdpersonal klar definieren. Das Top-Thema zeigt anhand von Beispielen aus der Praxis, wie sich dies managen lässt.mehr
Mit Hilfe des kostenlosen Downloads können Sie feststellen, ob bei einem freien Mitarbeiter eine selbstständige Tätigkeit oder doch eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Umgehen Sie die Gefahr der Scheinselbstständigkeit und mögliche Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge.mehr
Jedes Unternehmen hat unterschiedliche Möglichkeiten fremdes Personal einzusetzen. Die Übersicht zu behalten, fällt oft schwer. Wir zeigen Ihnen mit dem kostenfreien Download, wie Sie Werkverträge und Zeitarbeit richtig abgrenzenmehr
Durch die Reform der Zeitarbeit sieht das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) seit April vor, dass ein Leiharbeiter maximal 18 Monate im selben Betrieb eingesetzt werden darf. Eine Ausnahme von der Überlassungshöchstdauer haben nun die Tarifvertragsparteien der Metallbranche vereinbart.mehr
Zum Welt-Autismus-Tag am 2. April lohnt der Blick auf das Startup Diversicon: Es hat zum Ziel, Autisten zu qualifizieren und langfristig in eine Festanstellung zu bringen. Der Gründer Dirk Müller-Remus erklärt, wie er das schaffen will und warum Unternehmen davon stark profitieren.mehr
Flexible Ziele, mehr Verantwortung für das Mitarbeiter-Team, dezentrale Strukturen: Diesen agilen Ansatz hat der Personaldienstleister Franz & Wach in Form einer neuen Führungskultur und Organisationsstruktur umgesetzt. Das Ziel: die Fokussierung auf die zu betreuenden Mitarbeiter und Kunden.mehr
Zum 1.4.2017 tritt die Reform im Bereich von Leiharbeit und Werkverträgen in Kraft. Sie bringt weitreichende Änderungen für Arbeitgeber, die in ihrem Unternehmen Zeitarbeiter einsetzen.mehr
Auf der Messe „Zukunft Personal“ wurde erstmals der „HR Innovation Award“ verliehen. In vier Kategorien wurden innovative HR-Lösungen prämiert.mehr
Mit der beschlossenen Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gelten ab April komplexe Vorschriften. Der Praxisratgeber zur AÜG-Reform, den wir zusammen mit unserem Kooperationspartner Unique publizieren, fasst die Änderungen zusammen.mehr
Für den Einsatz von Leiharbeitern in Unternehmen gelten ab April 2017 neue gesetzliche Regeln – nachdem zuletzt der Bundesrat die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gebilligt hat. Was sich bei Überlassungshöchstdauer, Equal Pay, Schwellenwerte oder der Betriebsrats-Beteiligung ändert.mehr
Aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit spiegeln die zwei Seiten der Leiharbeit wider: Für etwa ein Fünftel der Erwerbslosen bietet sie die Chance, aus der Arbeitslosigkeit in eine reguläre Beschäftigung zurückzukehren. Allerdings: In keiner anderen Branche verlieren mehr Menschen ihren Job.mehr
Die Zeitarbeitsbranche boomt und beschäftigt so viele Leiharbeiter wie nie zuvor. Daneben hilft Zeitarbeit jedoch auch, den Übergang in reguläre Beschäftigung zu schaffen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).mehr
Die sogenannte Fallschirmlösung oder verdeckte Arbeitnehmerüberlassung bei unwirksamen Werkverträgen führt nicht zur Festanstellung des Leiharbeitnehmers beim Entleiher. Das hat das BAG in einem aktuellen Urteil entschieden. Bereits ab 2017 könnte diese Feststellung jedoch obsolet sein.mehr
Immer weniger Unternehmen in Deutschland sind an Tarifverträge gebunden. Diesen Trend möchte die Bundesregierung nun stoppen, im Zweifel auch mit gesetzgeberischen Maßnahmen.mehr
Die Karriereseiten vieler Zeitarbeitsunternehmen haben Optimierungsbedarf. Das ergab die Analyse des Personalmarktforschers Index Research, das 100 Recruiting-Websites von Personaldienstleistern getestet hat.mehr
Zeitarbeitnehmer erhalten seit dem 1. Juni 2016 einen Mindestlohn von neun Euro in Westdeutschland. In Ostdeutschland ist die Lohnuntergrenze auf 8,50 Euro gestiegen.mehr
Als Chef der Robozän GmbH bietet Matthias Krinke humanoide Roboter als „Zeitarbeitnehmer“ an – zum Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Im Interview erläutert er, für welche Tätigkeiten sich die Roboter eignen und wie die „Arbeitnehmerüberlassung“ funktioniert.mehr
Die Zahl der Leiharbeitnehmer in Deutschland ist 2015 auf mehr als 961.000 gestiegen. Es gibt auch immer mehr Leiharbeitsfirmen - zuletzt mehr als 50 000. Derweil liegen die Reformpläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles weiter auf Eis.mehr
Vom „Equal-Pay“-Grundsatz ist die Leiharbeit nach wie vor weit entfernt. Obwohl gesetzliche Regelungen seit 2011 den Missbrauch verhindern und Gleichbehandlung garantieren sollen, verdienen Zeitarbeiter deutlich weniger als Beschäftigte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Sektor.mehr
Die Tarifzuständigkeit von DGB-Gewerkschaften für Leiharbeiter bleibt höchstrichterlich vorerst ungeklärt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) traf am Dienstag keine Entscheidung in der Sache, sondern wies den Fall aus formellen Gründen ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.mehr
Unternehmen wollen Flüchtlinge einstellen, Flüchtlinge wollen arbeiten. Die rechtlichen Hürden sind hoch, oft herrscht Unklarheit. Im ersten Teil unserer Serie erklären daher die Rechtsanwältinnen Julia Tänzler-Motzek und Deniz Nikolaus die Voraussetzungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt.mehr
Kritik an den geplanten Änderungen zur Zeitarbeit gab es bereits kurz nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs. Unseren Kolumnisten Alexander R. Zumkeller stören dabei weniger die politischen Ziele des Entwurfs. Sein Ärger entzündet sich an den Defiziten, die Personalern die Umsetzung des Gesetzes unnötig erschweren.mehr
Der aktuelle BAG-Beschluss, nach dem Zeit- oder Leiharbeitnehmer bei der Berechnung des Schwellenwerts für die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat mitzählen, führt zu Unsicherheit. Rechtsanwalt Dr. Alexander Bissels erläutert Auswirkungen und Hintergründe des Beschlusses.mehr
Die Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung soll nach Regierungsplänen auf 18 Monate festgelegt werden. Rechtsanwalt Alexander Bissels erläutert, wann der Zeitrahmen für eine Überlassung in der Zeitarbeit heute schon überschritten ist und welche Auswirkungen das geplante Gesetz hätte.mehr
Für den Herbst ist ein Gesetzentwurf zur Regulierung der Zeitarbeit geplant – angelehnt an den Koalitionsvertrag, der eine Höchstüberlassung von 18 Monaten vorsieht. Die Arbeitsministerin nannte nun mögliche Ausnahmen, während die EU-Kommission die Obergrenze selbst infrage stellt. mehr
Einige Megatrends verändern die Arbeitswelt und damit auch HR. Das bringt neue Karrierewege für Personaler mit sich. Quereinsteiger sind willkommen.mehr