Leiharbeit künftig länger als 18 Monate?
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will den Arbeitgebern bei der Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen entgegenkommen. Sie halte es für denkbar, Leiharbeit auch über die im Koalitionsvertrag vorgesehene Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten zuzulassen, wenn die Unternehmen tarifgebunden seien, sagte die SPD-Politikerin der "Frankfurter Rundschau". "Tarifgebundene Unternehmen erhalten mehr Flexibilität als Betriebe, die keinen Tarifvertrag haben."
Ausnahmen schon im Koalitionsvertrag vorgesehen
Die Arbeitsministerin plant für den Herbst eine gesetzliche Regulierung der Zeitarbeit. Bisher hatte sie sich für eine maximale "Ausleihe" von 18 Monaten ausgesprochen.
Allerdings sind bereits im Koalitionsvertrag Ausnahmen von einer starren 18-Monats-Grenze vorgesehen. "Durch einen Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche oder aufgrund eines solchen Tarifvertrags in einer Betriebs- beziehungsweise Dienstvereinbarung können unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Stammbelegschaften abweichende Lösungen vereinbart werden", hatten die Regierungsparteien vereinbart.
EU-Kommission: Dauerhafte Überlassung zulässig
Noch bevor die Arbeitsministerin Ausnahmen in Aussicht stellte, hatte sich bereits die EU-Kommission im Zusammenhang mit einem Vertragsverletzungsverfahren zur Höchstüberlassung geäußert, wie der Zeitarbeitsverband IGZ berichtete. Danach schreibe die entsprechende EU-Richtlinie nicht vor, dass die Mitgliedstaaten eine Höchstüberlassungsdauer festlegen müssen. Fehle eine Regelung dazu, führe dies auch nicht zu Sanktionen, so angeblich die Ansicht der Kommission. Wie dies mit der aktuellen BAG-Rechtsprechung zusammenpasst, scheint dagegen noch unklar.
Nach den Plänen der Arbeitsministerin sollen zudem bereits nach neun Monaten die Leiharbeiter den gleichen Lohn wie Angehörige der Stammbelegschaft bekommen. Bei den Arbeitgebern war dies auf scharfe Kritik gestoßen. Sie verweisen darauf, dass sich Zeitarbeit gerade wegen ihrer Flexibilität als Beschäftigungsmotor erwiesen habe.
Werkverträge: Information statt Mitbestimmung
Anders als von den Gewerkschaften gefordert will Nahles laut dem Bericht bei Werkverträgen die Arbeitgeber lediglich verpflichten, "den Betriebsrat zu informieren". Die Gewerkschaften verlangen hingegen klare Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertreter. Sie befürchten, dass vorübergehend Beschäftigte sonst zu Mitarbeitern zweiter Klasse degradiert werden.
Zeitarbeit: Chance in und aus Arbeitslosigkeit
Zeitarbeiter werden laut einem Bericht des "Spiegel" überproportional häufiger arbeitslos als andere Beschäftigte. Zu diesem Ergebnis kommt eine interne Analyse, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) für die Bundesagentur für Arbeit erstellt hat und die dem Nachrichtenmagazin vorliegt.
Etwa zehn Prozent aller Zugänge in die Arbeitslosigkeit kommen demnach aus der Zeitarbeitsbranche, obwohl der Anteil aller Leiharbeitnehmer an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lediglich drei Prozent beträgt. Da die Gehälter in der Branche niedriger sind, liegt auch das Arbeitslosengeld bei ehemaligen Zeitarbeitnehmern "deutlich unter der Höhe des Arbeitslosengelds von Personen, die aus anderen Branchen in den Leistungsbezug wechseln", heißt es in dem Papier.
Allerdings ist die Zeitarbeit auch das größte Sprungbrett aus der Arbeitslosigkeit: Fast 20 Prozent aller Menschen, die nach einem Jobverlust wieder eine Beschäftigung aufnehmen, landen bei einer Zeitarbeitsfirma, berichtet der "Spiegel".
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