Tarifverträge dürfen für Leiharbeitnehmende ein geringeres Arbeitsentgelt vorsehen. Die Ungleichbehandlung hinsichtlich der Bezahlung werde durch angemessene Vorteile kompensiert, entschied das BAG nach einem Umweg über den EuGH.mehr
Leiharbeitnehmende und in der Zeitarbeit Beschäftigte haben regelmäßig keine erste Tätigkeitsstätte. Auch wenn der Einsatz beim Entleiher in wiederholten, aber befristeten Einsätzen besteht, fehlt es nach neuer Rechtsprechung an einer dauerhaften Zuordnung. In diesen häufigen Fällen erfolgt deshalb keine Beschränkung der Fahrtkosten auf die Entfernungspauschale.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Wenn ein Leiharbeitnehmer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Verleiher steht, stellt sich die Frage, welches der Ort seiner ersten Tätigkeitsstätte ist.mehr
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass ein unbefristet angestellter Leiharbeiter seine arbeitstäglichen Fahrten zum Betrieb des Entleihers nur im Wege der Entfernungspauschale abziehen kann (erste Tätigkeitsstätte).mehr
Bei einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung schützt das AÜG Leiharbeitnehmende, in dem es ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer fingiert. Dazu kommt es nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht, wenn das Leiharbeitsverhältnis dem Recht eines anderen EU-Mitgliedstaats unterliegt. mehr
Deutschland leidet unter Personalmangel. Derzeit werden etwa 1,2 Millionen Arbeitskräfte, davon zwei Drittel Fachkräfte, gesucht. Ohne Migranten wären die Engpässe deutlich dramatischer. In der Zeitarbeitsbranche ist ihr Einsatz Alltag: Knapp 40 Prozent der Leiharbeitnehmenden haben einen Migrationshintergrund, und der Anteil der Geflüchteten unter ihnen ist in den vergangenen Jahren auf etwa 20 Prozent gestiegen. mehr
Ein Beschäftigter eines Krankenhauses arbeitete nach der Ausgliederung seiner Aufgaben im Rahmen einer Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD dauerhaft bei einer Service GmbH. Das BAG legt nun dem EuGH die Frage vor, ob dies gegen die europäische Leiharbeitsrichtlinie verstößt.mehr
Die Beantwortung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Zeitarbeiter bzw. Leiharbeiter eine erste Tätigkeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG haben können, führt in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten.mehr
Übt ein Arbeitnehmer mehrere Jobs für ein- und denselben Arbeitgeber aus, sind diese sozialversicherungsrechtlich als Einheit zu bewerten. Es gibt aber Ausnahmen. Wir klären, wann es sich um denselben Arbeitgeber handelt und stellen verschiedene Fallkonstellationen vor.mehr
Nach dem seit 2014 geltenden Reisekostenrecht bestimmt sich die erste Tätigkeitsstätte vorrangig anhand der arbeitsvertraglichen oder dienstrechtlichen Zuordnung durch den Arbeitgeber. In mehreren Entscheidungen hat sich nun der Bundesfinanzhof mit der Frage befasst, wie diese Zuordnung durch den Arbeitgeber erfolgen kann.mehr
Im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung darf in Deutschland kein Fremdpersonal mehr in Unternehmen eingesetzt werden. Der Einsatz von Werkvertrags- und Leiharbeitnehmern wird damit künftig verboten. Das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz ist am 18. Dezember 2020 nun auch vom Bundesrat verabschiedet worden.mehr
Eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn im Betrieb oder Unternehmen des Arbeitgebers eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit besteht. Auch die dauerhafte Beschäftigung von Leiharbeitnehmern kann zur Annahme eines freien Arbeitsplatzes führen.mehr
Ein Arbeitgeber durfte Stammarbeitnehmern nicht betriebsbedingt kündigen, da er sie alternativ auf Arbeitsplätzen von Leiharbeitnehmern hätte weiter beschäftigen können. Dies entschied das LAG Köln im Fall eines Automobilzulieferers, der fortlaufend Leiharbeitnehmer beschäftigte.mehr
Wird ein Unternehmen bestreikt, darf es keine Leiharbeiter einsetzen, um damit den Streik seiner Belegschaft zu unterlaufen. Dies hatte der Gesetzgeber 2017 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) so festgeschrieben. Mit seinem Beschluss bestätigt das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit dieser gesetzlichen Regelung.mehr
Auch bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet, soweit diese im Zusammenhang mit dem Leiharbeitnehmerverhältnis stehen. Hier ging es um Klage auf Herausgabe von überlassenem Werkzeug nach Beendigung der Arbeitnehmerüberlassung.mehr
Werkverträge sind stark in die Kritik geraten. Vor allem wegen der Zustände in der Fleischindustrie, die darin ihre Ursache haben, dass dort fast die gesamte Produktion über Werkverträge an sogenannte Subunternehmen ausgegliedert ist. In der Diskussion darüber werden Werkverträge und Leiharbeit oft nicht sauber voneinander abgegrenzt.mehr
Im Rahmen der zeitlich befristeten Erleichterungen aufgrund der Corona-Pandemie können auch Leiharbeitsfirmen einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Welche Rolle dabei der Betriebssitz spielt, hat das Bayerische Landessozialgericht nun klargestellt.mehr
Im Rahmen von Werkverträgen sind an größeren und großen Projekten meist mehrere Auftragnehmer beteiligt. Diese können Arbeiten wiederum von Subunternehmen erledigen lassen. Je mehr Beteiligte es gibt, desto komplexer wird auch das Thema Arbeitsschutz.mehr
Für die Mitarbeiterzahl, die nach dem Mitbestimmungsgesetz nötig ist, um einen paritätischen Aufsichtsrat zu bilden, zählen auch Leiharbeitnehmer. Dabei kommt es nicht auf deren konkrete Einsatzdauer, sondern auf die Zahl der Arbeitsplätze an, die länger mit Leiharbeitnehmern besetzt sind. Das hat der BGH nun entschieden.mehr
War der Arbeitnehmer im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses bereits einer ersten Tätigkeitsstätte zugeordnet und wird er im weiteren Verlauf einer anderen Tätigkeitsstätte zugeordnet, stellt diese keine erste Tätigkeitsstätte mehr da, so dass ab diesem Zeitpunkt wieder die Dienstreisegrundsätze Anwendung finden.mehr
Die Zahl der atypischen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland bleibt auf einem hohem Niveau. Rund ein Fünftel aller Kernbeschäftigten ist befristet angestellt, arbeitet in Teilzeit, Leiharbeit oder in einem Minijob. Besonders betroffen: Frauen und Ausländer, wie eine Analyse des WSI zeigt.mehr
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht in "Arbeitswelt im Wandel 2018" Zahlen, Daten und Fakten zu allen Branchen. Im Schwerpunktthema geht es dabei um Leiharbeit, eine Erwerbsform, die ständig zunimmt.mehr
Das EU-Parlament hat mit großer Mehrheit die Reform der EU-Entsenderichtlinie verabschiedet. Spätestens ab 2020 sollen für entsandte Arbeitnehmer europaweit die gleichen Lohnbedingungen wie für einheimische Arbeitnehmer gelten. Die neuen EU-Regeln sollen so Lohn-und Sozialdumping vermeiden. mehr
Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz enthält verschärfte Equal-Pay-Vorschriften. Offenbar versuchten ein Entleiher und ein Verleiher diese zu umgehen, indem sie den Einsatz einer Leiharbeiterin für mehr als drei Monate unterbrechen wollten. Die darum ausgesprochene Kündigung hielt vor dem Arbeitsgericht aber nicht stand.mehr
Ein Leiharbeitnehmer hat vor dem Arbeitsgericht Gießen verlangt, das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihers zu erhalten, sogenanntes "Equal Pay". Die Kammer lehnte dies jedoch ab und bestätigte damit die durch die AÜG-Reform geänderten Equal-Pay-Vorschriften.mehr
Zum April 2017 ist die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft getreten. Wichtige Änderungen, zum Beispiel bei Höchstüberlassungsdauer oder bei Equal Pay, wirken sich erstmals ab 2018 aus – anders als etwa die bereits geltenden Konkretisierungs- und Kennzeichnungspflichten.mehr
Kurz vor der Bundestagswahl 2017 sind wohl noch immer viele Wähler unentschlossen. Für Personaler spielen auch die Pläne zu HR-relevanten Themen eine Rolle bei der Entscheidung. Wir haben daher die Wahlprogramme verglichen. Heute lesen Sie, was die Parteien zu Arbeitszeit, Befristung und Leiharbeit planen.mehr
Macht Zeitarbeit krank? Eine große Krankenkasse sagt, die ständigen Jobwechsel in fremden Unternehmen bergen körperliche und seelische Risiken. Sie erntet damit Widerspruch bei einem Teil der Arbeitgeber.mehr
Mit Hilfe des kostenlosen Downloads können Sie feststellen, ob bei einem freien Mitarbeiter eine selbstständige Tätigkeit oder doch eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Umgehen Sie die Gefahr der Scheinselbstständigkeit und mögliche Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge.mehr
Durch die Reform der Zeitarbeit sieht das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) seit April vor, dass ein Leiharbeiter maximal 18 Monate im selben Betrieb eingesetzt werden darf. Eine Ausnahme von der Überlassungshöchstdauer haben nun die Tarifvertragsparteien der Metallbranche vereinbart.mehr
Das neue AÜG verschärft das Risiko für Arbeitgeber, sich wegen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung strafbar zu machen. Anhaltspunkte, nach welchen Kriterien zukünftig eine Arbeitnehmerüberlassung erlaubt wird, geben die jetzt veröffentlichten fachlichen Weisungen der Arbeitsagentur.mehr
Nachzahlung, Strafverfolgung, Bußgeld: Die AÜG-Reform erhöht das Risiko beim Fremdpersonaleinsatz. Nutzen Sie daher die Online-Seminar-Reihe von Haufe und verschaffen Sie sich einen Überblick.mehr
Im vergangenen Oktober hat der Bundestag die AÜG-Reform 2017 verabschiedet. Nach langem Streit gilt nun ab April das Gesetz zur Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen mit neuen Regeln zur Höchstüberlassung und zu Equal Pay. Doch das angepasste Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ruft auch Kritik hervor.mehr
Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist die Zuweisung des Leiharbeitsgebers als unbefristet anzusehen, mit der Folge, dass der Leiharbeitnehmer Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale geltend machen kann. Das Niedersächsische FG sieht dies anders.mehr
Für den Einsatz von Leiharbeitern in Unternehmen gelten ab April 2017 neue gesetzliche Regeln – nachdem zuletzt der Bundesrat die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gebilligt hat. Was sich bei Überlassungshöchstdauer, Equal Pay, Schwellenwerte oder der Betriebsrats-Beteiligung ändert.mehr
Neben Regeln zur Zeitarbeit fand auch eine zum Arbeitnehmerbegriff Eingang in die AÜG-Reform. Nicht schädlich, nicht hilfreich: So bewertete Professor Gregor Thüsing noch im März diese gesetzliche Definition. Den neuen Versuch des Gesetzgebers, zur Selbstständigkeit abzugrenzen, sieht er nun um einiges positiver.mehr
Die Zeitarbeitsbranche boomt und beschäftigt so viele Leiharbeiter wie nie zuvor. Daneben hilft Zeitarbeit jedoch auch, den Übergang in reguläre Beschäftigung zu schaffen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).mehr
Die deutsche Start-up-Szene floriert - auch im HR-Bereich. Wie und was etablierte Unternehmen von Startups lernen können, lesen Sie im Titelthema.mehr
Die Zahl der Leiharbeitnehmer in Deutschland ist 2015 auf mehr als 961.000 gestiegen. Es gibt auch immer mehr Leiharbeitsfirmen - zuletzt mehr als 50 000. Derweil liegen die Reformpläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles weiter auf Eis.mehr
Ob der Entleiher bei einem Diebstahl für die persönlichen Gegenstände eines Leiharbeitnehmers haftet, ist, wie häufig, vom Einzelfall abhängig. Weist er den neuen Beschäftigten jedoch nicht auf die örtlichen Gegebenheiten hin, kommt ein Schadenersatz in Frage. Darauf wies nun das LAG Düsseldorf hin.mehr
Entwurf, allgemeine Ablehnung, neuer Vorschlag, wieder Stopp – zuletzt durch die Union: Auf dem Weg zur Reform von Leiharbeit und Werkverträgen geht es hin und her. Was vom aktuellen Entwurf zu halten ist und wie man nachbessern sollte, beschreibt Professor Gregor Thüsing von der Universität Bonn.mehr
Vom „Equal-Pay“-Grundsatz ist die Leiharbeit nach wie vor weit entfernt. Obwohl gesetzliche Regelungen seit 2011 den Missbrauch verhindern und Gleichbehandlung garantieren sollen, verdienen Zeitarbeiter deutlich weniger als Beschäftigte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Sektor.mehr
Die Tarifzuständigkeit von DGB-Gewerkschaften für Leiharbeiter bleibt höchstrichterlich vorerst ungeklärt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) traf am Dienstag keine Entscheidung in der Sache, sondern wies den Fall aus formellen Gründen ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.mehr
Mit einem massiven Forderungskatalog haben sich die deutschen Arbeitgeberverbände gegen die Gesetzespläne der Bundesregierung zu Zeitarbeit und Werkverträgen gewehrt. Weitere Belastungen und Einschränkungen, so die Arbeitgeber, wollten sie im neuen Jahr auf keinen Fall hinnehmen.mehr
Nach Kritik am Reformentwurf bei Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge muss Arbeitsministerin Andrea Nahles nun nachbessern. Ein Spitzengespräch soll Details klären. Das Arbeitsministerium hat derweil einen neuen Entwurf für Januar angekündigt. mehr
Kritik an den geplanten Änderungen zur Zeitarbeit gab es bereits kurz nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs. Unseren Kolumnisten Alexander R. Zumkeller stören dabei weniger die politischen Ziele des Entwurfs. Sein Ärger entzündet sich an den Defiziten, die Personalern die Umsetzung des Gesetzes unnötig erschweren.mehr
Der neu vorgestellte Entwurf zur Reform von Leiharbeit und Werkverträgen von Andrea Nahles (SPD) hat viel Tadel bekommen, von Arbeitgeberseite wie von den Gewerkschaften. Auch Rechtsanwalt Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer sieht Kritikpunkte und benennt sie im Interview. mehr
Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zur Reform von Leiharbeit und Werkverträgen stößt allerorten auf Kritik. Während die Arbeitgeberverbände Zurückhaltung bei der Regulierung der Leiharbeit anmahnen, geht dem Deutschen Gewerkschaftsbund der Entwurf nicht weit genug.mehr
Das Bundesarbeitsministerium hat den Gesetzesentwurf zur Reform von Leiharbeit und Werkverträgen vorgelegt. Kernstücke sind die Begrenzung der Leiharbeit auf 18 Monate, gleicher Lohn für Leiharbeitnehmer und Stammbelegschaft nach neun Monaten und mehr Transparenz bei Werkverträgen.mehr
Der aktuelle BAG-Beschluss, nach dem Zeit- oder Leiharbeitnehmer bei der Berechnung des Schwellenwerts für die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat mitzählen, führt zu Unsicherheit. Rechtsanwalt Dr. Alexander Bissels erläutert Auswirkungen und Hintergründe des Beschlusses.mehr