Leiharbeit: Neuer Gesetzentwurf zu Werkverträgen im Januar?

Nach Kritik am Reformentwurf bei Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge muss Arbeitsministerin Andrea Nahles nun nachbessern. Ein Spitzengespräch soll Details klären. Das Arbeitsministerium hat derweil einen neuen Entwurf für Januar angekündigt. 

Die umstrittenen Pläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zu Leiharbeit und Werkverträgen sollen weiter mit Vertretern von Wirtschaft und Arbeitnehmern beraten werden. An einem Spitzengespräch im Arbeitsministerium sollen auch Kanzleramtschef Peter Altmaier und Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern teilnehmen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Der "Spiegel" hatte zuerst von dem Treffen berichtet und gemeldet, es finde im Kanzleramt statt.

Regelung zu Werkverträgen in der Kritik

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte auf dem Arbeitgebertag im November gesagt, die Gesetzespläne von Nahles gingen über den Koalitionsvertrag hinaus. Strittig sind vor allem Einschränkungen bei den Werkverträgen, mit denen Unternehmen oft Aufträge an Fremdfirmen vergeben, etwa die Wartung der IT-Technik.

Kritik an der Reform hatte es bereits kurz nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs gegeben: Die Arbeitgeber lehnen die Änderungen als viel zu weitgehend ab. Die Gewerkschaften hatten hingegen die Pläne zur Regulierung der Leih- oder Zeitarbeit als unzureichend kritisiert. Auch der renommierte Arbeitsrechtler Professor Jobst-Hubertus Bauer meinte im Interview mit diesem Portal, der Gesetzgeber solle insbesondere im Bereich der Werkverträge dringend nachjustieren.

Neues Jahr, neuer Entwurf?

Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums sagte, das anstehende Gespräch gehöre zum "ganz normalen Lauf der Gesetzgebung". Angestrebt werde eine zeitnahe Befassung im Bundeskabinett. Das Ministerium wolle im Januar einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, berichtete die FAZ unter Berufung auf einen Ministeriumsvertreter. Damit kommt es zu einer Verschiebung des der ursprünglichen Plans, noch vor Weihnachten einen Kabinettsbeschluss herbeizuführen.

dpa
Schlagworte zum Thema:  Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag, Leiharbeit