Leiharbeitsreform von Nahles erntet Kritik
Schon vor der Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes „zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ hatte die Wirtschaft die Bundesregierung zur Zurückhaltung gemahnt. "Neue Gesetze zu Zeitarbeit und Werkverträgen belasten die Wirtschaft ohne Grund durch höhere Kosten und mehr Bürokratie in einer Zeit konjunktureller Eintrübung", sagte der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Oliver Zander, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Arbeitgeber bemängeln Praxisferne des Gesetzentwurfs
Der nun von Arbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegte Entwurf, der die Leiharbeit auf eine Dauer von 18 Monaten begrenzen will, wird von den Arbeitgeberverbänden als „praxisfern“ abgelehnt. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hatte die vorgesehenen Regeln als „völlig praxisfremd“und „unsinnig“ kritisiert.
Aber auch beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) stößt er auf Kritik. Dauerarbeitsplätze könnten auch nach der Neuregelung weiterhin mit Leiharbeitnehmer besetzt werden, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Sie befürchtet die weitere Verdrängung von Stammbelegschaften. Buntenbach nannte die Regelungen einen „ersten Schritt“. Aber das Personal-Karussell könne sich weiter drehen. "Nach 18 Monaten können Leiharbeiter ausgetauscht und durch andere ersetzt werden." Hier sieht sie ein "riesiges Schlupfloch“.
DGB fordert Mitbestimmung des Betriebsrats bei Leiharbeit und Werkverträgen
Um den Missbrauch von Werkverträgen zur verdeckten Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern, sollen Betriebs- und Personalräte künftig über die Zahl der Werkvertragsarbeiter und die rechtliche Grundlage dazu informiert werden. Nach Meinung von Buntenbach reiche es jedoch nicht aus, den Betriebsräten hier lediglich Informationsrechte zuzugestehen. Statt dessen fordert Buntenbach echte Mitbestimmungsrechte.
Nach Ansicht von Professor Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Rechtsanwalt bei Gleiss Lutz in Stuttgart wäre eine gesetzliche Konstruktion, nach der die Vergabe von Dienst- und Werkverträgen an die Zustimmung des Betriebsrats geknüpft werden müsste, allerdings verfassungswidrig. Jedem Unternehmen stehe es nach Art. 12 und 14 Grundgesetz frei, seinen Betrieb nach seinen Vorstellungen zu strukturieren und zu bestimmen, was es produzieren oder vertreiben will. Das, so Bauer gegenüber der Haufe Online-Redaktion, gelte auch für die von der IG Metall immer wieder angeführten Wertschöpfungsketten. Bauer: „Wenn ein Metall-Unternehmen sich aus welchen Gründen auch immer dafür entscheidet, bestimmte Dinge nicht selber herzustellen, sondern sich zuliefern zu lassen, so ist das sein ureigenes Recht. Die Fremdvergabe solcher Leistungen kann und darf nicht an die Zustimmung des Betriebsrats geknüpft werden.“
Weitere Einschätzungen und Kritikpunkte am neuen Gesetzesentwurf zur Reform von Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung finden Sie im Interview mit Rechtsanwalt Bauer im nächsten Personalmagazin.
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